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- Der Betreuungsschlüssel in der Regelbetreuung im organisierten Bereich der Unterbringung liegt bei 1:55, sprich eine Vollzeitkraft ist für 55 Personen zuständig. Ab 50 Personen in einem Quartier muss es eine 24/7 Betreuung vor Ort geben und eine Rufbereitschaft geregelt sein.
- Der Betreuungsschlüssel für die Beratung (IBB) in den Beratungsstellen in Wien sowie der für die Mobile Beratung im Rahmen der Grundversorgung liegt bei 1:140, sprich eine Vollzeitkraft ist für 140 Personen für die Beratung zuständig.
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