Begriffsdefinition:

Pflichtschulabschluss für Drittstaatsangehörige Migrantinnen und Migranten, EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, Asylwerber

Gesetzliche Grundlage:

Die Pflichtschulabschluss-Prüfung ist eine Externistenprüfung. Es gelten daher grundsätzlich die Vorschriften über Externistenprüfungen (also § 42 SchUG und die Externistenprüfungsverordnung idgF)

Ausschließlich eine Prüfungskommission an einer Neuen Mittelschule darf Pflichtschulabschlussprüfungen durchführen und ein Pflichtschulabschlusszeugnis ausstellen.

Vorteile des PSA:

Der positive Pflichtschulabschluss ermöglicht den Zugang zu berufsbildenden mittleren Schulen (Fachschule, Handelsschule), allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen (AHS, HTL, HAK usw.). Er erhöht die Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz (Lehrvertrag).

Voraussetzungen:

Prüfungen:

Kosten: keine

Dauer: je nach Anbieter, ca 1 Jahr

Finanzierung:

Anbieter:

Kurse an Einrichtungen für Erwachsenenbildung (z.B. VHS, wifi,bfi)




PSA am Beispiel Bachbildungszentrum Mödling:

https://fluechtlingsdienst.diakonie.at/einrichtung/bach-bildungszentrum