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Unter ‚Grundversorgung‘ Die Grundversorgung (kurz GVS) ist das Versorgungssystem für schutzsuchende Menschen in Österreich. Darunterwird die vorübergehende Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Beratung von Asylwerber:innen verstanden, und zwar während der Zeit des laufenden Asylverfahrens. Dazu muss ordnungshalber gesagt werden, dass es zusätzlich zur Es ist im Vergleich zu anderen sozialen Hilfssystemen (zb. Mindestsicherung) ein stark unterversorgter Bereich. Neben der Gruppe der Asylwerber:innen auch andere Aufenthaltstitel gibt, die sind folgende weitere Personengruppen als Zielgruppe der GVS gelten, nämlichsubsumiert:

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylzuerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22

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