Grundversorgung Steiermark
Aktuell - Personen in der Grundversorgung in der Steiermark
Landes GVS Erwachsene/Familien: | 8.568 | |
Landes GVS < umF: | 214 | |
Bundes GVS: | 321 | |
Summe: | 9.103 |
Stichtag Feb 2024
Zielgruppe Grundversorgung
info
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
- Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
- subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
- Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
- Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | 1:40 | € 25,- für Caritas Einrichtungen (Teilselbstversorgung) € 16,- für private Quartiergeber:innen die Selbstversorgerquartiere sind | € 155,-/Person/Monat |
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | 1:40 | ||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) Mobile Sozialberatung | |||
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel |
| Leistungen Privat | |
Privat Wohnende | 1:140 - Sozialberatung durch Caritas Stmk
| Private Leistungen werden von Caritas Stmk ausbezahlt, direkt vor Ort oder in Bürostandorten | Versorgung
Mietgeld
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Ansuchen auf privates Wohnen möglich:
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Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
| 5 Einrichtungen in der Stmk Caritas & PQ Wisniewski | ||
Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, es muss aber mind. 1 mal pro Quartal ein Befund vorgelegt werden, bei Besserung/Rehabilitation müssen Neuerungen geschickt werden Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über mobile Betreuung Caritas
Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Trägerorganisationen
Im Bereich organisierte Quartiere/MoWo sind folgende Träger tätig:
- Caritas Stmk
- ORS
- sowie diverse private Quartiergeber:innen (Pensionen)
Mobile Sozialbetreuung
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in Stmk ist Caritas Stmk
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger:
Caritas Steiermark
Standorte:Graz
Obersteiermark in Kapfenberg
Oststeiermark in Hartberg
- Graz Umgebung
Information:
- Pensionen werden wöchentlich angefahren,
- Privatwohnende werden in in den Regionen 2 Mal pro Monat zuhause besucht; in Graz einmal im Monat, ein zweites Mal kommen die Klient:innen zum Standort in Graz
- Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc.
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Caritas Stmk oder/und an die betreffende Person
- Entlassungen aus der GVS
- Bei Wechsel in anderes Bundesland,v.a. bei familiären & medizinischen Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
- Unerlaubte Abwesenheit mehr als 48h
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Bei Heirat
- Rkneg Familien nur organisiert
- Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Ukrainer:innen haben einen Freibetrag von 142.-/ Pers. Und 80.- für jedes weitere Familiemitglied sofern sie in Quartieren untergebracht sind;
privatwohnende Ukrainer*innen haben einen Freibetrag von 110.- und 80.- für jedes weitere Familienmitglied; Im ersten Schritt wird vom Einkommen der Freibetrag abgezogen. im zweiten Schritt werden dann von diesem Restbetrag 65% angerechnet - Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen und Stipendien =>wird 1:1 angerechnet
Zuständige Abteilung in Landesregierung
Land Steiermark, Referat für Flüchtlingsangelegenheiten
Christoph Pieberl, Referatsleiter
Burggasse 11, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-2341
Fax: +43 (316) 877-4396
E-Mail: grundversorgung@stmk.gv.at- https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/112908349/DE/
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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