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Begriffsdefinition:

Die Kurse für den Pflichtschulabschluss (PSA) für Drittstaatsangehörige Migrantinnen und Migranten, werden im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung umgesetzt und folgen dem erwachsenengerechten Pflichtschulabschluss (ePSA).  Zugang haben grundsätzlich alle,  Österreicher*innen, Drittstaatsangehörige,  EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Asylberechtigte und , subsidiär Schutzberechtigte , Asylwerberund Asylwerber*innen, Arbeitsmarktzugang ist nicht Voraussetzung.

Gesetzliche Grundlage:

Die Pflichtschulabschluss-Prüfung ist eine Externistenprüfung. Es gelten daher grundsätzlich die Vorschriften über Externistenprüfungen (also § 42 SchUG und die Externistenprüfungsverordnung idgF)

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  • Schulpflicht erfüllt
  • mindestens 16 Jahre
  • negativer oder kein Pflichtschulabschluss
  • Ausreichend Sprachkenntnisse in Deutsch, um dem Unterricht folgen zu  können (Sprachlizenz Sprachniveau A2/B1)
  • Mathematikkenntnisse der 5. Schulstufe
  • Englisch auf Sprachniveau A1

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  • Die Pflichtschulabschluss-Prüfung umfasst 6 Teilprüfungen:

  • Die vier verpflichtenden Prüfungsgebiete sind
    • „Deutsch – Kommunikation und Gesellschaft“ (schriftlich und mündlich)
    • „Englisch – Globalität und Transkulturalität“ (schriftlich oder mündlich)
    • „Mathematik“ (schriftlich und mündlich)
    • „Berufsorientierung“

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  • Dazu kommen 2 Prüfungen aus 4

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Natur und Technik

Kreativität und Gestaltung

  • Wahlprüfungsgebieten:
    Achtung:  Die Wahlfächer entscheiden über die Aufnahme an weiterführenden Schulen (in Klammer stehend, welche für welchen Schultyp Voraussetzung sind), und können nur schwer gewechselt werden.
    • Natur und Technik  (Allgemeinbildende höhere Schule – Realgymnasium, Technische Fachschule, Höhere technische Lehranstalt, Handelsschule, Handelsakademie, Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Forst-Fachschule, Höhere Lehranstalt land- und forstwirtschaftliche Berufe)
    • Kreativität und Gestaltung (Fachschule für Mode, Höhere Lehranstalt für Mode, Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung, Kunstgewerbliche Fachschule)
    • Soziales und Gesundheit (Fachschule für Sozialberufe, Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik)

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    • Eine weitere Fremdsprache (Italienisch, Französisch) (Höhere Lehranstalt für Tourismus)
  • Die 6 Teilprüfungen können einzeln abgelegt werden, auch ohne vorangehenden Kurs.
  • Nicht bestandene und nicht beurteilte Teilprüfungen dürfen jeweils nach Ablauf von zumindest einem Monat höchstens dreimal wiederholt werden (§ 5 Abs. 3, § 9 Abs. 5), wobei positiv beurteilte schriftliche Teilprüfungen nicht zu wiederholen sind.

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Dauer:

  • je nach Anbieter, 10 Monate -ca 1 Jahrca. 10 bis 12 Monate 

Anbieter:

  • Kurse an Einrichtungen für Erwachsenenbildung (z.B. VHS, bifi, bfi  BFI, Wifi)
  • Die Anbieter unterscheiden sich insbesondere durch die angebotenen Wahlfächer. Man sollte sich mehr daran orientieren, welche Wahlfächer man nehmen möchte, als am Kursanbieter. Die Wahlfächer sollten idealerweise in die Richtung gehen, in der man einen Lehrberuf anstrebt, oder in Hinblick auf die Wahl einer weiterführenden Schule gewählt werden.
  • Siehe eine detaillierte Liste der Anbieter pro Bundesland weiter unten.

Probleme:
Problematisch ist immer wieder die Zahl der zur Verfügung stehenden Kursplätze und dementsprechend die Auswahl der Teilnehmer*innen über Kompetenzerhebungsverfahren. Bei starker Konkurrenz kann das auch bei ausreichender Kompetenz zu frustrierend langen Wartezeiten auf einen Kursplatz führen. 
Zum anderen muss das Niveau des PSA gehalten werden, was ein entsprechendes Angebot an den PSA-Kursen vorgelagerten Qualfizierungsmaßnahmen 


Wo kann man einen Kurs zum Pflichtschulabschluss machen

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Zur Information: Das angeführte Angebot der Erwachsenenbildung ist der aktuelle Stand (Mai 2022) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Kursangebote können sich kurzfristig ändern, daher haben wir pro Bundesland die Trägerorganisationen aufgelistet, wo aktuelle Kursangebote dargestellt werdender aktuellen Kursangebote aufgelistet.

Niederösterreich:

Informationen der Bildungsdirektion NÖ: https://www.bildung-noe.gv.at/Schule-und-Unterricht/Pflichtschulabschlusspr-fung.html

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