(SV) Selbstversorgung: Personen erhalten pro Tag oder pro Monat ein Verpflegungsgeld für den Einkauf von Lebensmittel, es gibt von der Quartiergeber:in keine Lebensmittel zur Verfügung gestellt oder warme Mahlzeiten
(TSV) Teilselbstversorgung: Personen erhalten nicht die volle Höhe des Verpflegungsgeldes ausbezahlt, sondern nur einen Teil, zb. anstatt € 7,- erhalten sie nur € 4,- und zusätzlich das Frühstück zur Verfügung gestellt.
(VV) Vollversorgung: Personen erhalten kein Geld für den Einkauf von Lebensmittel; es werden alle Mahlzeiten (Frühstück, Jause für Schulkinder, Mittagessen, Abendessen, Jause) von der Quartiergeber:in zur Verfügung gestellt.
*Ad NÖ
Ad Zusatzleistungen:
Sofern der Quartiergeber bereit ist, einzelne dieser Zusatzleistungen zu erbringen, hat er gegenüber dem Auftraggeber für drei Punkte jeweils einen zusätzlichen Anspruch auf einen Tagessatz-Aufschlag in Höhe von EUR 1,-- brutto; diese Tagessatz-Aufschläge sind jedoch mit EUR 2,-- brutto begrenzt. Der Quartiergeber kann also für sechs oder mehr Punkte maximal EUR 2,-- zusätzlich zum jeweiligen Tagessatz gemäß litera a verrechnen. (vgl Mustervertrag Land NÖ)
Zusatzleistungen:
**Ad Stmk
in Einrichtungen von Caritas Teilselbstversorgung ermöglicht, Auszahlung € 155,- VG vor Ort
Private Quartiergeber:innen (Pensionen) zumeist Selbstversorgung erhalten als Tagsatz nur € 16,-; Auszahlung VG über mobile Betreuung
*** Ad Kärnten
€ 25,- für Quartiere mit Vollversorgung
€ 12,- für Quartiere (zumeist ehemalige Pensionen) Selbstversorgung