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Begriffsdefinition:

Pflichtschulabschluss (PSA) für Drittstaatsangehörige Migrantinnen und Migranten, EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, Asylwerber

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Ausschließlich eine Prüfungskommission an einer Neuen Mittelschule darf Pflichtschulabschlussprüfungen durchführen und ein Pflichtschulabschlusszeugnis ausstellen.

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Was bringt der PSA?

Der positive Pflichtschulabschluss ermöglicht den Zugang zu berufsbildenden mittleren Schulen (Fachschule, Handelsschule), allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen (AHS, HTL, HAK usw.). Er erhöht die Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz (Lehrvertrag). Generell erleichtert der PSA den Start in die Berufs-und Arbeitswelt.

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Voraussetzungen:

  • Schulpflicht erfüllt
  • Mindestens mindestens 16 Jahre
  • negativer oder kein Pflichtschulabschluss
  • Ausreichend Sprachkenntnisse in Deutsch, um dem Unterricht folgen zu  können (Sprachlizenz A2/B1)
  • Mathematikkenntnisse der 5. Schulstufe
  • Englisch auf Sprachniveau A1

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