Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Zur Erinnerung:
Subsidiärer Schutz ist beim ersten Mail nach einem Jahr, dann alle zwei Jahre zu verlängern. Das war in den letzten Jahren für afghanische Geflüchteten problemlos, insbesondere seit der Machtübernahme der Taliban. In letzter Zeit mehren sich allerdings die Fälle, wo einfach so festgestellt als Ergebnis der Beweisaufnahme vom BFA festgehalten wird, dass der Betroffene in Afghanistan zwar nicht problemlos, aber zumutbar, sein Leben fristen könnte, und man deshalb den den sub. Schutz NICHT zu VERLÄNGERN beabsichtige. Dazu kommt eine Liste von Fragen, die innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Schreibens zu beantworten sind. Also eine Art Stellungnahme (etwa ob ein Reisedokument, afgh. Pass vorhanden ist, wie die Kontakte zu etwaigen Verwandten in Afghanistan aussehen, Familienleben etc.).

...

Es gibt in der Grundversorgung eine Zuverdienstgrenze von €110.- pro Monat für eine Einzelperson, sowie zusätzlich €80 für jede unterhaltsberechtigte Person in der Kernfamilie. Der darüber hinausgehende Betrag wird von der Grundversorgung abgezogen.
//Bei Vertriebenen wird zusätzlich eine 65:35 Aufteilung vorgenommen. Das bedeutet, dass der Zuverdienst über dem Freibetrag nur zu 65% auf die Grundversorgung angerechnet wird. //
NÖ führt das NICHT durch, hier wird das gesamte Einkommen über der Zuverdienstgrenze angerechnet.

AMS Beihilfen, wie DLU bei Kursbesuchen, wird ohne Freibetrag auf die GVS angerechnet. (Frage an alle: fällt das unter Zuverdienstgrenze oder nicht, also 110 Euro Freibetrag oder sofort angerechnet?) 
Ebenso Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld - keine Freibetrag!

Pflegegeld: Vertriebene haben Anspruch auf Pflegegeld. Pflegegeld wird nicht als anrechenbares Einkommen gewertet. (bisher noch nicht).

...