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Hintergrund

Personen haben bei Behörden immer wieder persönliche Dokumente vorzulegen. Konventionsspass, Fremdenpass sind oft nicht ausreichend bei zB Heirat, Passausstellung usw. Eine Ausstellung von Dokumenten ist häufig umständlich bzw. schwer möglich. Die Vorgaben werden oft von den Behörden unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt, was zu weiterer Verwirrung sorgt. Das Projekt soll einen klaren Wegweiser für solche Nachbeurkunden liefern.

Begriffsdefinition

Der Begriff „Nachbeurkundung“ bezeichnet die nachträgliche, behördliche Erstellung von Dokumenten, die in bestimmten Situationen in Österreich notwendig sind. Solche Situationen können z.B. eine Eheschließung oder die Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft sein.

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