AusBildung bis 18

Durch eine Änderung des Ausbildungspflichtgetzes gilt ab 1. Juli 2024 auch für aus der Ukraine vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren die Ausbildungspflicht.

Dadurch soll die Lücke zwischen Schulpflicht und Arbeitsmarktzugang geschlossen
und eine durchgängige Ausbildung für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ermöglicht werden.
Ziel ist, alle vertriebenen Jugendlichen rasch und adäquat in das österreichische Schul- und Ausbildungssystem zu integrieren.

Bei Fragen zur Ausbildungspflicht beziehungsweise zur AusBildung bis 18 steht die Koordinierungsstelle Wien (KOST Wien) telefonisch unter 0800 700 118 oder per Mail unter ser­vice@​kost-​wien.​at zur Verfügung.

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