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Leistungen der Grundversorgung allgemein

  • Unterkunft & Verpflegung (Selbst-, Teil- oder Vollversorgung) im organisierten Bereich
  • Bei organisierter Unterbringung: € 40,- Taschengeld pro Monat (gibt jedoch Unterschiede in den Bundesländern zur Auszahlung, siehe Info beim jeweiligen Bundesland)
  • Auszahlung Barleistungen im privaten Wohnen (gibt jedoch Unterschiede in den Bundesländern zur Höhe der Auszahlung, siehe Info beim jeweiligen Bundesland)
  • Krankenversicherung
  • Bekleidungshilfe (€ 150/Jahr)
  • Schulbedarf für Schüler:innen (€ 200/Jahr) bis zur Schulfpflicht und verpflichtendes Kindergartenjahr
  • Information, Beratung & Betreuung (in Wien: Beratungsstellen; Bundesländer: mobile Betreuung)
  • Übernahme Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen & Überstellungen
  • Übernahme Kosten für Bildungsleistungen
  • Übernahme Kosten medizinische Heilbehelfe (Brillen, Zahnersatz, ..)
  • Überstellungen Leichnam/Begräbniskosten
  • Übernahme Kosten im Rahmen eines Pflegeplatzes (maximal € 2.480)

Erklärung Selbstversorgung, Teil- oder Vollversorgung



SelbstversorgungPersonen erhalten pro Tag eine bestimmte Summe für den Einkauf von Lebensmittel, es gibt von der Quartiergeber:in keine Lebensmittel zur Verfügung gestellt oder warme Mahlzeiten
VollversorgungPersonen erhalten kein Geld für den Einkauf von Lebensmittel; es werden alle Mahlzeiten (Frühstück, Jause für Schulkinder, Mittagessen, Abendessen, Jause) von der Quartiergeber:in zur Verfügung gestellt
TeilselbstversorgungPersonen erhalten nicht die volle Höhe des Verpflegungsgeldes ausbezahlt, sondern nur einen Teil, zb. anstatt € 7,- erhalten sie nur € 4,- und zusätzlich das Frühstück zur Verfügung gestellt


Finanzielle Leistungen – organisierte Unterbringung am Beispiel Wien (Jän 25)

Taschengeld

€ 40,-/Monat

Verpflegungsgeld

€ 6,50/Tag

Freizeitgeld

€ 10,-/Monat

Individuelle Leistungen

  • Bekleidungsgeld € 150,-/Jahr
  • Schulgeld € 200,-/Schuljahr
  • Medizinische Leistungen
  • Etc.

 Darüber hinaus:

  • Hygienepaket beim Einzug (Zahnbürste, -pasta, Shampoo, Duschgel, Seife, Rasierer etc, Handtücher, Bettwäsche) und während der Unterbringung monatliche Ausgabe (in manchen Einrichtungen werden für Hygieneartikel auch Gutscheine ausgegeben)
  • Startpaket beim Einzug (Geschirr, Topfset, Besteck etc.)
  • Bezugsbetreuungssystem durch Betreuungspersonal

Für Details im organisierten Wohnen siehe Gegenüberstellung der Bundesländer hier.


Auszahlungen der Barleistungen
Taschengeld, Verpflegungsgeld, Bekleidungsgeld, etc. erfolgen meist bar in der Einrichtung (1x/Monat oder 2x/Monat oder wöchentlich im Nachhinein). In Tirol, Vorarlberg und Wien (für privat Wohnende) erfolgt die Auszahlung seit geraumer Zeit bereits auf ein Bankkonto. Siehe Gegenüberstellung hier

Sachleistungskarte OÖ
Für Aufregung hat die Einführung der Sachleistungskarte (umgangssprachlich oftmals unter Bezahlkarte bekannt) Anfang Sommer 2024 gesorgt. BMI und Land OÖ haben sich auf ein gemeinsames Pilotprojekt geeinigt: somit wurde in einer BBU EInrichtung in OÖ den Bewohner:innen eine Sachleistungskarte ausgegeben. Auf diese wird das Taschengeld aufgebucht. Bei der Zuweisung in die Landesgrundversorgung in OÖ wird die Sachleistungskarte mitgenommen und die Personen erhalten ihre weiteren finanziellen Leistungen (über die Quartiergeber:innen) ebenso auf diese Karte ausbezahlt. Die Sachleistungskarte erhalten nur Asylwerber:innen, nicht Vertriebene aus der Ukraine.
Info vom BMI siehe hier, ÖVP OÖ hier. Hier die Infos zur weiteren Ausrollung in OÖ für privat Wohnende vom Land OÖ sowie Artikel von der Presse und Info BMI zum Start der Ausschreibung zur Sachleistungskarte. Grundsätzlich ist geplant, dass die Sachleistungskarte bundesweit zum Einsatz kommen soll, bei der erfolgten Ausschreibung haben sich Wien und NÖ jedoch nicht beteiligt.

Bezahlkarte NÖ
NÖ hat sich mit der Einführung im Juni 2024 mit ihrer Bezahlkarte hervorgetan: sie haben neben OÖ ein eigenes Bezahlkarten-Projekt gestartet, und zwar mit Pluxee (ehemals Sodexho). Ausgenommen sind jedoch Vertriebene aus der Ukraine und Privat Wohnende. Das Modell soll ab September 2024 auf das gesamte Flächenbundesland ausgeweitet werden, siehe hier Info von Landesregierung NÖ. 

Finanzielle Leistungen - Privates Wohnen am Beispiel Wien

Verpflegungsgeld

€ 260,-/Person
€ 145,-/mj Person im Familienverband
€ 260,-/unbegleiteter Minderjähriger

Mietzuschuss

€ 165,-/Person
€ 330,-/Familie

Individuelle Leistungen

  • Bekleidungsgeld € 150,-/Jahr
  • Schulgeld € 200,-/Schuljahr
  • Medizinische Leistungen
  • Etc.

Für Details im privaten Wohnen siehe Gegenüberstellung der Bundesländer hier


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