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Landes GVS Erwachsene: | 7.727 | |
Landes GVS < umF: | 140 | |
Bundes GVS: | 1.046 | |
Summe: | 8.913 |
Stichtag Feb 2024
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. |
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (bei AB, AB+ bleibt GVS zuständig (erst seit diesem Jahr, kaum Erfahrungswerte, eher Privatwohnende), RWR/ RWR+ Entlassung nach 10 Tagen, mit RWR+ nach 5 Jahren auch BMS möglich; RWR und Deutschniveau A2 wenn vorher in GVS gewesen keine Entlassung)
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | Variiert von 1:38- 1:55 (je nach Organisation) | € 25,- | € 7,- € 5,- pro Kind |
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | |||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | Mobile Sozialberatung 1:140 | ||
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel |
| Leistungen Privat | |
Privat Wohnende | 1:140 – Sozialberatung durch Caritas OÖ & Volkshilfe OÖ
| Private Leistungen werden von Caritas und Volkshilfe ausbezahlt | Versorgung
Mietgeld
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Pro zugewiesener Klient:in pro Tag (Privat & organisiert) wird zw. € 1,33-€ 1,35 (je nach Organisation ob steuerpflichtig oder nicht) an Caritas/Volkshilfe ausbezahlt, jährliche Anpassung MietzahlungenMiethöhe jedoch gedeckelt:
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Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
Aufschläge seit 2007 nicht mehr erhöht! | Caritas OÖ & Volkshilfe OÖ | ||
EBB Unterbringung in Regelquartiere integriert, als auch eigene EBB Quartiere vorhanden vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:
Zuerkennung EBB Status: Status wird auf einige Monate befristet (manchmal 1 Jahr befristet), je nach Zeitraum der Zuerkennung werden aktuelle Befunde geschickt, für Neu-Zuerkennung müssen jedenfalls Befunde geschickt werden. Nach spätestens 2-3 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für alle in Pensionen & Quartieren Wohnhafte
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger:
Information:
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Zuerkennung/Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Volkhsilfe/Caritas oder/und an die betreffende Person
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Referat „Grundversorgung für Fremde“
4021 Linz • Bahnhofplatz 1
Büro: gvs.so.post@ooe.gv.at
Web: http://www.land-oberoesterreich.gv.at
Referatsleiter: Peter Nollet
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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