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THEMEN
 

1 Aberkennungsverfahren subs. Schutz (betrifft v.a. Afghanen)

2 Familienbeihilfe

3 Wohnsitzmeldung und Vergebührung ausländischer Dokumente

4 Meldeverpflichtung privatwohnende Vertriebene

5 Anrechnung von Vermögen, PKW und Pensionen auf GVS, Zuverdienstgrenze, 

6 Rückforderungen von Geldleistungen bei GVS -Bezug 

7 Diverses Positives
   Umfrage WU zur Integration von Vertriebenen, neuer Durchgang Heimhilfelehrgang

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#1
ABERKENNUNGSVERFAHREN bei subsidiärem Schutz (insbesondere bei afgh. Geflüchteten)

Zur Erinnerung:
Subsidiärer Schutz ist beim ersten Mail nach einem Jahr, dann alle zwei Jahre zu verlängern. Das war in den letzten Jahren für afghanische Geflüchteten problemlos, insbesondere seit der Machtübernahme der Taliban. In letzter Zeit mehren sich allerdings die Fälle, wo einfach so festgestellt als Ergebnis der Beweisaufnahme vom BFA festgehalten wird, dass der Betroffene in Afghanistan zwar nicht problemlos, aber zumutbar, sein Leben fristen könnte, und man deshalb den den sub. Schutz NICHT zu VERLÄNGERN beabsichtige. Dazu kommt eine Liste von Fragen, die innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Schreibens zu beantworten sind. Also eine Art Stellungnahme (etwa ob ein Reisedokument, afgh. Pass vorhanden ist, wie die Kontakte zu etwaigen Verwandten in Afghanistan aussehen, Familienleben etc.).

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AB HIER GEHT ES UM VERTRIEBENE, ie UKRAINER:INNEN

 

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#2
FAMILIENBEIHILFE FÜR VERTRIEBENE

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Aber es sieht eher nach Einigung aus, s.o.

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# 3
WOHNSITZMELDUNG (Meldezettel) und Vergebührung ausländischer Dokumente:

Jede in Österreich aufhältige Person muss sich innerhalb von drei Tagen polizeilich melden.
Personen mit ausländischen Reisepässen müssen für die Wohnsitzmeldung (nun) eine Vergebührung (pro Person mit Reisepass €42,-) bezahlen.
Dies ist grundsätzlich nur einmal zu entrichten, aber es ist dennoch viel Geld für eine Person oder eine Familie mit wenig oder geringem Einkommen.
Es sind wahrscheinlich vorrangig ‚nur‘ Vertriebene betroffen, da Asylwerber:innen keinen Reisepass (mehr) bei sich haben. Grundsätzlich gilt die Regelung für alle ausländischen Staatsangehörige, zb. auch Deutsche.
ABER: Der Ausweis für Vertriebene sollte reichen, um ein Meldezettel machen zu können (sodass kein ukrainischer Pass und damit auch keine Vergebührung nötig wird).

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#4 
MELDEPFLICHT für privat wohnende Vertriebene (Ukrainer:innen)
als Voraussetzung für den Bezug der Grundversorgung (GVS)

In NÖ müssen privat wohnende Vertriebene, die GVS beziehen, verpflichtend einmal im Monat bei der zuständigen BH vorstellig werden. Die Modalitäten hängen von der jeweiligen BH ab, bei der sich die Personen melden müssen: mit blauer Karte, Reisepass, in welchem Zeitraum. …
bei eingeschränkter Mobilität oder anderen Einschränkungen muss man sich das Procedere mit der BH ausmachen. (also ob man vorstellig werden muss, oder was man ersatzweise machen kann).

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#5
ANRECHNUNG von VERMÖGEN, PENSIONEN oder PKW auf die Grundversorgung 

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Es gibt in der Grundversorgung eine Zuverdienstgrenze von €110.- pro Monat für eine Einzelperson, sowie zusätzlich €80 für jede unterhaltsberechtigte Person in der Kernfamilie. Der darüber hinausgehende Betrag wird von der Grundversorgung abgezogen.
//Bei Vertriebenen wird zusätzlich eine 65:35 Aufteilung vorgenommen. Das bedeutet, dass der Zuverdienst über dem Freibetrag nur zu 65% auf die Grundversorgung angerechnet wird. //
NÖ führt das NICHT durch, hier wird das gesamte Einkommen über der Zuverdienstgrenze angerechnet.

AMS Beihilfen, wie DLU bei Kursbesuchen, wird ohne Freibetrag auf die GVS angerechnet. (Frage an alle: fällt das unter Zuverdienstgrenze oder nicht, also 110 Euro Freibetrag oder sofort angerechnet?) 
Ebenso Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld - keine Freibetrag!

Pflegegeld: Vertriebene haben Anspruch auf Pflegegeld. Pflegegeld wird nicht als anrechenbares Einkommen gewertet. (bisher noch nicht).

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Der Papamonat wird nicht als Arbeitszeit für die RWR-Card angerechnet!


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#6
RÜCKFORDERUNGEN VON GRUNDVERSORGUNGSGELD
weil Geldleistungen nun angerechnet werden (auch rückwirkend)

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Hier einiges zum Nachlesen und Nachschauen:

Beispiele für solche Rückforderungsschreiben der BH Amstetten

Berichterstattung dazu

Der Anfang dazu: PULS24
https://www.puls24.at/news/politik/rueckzahlungsforderungen-fuer-ukrainer-in-niederoesterreich/433224

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Proteste der Grünen:
https://noe.orf.at/stories/3320978
bzw. https://youtu.be/J7xbGMDrPEA?si=Et_5nTB6Tarux-7M 



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