Begriffsdefinition:

Pflichtschulabschluss für Drittstaatsangehörige Migrantinnen und Migranten, EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, Asylwerber

Gesetzliche Grundlage:

Die Pflichtschulabschluss-Prüfung ist eine Externistenprüfung. Es gelten daher grundsätzlich die Vorschriften über Externistenprüfungen (also § 42 SchUG und die Externistenprüfungsverordnung idgF)

Ausschließlich eine Prüfungskommission an einer Neuen Mittelschule darf Pflichtschulabschlussprüfungen durchführen und ein Pflichtschulabschlusszeugnis ausstellen.

Vorteile des PSA:

Der positive Pflichtschulabschluss ermöglicht den Zugang zu berufsbildenden mittleren Schulen (Fachschule, Handelsschule), allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen (AHS, HTL, HAK usw.). Er erhöht die Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz (Lehrvertrag).

Voraussetzungen:

Prüfungen/Prüfungsgebiete:

Kosten: keine

Dauer: je nach Anbieter, 10 Monate -ca 1 Jahr

Finanzierung:

Anbieter: Kurse an Einrichtungen für Erwachsenenbildung (z.B. VHS,bifi,bfi)


PSA am Beispiel Bachbildungszentrum Mödling:

https://fluechtlingsdienst.diakonie.at/einrichtung/bach-bildungszentrum

In nur 10 Monaten holen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund im Alter von 16 bis 40 Jahren ihren Pflichtschulabschluss im BACH Bildungszentrum nach. Damit können sie in die Berufs- und Ausbildungswelt starten. Dazu gehören Bildungs- und Berufsberatung sowie Unterstützung bei der Lehrstellen-Suche und im Bewerbungsprozess.

Zur persönlichen Anmeldung sind folgende Dokumente mitzubringen:

Um den Pflichtschulabschluss nachholen können, muss man Deutsch-, Englisch-, und Mathekenntnisse vorweisen. Vergangene Einstufungstest gibt es zum Download.