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Personen mit Schutzstatus haben in bestimmten Situationen (z.B. bei Heirat, Passausstellung etc.) persönliche Dokumente bei Behörden vorzulegen, die sie oft nicht besitzen. Konventionsspass, Fremdenpass sind oft nicht ausreichend, so z.B. bei Heirat, Passausstellung usw. Eine Ausstellung von Dokumenten ist in solchen Situationen häufig umständlich bzw. schwer möglich. Die Vorgaben werden oft von den Behörden unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt, was zu weiterer Verwirrung sorgt.

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