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Hintergrund

Personen mit Schutzstatus Asyl haben in bestimmten Situationen (z.B. bei Heirat, Passausstellung etc.) persönliche Dokumente bei Behörden vorzulegen, die sie oft nicht besitzen. Der Konventionsspass ist oft nicht ausreichend. Eine Ausstellung von Dokumenten ist in solchen Situationen häufig umständlich bzw. schwer möglich. Hinzukommt, dass die Vorgaben oft von den Behörden oft unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt, was zu weiterer Verwirrung sorgt. TODO: Sollten wir auf AB+, RWR+, Daueraufenthalt EU auch eingehen?

Begriffsdefinition

Der Begriff „Nachbeurkundung“ bezeichnet die nachträgliche, behördliche Erstellung (für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention) von Dokumenten, die in bestimmten Situationen in Österreich notwendig sind. Solche Situationen können z.B. eine Eheschließung oder die Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft sein.

Wegweiser

  • Bei Asylberechtigten: direkter Antrag einer Nachbeurkundung
  • Bei allen anderen Aufenthaltstiteln:  Antrag auf „Heilung eines Verfahrensmangels“

Fallbeispiele zum besseren Verständnis

Ein Beispiel aus

...

NÖ 

Der asylberechtigter Afghane Z.N., der vor knapp zehn Jahren nach Österreich gekommen war, hier die Schule besucht und eine Lehre absolviert hatte, möchte um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen.

...

(Bundesgebühr: € 7,20, Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10 )

Zwei Beispiele aus Wien, recherchiert mit Hilfe telefonischer Auskünfte des Standesamts Zentrum:

  1. Asylberechtigter Erwachsener benötigt eine Geburtsurkunde: TODO welchen Aufenthaltstitel hat die Person? Asyl

    Scans folgender notwendiger Unterlagen mit kurzem Begleitschreiben müssen an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: nb@ma63.wien.gv.at

    • Konventionspass (Scan der Fotoseite)
    • Meldezettel
    • Protokoll der Ersteinvernahme
    • Positiver Asylbescheid (die ersten beiden Seiten)
    • Dokumente aus dem Herkunftsland (falls vorhanden, mit Übersetzung Englisch/Deutsch)
    • Begleitschreiben soll folgende Information enthalten: Begründung, warum keine Dokumente aus dem Herkunftsland erbracht werden können (keine Verwandten mehr, instabile politische Zustände, keine oder nicht funktionsfähige Botschaft in Wien etc.)

    Der/die Antragsteller*in erhält ein Formular zugeschickt, das er ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden muss. Falls es keine Unklarheiten gibt, wird die Geburtsurkunde per Post zugeschickt. (Nach Möglichkeit Einhaltung der Corona-Maßnahme: kein persönlicher Behördenkontakt)

  2. Geburtsurkunde für ein im Ausland geborenes Kind: TODO wlechen Aufenthaltstitel haben , die Eltern ? haben Asyl:
  • Ein Elternteil/gesetzlicher Vertreter stellt den Antrag
  • Dokumente beider Elternteile wie bei 1

...

Da eine Nachbeurkundung nur für Asylberechtigte möglich ist, müssen Personen mit subsidiärem Schutzstatus oder anderem Formen des Aufenthaltsrechts Heilungsanträge stellen. => TODO siehe Projekt „Antrag auf Heilung eines Verfahrensmangels“ nach §4 Abs. 1 Z 3 AsylG-DV, wenn unverschuldet nicht möglich ist, das geforderte Dokument beizubringen.
TODO Sollten wir auch darauf hinweisen, dass eine Heilung oft mit dem eigentlichen Antrag gestellt werden muss und ein nachträglicher Antrag auf Heilung manchmal nicht möglich ist

Wegweiser zur Antragstellung einer Nachbeurkundung

In den Bundesländern: das für den jeweiligen Wohnort zuständige Standesamt

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Auskünfte am Standesamt Zentrum  / Tel: 01 400009585 oder 01 400009571, Mail-Adresse: nb@ma63.wien.gv.at

Rechtsgrundlagen als Argumentationshilfe bei Problem mit den Behörden

  • Personenstandsgesetz / PStG 2013 § 2 Absatz (4) und Absatz (5) bzw. § 35 Absatz (2) in Verbindung mit Absatz (5)

Unterschiede der zuständigen Behörden

  • Wien: Antragstellung nur im Standesamt Zentrum; Kontakt für Auskünfte: 01 400009585 oder 01 400009571; nb@ma63.wien.gv.at
  • Bundesländer: das für den Wohnort zuständige Standesamt

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Unterschiede Aufenthaltstitel
TODO: Sollten wir das an den Beginn des Beitrages stellen?

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