Stand 07.09.2022

Die Höhe der Familienbeihilfe: 
pro Kind 114 € ab der Geburt, 121,90 € ab 3 Jahren, 141,50 € ab 10 Jahren und 165,10 € ab 19 Jahren.
Pro weiterem Kind gibt es eine Geschwisterstaffelung.


Anspruchsberechtigte:

Nun haben auch aus der Ukraine vertriebene Personen nach der Vertriebenen-VO Anspruch auf Familienbeihilfe, dh Menschen mit Vertriebenenstatus/-karte (die die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen).
Der Anspruch besteht für Kinder, denen ein solches vorübergehendes Aufenthaltsrecht zukommt.  
Anspruchszeitraum von März 2022 bis zur Beendigung des Vertriebenen-Status, aktuell bis März 2023 befristet.  
Die Familienbeihilfe wird rückwirkend ab Zuerkennung des Vertriebenenstatus ausbezahlt.


Antragstellung:

Die Familienbeihilfe (vlg. Kinderbeihilfe) ist beim zuständigen (Wohnsitz)finanzamt oder bevorzugt über finanzonline zu beantragen.

Ab 7. September ist es möglich, sich mit der Vertriebenenkarte auf https://finanzonline.bmf.gv.at/ zu registrieren und dann dort online die Familienbeihilfe zu beantragen. (Ein Erwerbsnachweis ist keine Grundvoraussetzung für Zugang zu Finanz-Online.)

Es muss das Originaldokument von FinanzOnline verwendet werden. 
Die Gruppe der ukrainischen Vertriebenen kann genannt bzw. angekreuzt werden. Im alten Formular wäre hier andere anzukreuzen.

Es gibt Übersetzungen und Ausfüllhilfen zu den Dokumenten:
Hier etwa die Ausfüllhilfe der BBU für das Antragsformular auf Ukrainisch: https://www.bbu.gv.at/wp-content/uploads/2022/08/Antragsformular-Beih100-ukr_05_08.pdf

// und hier die gesamten FAQ der BBU zu Ukraine:  https://www.bbu.gv.at/ukraine-info-faq-deutsch //

Beizubringende Urkunden:
Es ist ratsam, Dokumente wie Geburtsurkunde in Übersetzung beizubringen, ist eine Hilfestellung für die Behörde. Die Übersetzung muss nicht beglaubigt sein, allerdings könnte das Vorliegen einer beglaubigten Übersetzung das Verfahren beschleunigen.  //meine Einschätzung: Es wird wohl eine einfache Übersetzung auch reichen, das Verfahren rasch abzuwickeln, da es ja nur um die lateinische Schreibung kyrillischer Schrift geht. Da lohnt es sich wohl, es drauf ankommen zu lassen. Kosten einer beglaubigten Übersetzung ab €35 //
Der/die Partner*in ist anzugeben, aber Heiratsurkunde nicht notwendig. 

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Familienbeihilfe wird nicht auf die GVS angerechnet.
Das heißt, die Familienbeihilfe kommt als Geldleistung zusätzlich zur Grundversorgung. Es ist aber wahrscheinlich, dass durch den Bezug der Familienbeihilfe das Schulgeld (200.- Euro) und das Bekleidungsgeld (150 .- Euro) wegfallen wird.