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Auf Bundesebene betreut die BBU Geflüchtete. Neben der Betreuung von Geflüchteten ist die Zuweisung von Geflüchteten zu freien Plätzen der Landesgrundversorgung eine zentrale Aufgabe der BBU-Koordinierungsstelle. Diese Stelle koordiniert die Belegung freier Plätze mit den jeweiligen Landesgrundversorgungsstellen für Aslywerber:innen mit bereits zugelassenem Asylverfahren. Je nach verfügbaren Kapazitäten in den Bundesländern sagen die Landesgrundversorgungs-stellen zu oder ab. Geflüchtete können nicht mitentscheiden, wo und wie sie Grundversorgung (GVS) erhalten. Auf allfällige individuelle gesundheitliche bzw. psychosoziale Aspekte kann bei der Auswahl des Bundeslandes nicht bedürfnisadäquat eingegangen werden. Zudem gibt es im Großteil der Bundesländer keine ausreichenden Plätze für Asylsuchende mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Je nach Bundesland haben Quartiergeber:innen mehr oder weniger Mitspracherecht bei der Zuweisung von Geflüchteten. Die Landesgrundversorgungsstellen kommunizieren mit den Quartiergeber:innen und weisen freie Plätze in den Quartieren zu. Informationen zu betroffenen Personen sind meist auf persönliche Daten oder auf offensichtliche Erkrankungen wie Mobilitätseinschränkungen beschränkt.
Es gibt derzeit keinen koordinierten Clearingprozess und keine standardisierten bzw. ausreichend zielführenden Prozesse zur Erhebung und Weitergabe gesundheitsrelevanter Daten. Dadurch können die Bedarfe und Bedürfnisse der geflüchteten Personen bei der Zuweisung zu passenden Betreuungsplätzen, die entsprechende Behandlungs- und psychosoziale Unterstützungsmöglichkeiten bieten würden, nicht berücksichtigt werden. Die fehlende Abstimmung zwischen Quartier und zuweisender Stelle betrifft UMF und generell auch Erwachsene und Familien.
Außerdem sind neben der Erhebung von gesundheitsrelevanten Daten auch andere Datenaspekte wichtig: Erhebungen zu Berufsausbildung, Arbeitserfahrung, Sprachstanderhebung, Fremdsprachenkenntnisse, Kompetenzchecks etc. Dies betrifft neben der Planung von medizinischen, psychosozialen und psychiatriaschen Behandlungskapazitäten Behandlungs- und Betreuungskapazitäten in den Bundesländern auch die Schaffung von Kapazitäten im Bildungsbereich (Kindergarten, Schule) und im Wohn- und Integrationsbereich (Deutschkurse, Wohnraum, Berufsausbildung, Qualifizierung, Vermittlung in den Arbeitsmarkt etc.). Daher ist es wichtig von Anfang an, zentral - im Sinne eines professionellen Schnittstellenmanagements - und unter Einbindung etablierter Stellen wie das AMS, Bildungsberatungsstellen usw., wichtige Daten und Informationen zu erheben (unter Einhaltung der DSGVO). Dies spart später nicht nur Geld sondern auch Zeitressourcen, da nicht jedes Bundesland wieder von Null mit der Erhebung beginnen muss.
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