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Landes GVS Erwachsene/Familien: | 8.568 | |
Landes GVS < umF: | 214 | |
Bundes GVS: | 321 | |
Summe: | 9.103 |
Stichtag Feb 2024
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. |
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | 1:40 | € 25,- für Caritas Einrichtungen (Teilselbstversorgung) € 16,- für private Quartiergeber:innen die Selbstversorgerquartiere sind | € 155,-/Person/Monat |
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | 1:40 | ||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) Mobile Sozialberatung | |||
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel |
| Leistungen Privat | |
Privat Wohnende | 1:140 - Sozialberatung durch Caritas Stmk
| Private Leistungen werden von Caritas Stmk ausbezahlt, direkt vor Ort oder in Bürostandorten | Versorgung
Mietgeld
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Ansuchen auf privates Wohnen möglich:
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Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
| 5 Einrichtungen in der Stmk Caritas & PQ Wisniewski | ||
Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, es muss aber mind. 1 mal pro Quartal ein Befund vorgelegt werden, bei Besserung/Rehabilitation müssen Neuerungen geschickt werden Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über mobile Betreuung Caritas
Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Im Bereich organisierte Quartiere/MoWo sind folgende Träger tätig:
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in Stmk ist Caritas Stmk
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger:
Caritas Steiermark
Standorte:
Graz
Obersteiermark in Kapfenberg
Oststeiermark in Hartberg
Information:
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Caritas Stmk oder/und an die betreffende Person
Land Steiermark, Referat für Flüchtlingsangelegenheiten
Christoph Pieberl, ReferatsleiterAngebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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