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Die Thematik der Erstaufnahme und die damit in Zusammenhang stehenden Schnittstellen, wenn es um die Weitervermittlung in die Bundesländer geht, hier v.a. in Bezug auf Erfassung und Identifikation von Vulnerabilitäten und Bedürfnissen im Rahmen von Clearingstellen von Anfang an, hat unterschiedliche Organisationen und engagierte Personen auch 2024 beschäftigt. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der GÖG wurde ein Papier von Expert:innen aus dem Gremium Expert:innengruppe Psychosoziale Versorgung von Menschen mit Fluchtbiografie erstellt: Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der psychosozialen Erst- und Weiterversorgung schutzsuchender Menschen. Psychosoziale Aspekte im Spannungsfeld von Schnittstellen zwischen Erstversorgung und Weitervermittlung von Menschen mit Fluchtbiografie. Konkret ist das Papier neben dem Vorschlag der Diakonie & Caritas (unter Einbindung von Expert:innen vom Roten Kreuz, Samariterbund und Volkshilfe) für eine Clearingstelle im Erstaufnahmeprozess, eine weitere fachliche Handlungsempfehlung zur Identifikation von u.a. Vulnerabilitäten für die Erst- und Weiterversorgung von geflüchteten Menschen.
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Auf Bundesebene betreut die BBU Geflüchtete. Neben der Betreuung von Geflüchteten ist die Zuweisung von Geflüchteten zu freien Plätzen der Landesgrundversorgung eine zentrale Aufgabe der BBU-Koordinierungsstelle. Diese Stelle koordiniert die Belegung freier Plätze mit den jeweiligen Landesgrundversorgungsstellen für Aslywerber:innen mit bereits zugelassenem Asylverfahren. Je nach verfügbaren Kapazitäten in den Bundesländern sagen die Landesgrundversorgungs-stellen zu oder ab. Geflüchtete können nicht mitentscheiden, wo und wie sie Grundversorgung (GVS) erhalten. Auf allfällige individuelle gesundheitliche bzw. psychosoziale Aspekte kann bei der Auswahl des Bundeslandes nicht bedürfnisadäquat eingegangen werden. Zudem gibt es im Großteil der Bundesländer keine ausreichenden Plätze für Asylsuchende mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Je nach Bundesland haben Quartiergeber:innen mehr oder weniger Mitspracherecht bei der Zuweisung von Geflüchteten. Die Landesgrundversorgungsstellen kommunizieren mit den Quartiergeber:innen und weisen freie Plätze in den Quartieren zu. Informationen zu betroffenen Personen sind meist auf persönliche Daten oder auf offensichtliche Erkrankungen wie Mobilitätseinschränkungen beschränkt.
Es gibt derzeit keinen koordinierten Clearingprozess und keine standardisierten bzw. ausreichend zielführenden Prozesse zur Erhebung und Weitergabe gesundheitsrelevanter Daten. Dadurch können die Bedarfe und Bedürfnisse der geflüchteten Personen bei der Zuweisung zu passenden Betreuungsplätzen, die entsprechende Behandlungs- und psychosoziale Unterstützungsmöglichkeiten bieten würden, nicht berücksichtigt werden. Die fehlende Abstimmung zwischen Quartier und zuweisender Stelle betrifft UMF und generell auch Erwachsene und Familien.
Außerdem sind neben der Erhebung von gesundheitsrelevanten Daten auch andere Datenaspekte wichtig: Erhebungen zu Berufsausbildung, Arbeitserfahrung, Sprachstanderhebung, Fremdsprachenkenntnisse, Kompetenzchecks etc. Dies betrifft neben der Planung von medizinischen, psychosozialen und psychiatriaschen Behandlungskapazitäten Behandlungs- und Betreuungskapazitäten in den Bundesländern auch die Schaffung von Kapazitäten im Bildungsbereich (Kindergarten, Schule) , und im Wohn- und Integrationsbereich (Deutschkurse, Wohnraum (und freie jobs in einigen Beschäftigungsbranchen, Berufsausbildung, Qualifizierung, Vermittlung in den Arbeitsmarkt etc.). Daher ist es wichtig von Anfang an, zentral , - im Sinne eines professionellen Schnittstellenmanagements - und unter Einbindung etablierter Stellen wie das AMS, Bildungsberatungsstellen usw., wichtige Daten und Informationen zu erheben (unter Einhaltung der DSGVO). Dies spart später nicht nur Geld sondern auch Zeitressourcen, da nicht jedes Bundesland wieder von Null mit der Erhebung beginnen muss.
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Inhaltliche Vorgaben zu Unterbringung, Betreuung und Beratung für die Regelbetreuung finden sich in den:
- Mindeststandards betreffend die Unterbringungin der Grundversorgung in Österreich
- Mindeststandards betreffend die Dienstleistung „Information, Beratung und Betreuung“ im Rahmen der Grundversorgung in Österreich
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Inhaltliche Vorgaben für die Unterbringung im Rahmen des erhöhten Betreuungsbedarfes (Artikel noch in Arbeit - wird laufend ergänzt und aktualisiert)
Das BM.I und die Bundesländer (74. Korat-Beschluss) einigten sich im Juli 2008 auf grundsätzliche Merkmale sowie eine demonstrative Aufzählung der Beeinträchtigungen, welche einen „erhöhten Betreuungsbedarf“ definieren:
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Inhaltliche Vorgaben für die Unterbringung von Fluchtwaisen (minderjährigen Geflüchteten ohne Familie bzw. Erziehungsberechtigte)
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