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Die Thematik der Erstaufnahme und die damit in Zusammenhang stehenden Schnittstellen, wenn es um die Weitervermittlung in die Bundesländer geht, hier v.a. in Bezug auf Erfassung und Identifikation von Vulnerabilitäten und Bedürfnissen im Rahmen von Clearingstellen von Anfang an, hat unterschiedliche Organisationen und engagierte Personen auch 2024 beschäftigt. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der GÖG wurde ein Papier von Expert:innen aus dem Gremium Expert:innengruppe Psychosoziale Versorgung von Menschen mit Fluchtbiografie erstellt: Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der psychosozialen Erst- und Weiterversorgung schutzsuchender Menschen. Psychosoziale Aspekte im Spannungsfeld von Schnittstellen zwischen Erstversorgung und Weitervermittlung von Menschen mit Fluchtbiografie. Konkret ist das Papier neben dem Vorschlag der Diakonie für eine Clearingstelle im Erstaufnahmeprozess, eine weitere fachliche Handlungsempfehlung zur Identifikation von u.a. Vulnerabilitäten für die Erst- und Weiterversorgung von geflüchteten Menschen.
Derzeit gilt folgender Ablauf: Nach der Asylantragsstellung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Aufnahme in eine Einrichtung der BBU GmbH der Aufnahmeprozess, dessen Ziele die Erhebung und Erfassung aller betreuungsrelevanten Informationen sind. Darunter fallen die medizinische und psychologische Erstversorgung sowie die Weitergabe der wichtigsten Informationen zu Unterkunft, Alltag in der Einrichtung etc. Innerhalb von 48 Stunden wird eine verpflichtende medizinische Erstuntersuchung durchgeführt. Neben dem verpflichtenden Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt ist bei den Klient:innen ein TBC-Röntgen vorgesehen. Im Bedarfsfall kann an eine Psychologin oder einen Psychologen weitervermittelt werden.
Es handelt sich um keine eigene Clearingstelle, die die ganzheitliche Situation aller geflüchteten Personen systematisch im Detail erfasst (wie z. B. auch Gewalterfahrungen auf der Flucht, Berufsausbildung, Arbeitserfahrung etc), auf dessen Basis geeignete Nachfolgequartiere und benötigte medizinische und psychosoziale Versorgung gesucht werden könnten.
Auf Bundesebene betreut die BBU Geflüchtete. Neben der Betreuung von Geflüchteten ist die Zuweisung von Geflüchteten zu freien Plätzen der Landesgrundversorgung eine zentrale Aufgabe der BBU-Koordinierungsstelle. Diese Stelle koordiniert die Belegung freier Plätze mit den jeweiligen Landesgrundversorgungsstellen für Aslywerber:innen mit bereits zugelassenem Asylverfahren. Je nach verfügbaren Kapazitäten in den Bundesländern sagen die Landesgrundversorgungs-stellen zu oder ab. Geflüchtete können nicht mitentscheiden, wo und wie sie Grundversorgung (GVS) erhalten. Auf allfällige individuelle gesundheitliche bzw. psychosoziale Aspekte kann bei der Auswahl des Bundeslandes nicht bedürfnisadäquat eingegangen werden. Zudem gibt es im Großteil der Bundesländer keine ausreichenden Plätze für Asylsuchende mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Es kommt außerdem immer wieder vor, dass nicht alle relevanten Daten bei der Zuweisungsanfrage an die Bundesländer mitgeteilt werden bzw. von der Landesgrundversorgungsstelle an die Quartiergeber:innen. Je nach Bundesland haben Quartiergeber:innen mehr oder weniger Mitspracherecht bei der Zuweisung von Geflüchteten. Die Landesgrundversorgungsstellen kommunizieren mit den Quartiergeber:innen und weisen freie Plätze in den Quartieren zu. Informationen zu betroffenen Personen sind meist auf persönliche Daten oder auf offensichtliche Erkrankungen wie Mobilitätseinschränkungen beschränkt.
Es gibt derzeit keinen koordinierten Clearingprozess und keine standardisierten bzw. ausreichend zielführenden Prozesse zur Erhebung und Weitergabe gesundheitsrelevanter Daten. Dadurch können die Bedarfe und Bedürfnisse der geflüchteten Personen bei der Zuweisung zu passenden Betreuungsplätzen, die entsprechende Behandlungs- und psychosoziale Unterstützungsmöglichkeiten bieten würden, nicht berücksichtigt werden. Die fehlende Abstimmung zwischen Quartier und zuweisender Stelle betrifft UMF und generell auch Erwachsene und Familien.
Außerdem sind neben der Erhebung von gesundheitsrelevanten Daten auch andere Datenaspekte wichtig: Erhebungen zu Berufsausbildung, Arbeitserfahrung, Sprachstanderhebung, Fremdsprachenkenntnisse, Kompetenzchecks etc. Dies ist eigentlich für die betrifft neben der Planung von Kapazitäten medizinischen, psychosozialen und psychiatriaschen Behandlungskapazitäten in den Bundesländern wichtig, wie zb. Schulplätze, Verfügbarkeit von Deutschkursen und freie Jobsauch die Schaffung von Kapazitäten für Schulplätze, Deutschkurse, Wohnraum (und freie jobs in einigen Beschäftigungsbranchen). Daher ist es wichtig von Anfang an, zentral, wichtige Daten und Informationen zu erheben (unter Einhaltung der DSGVO). Dies spart später nicht nur Geld sondern auch Zeitressourcen, da nicht jedes Bundesland wieder von Null mit der Erhebung beginnen muss.
Inhaltliche Grundlagen für die Beratung und Unterbringung
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