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Die Thematik der Erstaufnahme und die damit in Zusammenhang stehenden Schnittstellen, wenn es um die Weitervermittlung in die Bundesländer geht, hier v.a. in Bezug auf Erfassung und Identifikation von Vulnerabilitäten und Bedürfnissen im Rahmen von Clearingstellen von Anfang an, hat unterschiedliche Organisationen und engagierte Personen auch 2024 beschäftigt. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der GÖG wurde ein Papier von Expert:innen aus dem Gremium Expert:innengruppe Psychosoziale Versorgung von Menschen mit Fluchtbiografie erstellt: Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der psychosozialen Erst- und Weiterversorgung schutzsuchender Menschen. Psychosoziale Aspekte im Spannungsfeld von Schnittstellen zwischen Erstversorgung und Weitervermittlung von Menschen mit Fluchtbiografie. Konkret ist das Papier neben dem Vorschlag der Diakonie & Caritas (unter Einbindung von Expert:innen vom Roten Kreuz, Samariterbund und Volkshilfe) für eine Clearingstelle im Erstaufnahmeprozess, eine weitere fachliche Handlungsempfehlung zur Identifikation von u.a. Vulnerabilitäten für die Erst- und Weiterversorgung von geflüchteten Menschen.
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Inhaltliche Vorgaben zu Unterbringung, Betreuung und Beratung für die Regelbetreuung finden sich in den:
- Mindeststandards betreffend die Unterbringungin der Grundversorgung in Österreich
- Mindeststandards betreffend die Dienstleistung „Information, Beratung und Betreuung“ im Rahmen der Grundversorgung in Österreich
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Inhaltliche Vorgaben für die Unterbringung im Rahmen des erhöhten Betreuungsbedarfes (Artikel noch in Arbeit - wird laufend ergänzt und aktualisiert)
Das BM.I und die Bundesländer (74. Korat-Beschluss) einigten sich im Juli 2008 auf grundsätzliche Merkmale sowie eine demonstrative Aufzählung der Beeinträchtigungen, welche einen „erhöhten Betreuungsbedarf“ definieren:
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Inhaltliche Vorgaben für die Unterbringung von Fluchtwaisen (minderjährigen Geflüchteten ohne Familie bzw. Erziehungsberechtigte)
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