die NICHT in Grundversorgung sind (Stand 26.03.2025)


Die automatische Einbeziehung in die Krankenversicherung wurde am 7.März 2025 im Nationalrat wieder beschlossen, allerdings befristet bis 31. Mai 2025.
Das bedeutet: Vertriebene, die nicht in Grundversorgung sind, haben - befristet bis Ende Mai 2025 – automatisch wieder eine Krankenversicherung.

Angehörige von pflichtversicherten Vertriebenen können deshalb nicht mitversichert werden, weil eben automatisch einbezogen (bis Ende Mai).

Was bedeutet die Verlängerung bis 31.5.25?
– im Detail von Dani Krois, Büro des Flüchtlingskoordinators: