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In Wien wurden zusätzlich zu den Mindeststandards Trägerübergreifend sogenannte Qualitätsleitlinien ausgearbeitet, die einerseits die Mindeststandards widerspiegeln aber auch versucht, die Arbeit der Träger in Wien darzustellen und was über die Mindeststandards hinaus bereits als Standard gilt und auch umgesetzt wird. Außerdem muss gesagt werden, dass die Mindeststandards zwar gewisse Vorgaben festlegen, diese aber in Vergleich zum Beispiel zu Vorgaben der Wr. Wohnungslosenhilfe deutlich schlechter sind, siehe auch Artikel zu Menschenwürdigen Wohnen in der GVS (Vgl. Artikel menschenwürdiges Wohnen, asylaktuell 02-21).
- Der Betreuungsschlüssel in der Regelbetreuung im organisierten Bereich der Unterbringung liegt bei 1:55, sprich eine Vollzeitkraft ist für 55 Personen zuständig. Ab 50 Personen in einem Quartier muss es eine 24/7 Betreuung vor Ort geben und eine Rufbereitschaft geregelt sein.
- Der Betreuungsschlüssel für die Beratung in den Beratungsstellen sowie der Mobile Beratung im Rahmen der Grundversorgung liegt bei 1:140, sprich eine Vollzeitkraft ist für 140 Personen für die Beratung zuständig.
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