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  • Grundversorgungsvereinbarung   - Art 15a B-VG
  • Grundversorgungsgesetz Bund
  • Grundversorgungsgesetz Wien (und andere Landesgesetze)
  • Aufnahmerichtlinie (RL 2003/9/EG & AL 2013/33/EU)

Die Aufnahmerichtlinie 2003 war die Voraussetzung für die Einführung der Grundversorgung in Österreich. Darauffolgend wurde die Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern gemäß Art. 15 a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich erstellt, welche am 1.5.2004 in Kraft getreten. Darüber hinaus regelt das Grundversorgungsgesetz Bund u.a. die Aufgabenteilung von Bund und Länder. Die jeweiligen Landesgesetze regeln u.a. Umfang, Zuerkennung und Einstellung von Grundversorgungsleistungen.

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