Seiteneigenschaften | ||||||
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Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Niederösterreich
Landes GVS Erwachsene und Familien: |
10. |
475 | |
Landes GVS < |
umF: |
145 | |
Bundes GVS: |
854 | |
Summe: |
11. |
474 |
Stichtag 19.01.2022Feb 2024
Zielgruppe Grundversorgung
Info | ||
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Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. |
. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. |
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung, bzw. 2 Monate bei Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind (nur wenn BFA das bestätigt, aktuell nur für afghanische Staatsangehörige; ansonsten innerhalb von 10 Tagen Entlassung)
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Duldung ja, § 55 nein (bei AB/AB+ Entlassung nach 12 Tagen), §57 Opfer von Menschenhandel nein): Personen mit §55, 56, 57 können prinzipiell seit 2022 GVS beantragen
- Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | 1:55 | € |
23,- wobei auf € |
25,- upgegraded werden kann, sofern Zusatzleistungen* angeboten werden | € |
7,- | |||
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | 1:55 | ||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | Mobile Sozialberatung, 1:140 | ||
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*Ad Zusatzleistungen: Zusatzleistungen: a. Transporte zu Behörden und Ärzten | |||
Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel |
| Leistungen Privat | |
Privat Wohnende | 1:140 - Sozialberatung durch Caritas |
MFB & Diakonie NÖWE
| Private Leistungen werden vom jeweiligen Sozialamt des Bezirks ausbezahlt, jeweils am 1ten des Monats | Versorgung
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Mietgeld
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Mietzahlungen Miethöhe jedoch gedeckelt: Die neue Obergrenze der Miete wird wie folgt festgelegt (Richtwert) - Stand Jän 23:
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Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
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Es gelten folgende Kriterien (KOORAT 2008):
Aktualisierung der Befunde in einem 10-Monats-Intervall. Folgende Unterlagen sind bei Verlängerung und bei Ansuchen um Neuaufnahme in die Sonderbetreuung vorzulegen:
Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Trägerorganisationen
Im Bereich organisierte Quartiere/MoWo sind folgende Träger tätig:
Tralalobe (Frauen + Kiflü, MOBe für 18+)
- Volkshilfe
sowie diverse private Quartiergeber:innen wie SLC und einige Pensionen
Ca. 130 Quartiere in NÖ insgesamt – in etwa 2643 Klient:innen (ohne Erstaufnahmestellen)
Mobile
SozialbetreuungSozialberatung
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in NÖ ist Caritas MOBEB und Diakonie NÖWE
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger
Caritas Wien MOBEB MFB (NÖ Ost) zuständig für
Industrie- und Weinviertel
Standorte Wr. Neustadt/Korneuburg/Baden
Diakonie Flüchtlingsdienst NÖWE (NÖ West) zuständig für
Most- und Waldviertel
Standort St. Pölten
Quartiere werden alle 1-2 Wochen angefahren, Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung
Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc.
Caritas und Diakonie kontrollieren im Auftrag des Landes, alle Quartiere auf Basis Mindeststandards in der GVS 1x/Quartal
1x/Quartal JF mit zuständiger Abteilung im Land (Mängelbesprechung Quartiere, aktuelle Situation, Einzelfallbesprechungen, etc.)
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
Schulgeld: €200,- pro Schuljahr (1x € 100,- bar/1x € 100,- Gutscheine) und für verpflichtendes Kindergartenjahr (€ 200,- in bar)
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen/Nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land (IVW2) an Quartiergeber:innen oder/und Diakonie/Caritas oder/und an die betreffende Person
Entlassungen aus der GVS
Bei Autoanmeldung
Rkneg. Bescheid in 2. Instanz innerhalb von 10 Tagen, (Problem: Quartier unstet)
AB+ innerhalb von 12 Tagen
Androhungen bei SubSchutz und Verweis auf privat Verzug
Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
Androhung bei Führerschein
Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
Mögliche Freibeträge
Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen oder Stipendien => wird 1:1 angerechnet
keine Anwendung der neuen Freibetragsregelung für Vertriebene aus der Ukraine (65/35 Regelung)
Zuständige Abteilung in Landesregierung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2 Landhausplatz 1,
Haus 7a - 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12994
Fax: 02742/9005-15640 15640
Leitung Mag. Anerinhofhttps://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Grundversorgung.html
Leiter: Mag. Anerinhof
Parteienverkehrszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag jeweils von 8:30 – 10:00 Uhr
- Kommunikation mit Land bzw. jeweiligen BH’s (hier mit jeder BH unterschiedlich) und zuständigen Beamt:innen ist grundsätzlich in Ordnung und besser geworden
- Standarddinge funktionieren, alles darüber hinaus ist Diskussion
- NGOs haben jedoch klare Bittsteller-Rolle (Wiederaufnahme, Anfragen, Mängelbehebungen etc.)
- Alle 6 Wochen Strategiesitzung mit Land und NGOs
- NÖ braucht Plätze in der GVS, relativer Druck seitens Land
- im Kinderflüchltingsbereich Bereich: 1x/Quart. Clearinggespräche mit KJH, Träger, Polizei etc.
- Kontrollen KJH 2x/Monat
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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Problemlagen
schlechte Finanzierung, fehlende Planung, Grundfinanzierung wäre wichtig§ 55 Aufenthaltstitel die aus allen Systemen rausfallen (keine KV, keine Mindestsicherung), auch Härtefälle nicht, Situation ausweglos, pingpong zw. Land/Bund
Abgelegenheit der Quartiere (Syrer:innen die Anspruch hätten, aber keine bis kaum Angebote)
Schieflage hinsichtlich Asylanerkennung: Syrer:innen erhalten recht schnell Asyl, Menschen aus anderen Herkunftländern lange Asylverfahren, Syrer:innen haben Anspruch auf ÖIF Kurse, andere nicht, führt zu Unverständnis und Ärger bei allen Anderen; Afghan:innen erhalten wohl auch (wieder) Asyl, Großteil bei Kinderflüchtlingen aber § 8, Asyl mitunter erst nach Beschwerde
Fahrtkosten nicht für alle übernommen (Je nach Zusatzleistung der Quartiergeber:innen)
Auszahlungen Kleiderhilfe hängt vom Laufzettel der BBU ab > oft schon viel ausbezahlt; dann noch wenig Auszahlungen möglich
BBU: Schwierigkeiten bei Zuweisungen: Zuweisung ohne Aviso, keine weißen Karten, Menschen mit EBB ohne viel Infos werden in Regelquartiere zugewiesen (oft viele Interventionen beim Land um Verlegung zu erwirken, sowie bürokratisch, da aktuelle Befunde vorgelegt werden müssen)
Wiederaufnahme bei Folgeantrag erschwert!
SubSchutz Berechtigte erhöhter Druck => Androhung Verlust GVS, sofern sie nicht privat verziehen (manchmal Verlängerung um 1 oder 3 Monate möglich; Bericht mit Gründen warum Verbleib im Quartier sinnvoll ist muss geschickt werden; Begründung seitens Land > Arbeitsmarktzugang ist gegeben, sollen selbstständig und aktiviert werden; in etwa 70% verziehen nach Statuszuerkennung nach Wien, (Entlassungsbrief kommt auch an Diakonie & Caritas)
wenn Organisationen Anfragen ans Land stellen, bekommen sie aber nicht immer die Antwort dazu
Problem allgemein: Sozialhilfe Grundsatzgesetz! Keine Hilfen für SubSchutz Berechtigte bei privat Verzug
längere Übergangsfristen sowie bessere finanzielle Unterstützung (Kaution, Miete etc.) für Schutzberechtigte, auch für AB+ (werden innerhalb von 12 Tagen entlassen)
sehr geringe Nachfolgeangebote für volljährig gewordene Kinderflüchtlinge (z.b Nachbetreuung), nur Tralalobe bietet ein paar Plätze an