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- Der/die Antragsteller*in hat keine Möglichkeit, aus seinem/ihrem Herkunftsland über Verwandte oder Freunde ein adäquates Dokument zu erhalten, das das Geburtsort und –datum bescheinigt,
- Es besteht keine österreichische Vertretungsbehörde im Geburtsland des/der Antragstellers/der Antragstellerin
- Es gibt keine Möglichkeit, über die Botschaft des Herkunftslandes in Österreich, solch ein Dokument zu beschaffen
- Der/die Antragsteller*in hat in Österreich den Status eines/r Asylberechtigten
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