Eine Recherche im Zuge der aufgeflammten Debatte Anfang des Jahres 2024 rund um Bezahlkarten oder/und Sachleistungen für Asylwerber:innen, hat gezeigt, dass die Auszahlungsmodalitäten im Rahmen der GVS unterschiedlich sind. Es wird unterschieden zwischen Barauszahlungen, Überweisungen auf das Bankkonto und Gutscheine (Bekleidungsgeld).