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  • Der/die Antragsteller*in hat keine Möglichkeit, aus seinem/ihrem Herkunftsland über Verwandte oder Freunde ein adäquates Dokument zu erhalten,                                        das das Geburtsort und –datum bescheinigt,
  • Es besteht keine österreichische Vertretungsbehörde im Geburtsland des/der Antragstellers/der Antragstellerin
  • Es gibt keine Möglichkeit, über die Botschaft des Herkunftslandes in Österreich, solch ein Dokument zu beschaffen
  • Der/die Antragsteller*in hat in Österreich den Status eines/r Asylberechtigten

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