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Zentrale Inhalte der Grundversorgungsvereinbarung behandeln die Betreuung, Unterbringung und Beratung von Asylwerber:inen/Schutzsuchenden. Weiter die Festlegung der Zielgruppe, die Zuerkennung aber auch den Entzug von Grundversorgung(sleistungen) sowie die Kostenteilung zwischen Bund und Länder welche im Verhältnis 60:40 festgesetzt ist, die Vermeidung einer regionalen Überlastung (Quote) und Rechtssicherheit für Asylwerber:innen.
In Österreich ist die Betreuung zwischen Bund und Länder wie folgt aufgeteilt: Im Rahmen des Zulassungsverfahren ist der Bund/BMI, bzw. die staatliche BBU GmbH für die Unterbringung von Schutzsuchenden zuständig. Dafür gibt es sogenannte Erstaufnahmestellen (z.b. Traiskirchen, Thalham etc). Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird geprüft ob Österreich für das Asylverfahren zuständig ist. Erst wenn das Asylverfahren in Österreich zugelassen ist, erfolgt eine Verteilung/Zuweisung in die Bundesländer, in die sogenannte Länderversorgung.(siehe dazu auch Artikel Föderale Mangelverwaltung in der asylaktuell 01-22 und Überblick Asylverfahren)
Die Aufteilung erfolgt nach einer Quote, die jährlich aktualisiert wird, und berücksichtigt v.a. Parameter wie die jeweilige Bevölkerungsanzahl pro Bundesland. Die Gesamtbevölkerung Österreichs wird den Personen in Grundversorung gegenübergestellt und daraus die Quote pro Bundesland errechnet. Die Quotenerfüllung ist umstritten, nicht alle Bundesländer kommen ihrer Verpflichtung zur Aufnahme nach. Wien bspw. übererfüllt die Quote schon seit vielen Jahren, während die Anderen dies nicht tun. Dazu muss erwähnt werden, dass in die Quote der jeweiligen Bundesländer auch die Erstaufnahmestellen und Bundesbetreuungseinrichtungen des Bundes (BBU) gezählt werden, und die Quote daher nicht nur, zumindest da wo es auch BBU-Einrichtungen in den Bundesländern gibt, die tatsächliche Länderauslastung widerspiegelt. Grundsätzlich ist geregelt dass es von jenen, die die Quote nicht erfüllen, Ausgleichszahlungen an jene Bundesländer gibt, die ihre Quote übererfüllen. (siehe online Artikel zur 'Quote' aus dem Jahr 2021 hier, hier und hier sowie von Sept 2022 hier und der Verweis auf die website migration-infografik.at und website Land Kärnten (wird regelmäßig aktualisiert).
Die Thematik der Erstaufnahme und die damit in Zusammenhang stehenden Schnittstellen, wenn es um die Weitervermittlung in die Bundesländer geht, hier v.a. in Bezug auf Erfassung und Identifikation von Vulnerabilitäten und Bedürfnissen im Rahmen von Clearingstellen von Anfang an, hat unterschiedliche Organisationen und engagierte Personen auch 2024 beschäftigt. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der GÖG wurde ein Papier von Expert:innen aus dem Gremium Expert:innengruppe Psychosoziale Versorgung von Menschen mit Fluchtbiografie erstellt: Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der psychosozialen Erst- und Weiterversorgung schutzsuchender Menschen. Psychosoziale Aspekte im Spannungsfeld von Schnittstellen zwischen Erstversorgung und Weitervermittlung von Menschen mit Fluchtbiografie. Konkret ist das Papier neben dem Vorschlag der Diakonie für eine Clearingstelle im Erstaufnahmeprozess, eine weitere fachliche Handlungsempfehlung zur Identifikation von Vulnerabilitäten für die Erst- und Weiterversorgung von geflüchteten Menschen.
Derzeit gilt folgender Ablauf: Nach der Asylantragsstellung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Aufnahme in eine Einrichtung der BBU GmbH der Aufnahmeprozess, dessen Ziele die Erhebung und Erfassung aller betreuungsrelevanten Informationen sind. Darunter fallen die medizinische und psychologische Erstversorgung sowie die Weitergabe der wichtigsten Informationen zu Unterkunft, Alltag in der Einrichtung etc. Innerhalb von 48 Stunden wird eine verpflichtende medizinische Erstuntersuchung durchgeführt. Neben dem verpflichtenden Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt ist bei den Klient:innen ein TBC-Röntgen vorgesehen. Im Bedarfsfall kann an eine Psychologin oder einen Psychologen weitervermittelt werden.
Es handelt sich um keine eigene Clearingstelle, die die ganzheitliche Situation aller geflüchteten Personen systematisch im Detail erfasst (wie z. B. auch Gewalterfahrungen auf der Flucht, Berufsausbildung, Arbeitserfahrung etc), auf dessen Basis geeignete Nachfolgequartiere und benötigte medizinische und psychosoziale Versorgung gesucht werden könnten.
Auf Bundesebene betreut die BBU Geflüchtete. Neben der Betreuung von Geflüchteten ist die Zuweisung von Geflüchteten zu freien Plätzen der Landesgrundversorgung eine zentrale Aufgabe der BBU-Koordinierungsstelle. Diese Stelle koordiniert die Belegung freier Plätze mit den jeweiligen Landesgrundversorgungsstellen für Aslywerber:innen mit bereits zugelassenem Asylverfahren. Je nach verfügbaren Kapazitäten in den Bundesländern sagen die Landesgrundversorgungs-stellen zu oder ab. Geflüchtete können nicht mitentscheiden, wo und wie sie Grundversorgung (GVS) erhalten. Auf allfällige individuelle gesundheitliche bzw. psychosoziale Aspekte kann bei der Auswahl des Bundeslandes nicht bedürfnisadäquat eingegangen werden. Zudem gibt es im Großteil der Bundesländer keine ausreichenden Plätze für Asylsuchende mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Es kommt außerdem immer wieder vor, dass nicht alle relevanten Daten bei der Zuweisungsanfrage an die Bundesländer mitgeteilt werden bzw. von der Landesgrundversorgungsstelle an die Quartiergeber:innen.
Es gibt derzeit keinen koordinierten Clearingprozess und keine standardisierten bzw. ausreichend zielführenden Prozesse zur Erhebung und Weitergabe gesundheitsrelevanter Daten. Dadurch können die Bedarfe und Bedürfnisse der geflüchteten Personen bei der Zuweisung zu passenden Betreuungsplätzen, die entsprechende Behandlungs- und psychosoziale Unterstützungsmöglichkeiten bieten würden, nicht berücksichtigt werden. Außerdem sind neben der Erhebung von gesundheitsrelevanten Daten auch andere Datenaspekte wichtig: Erhebungen zu Berufsausbildung, Arbeitserfahrung, Sprachstanderhebung, Fremdsprachenkenntnisse, Kompetenzchecks etc. Dies ist eigentlich für die Planung von Kapazitäten in den Bundesländern wichtig, wie zb. Schulplätze, Verfügbarkeit von Deutschkursen und freie Jobs. Daher ist es wichtig von Anfang an, zentral, wichtige Daten und Informationen zu erheben. Dies spart später nicht nur Geld sondern auch Zeitressourcen, da nicht jedes Bundesland wieder von Null mit der Erhebung beginnen muss.
Inhaltliche Grundlagen für die Beratung und Unterbringung
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