GVS-BundeslandVorarlberg 
letztes UpdateMärz 2024
Änderungen


LandeswappenGrundversorgung Vorarlberg 


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Vorarlberg 

Landes GVS Erwachsene/Familien:

3.229

Landes GVS < umF:

49

Bundes GVS:

0

Summe:

3.278

Stichtag Feb 2024


Zielgruppe Grundversorgung

info

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren

  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)

  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung

  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind

  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22

Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung

Organisierte Einrichtungen, 

Mobil Betreutes Wohnen (NGOs mieten Whg an)

1:55

=> Endabrechnung

€ 260,-/Monat

€ 155,-/Monat für U18

  • Caritas betreut ausschließlich organisierte Unterkünfte in Form von Selbstversorger-Quartiere, kleine mobil betreute bis hin zu mittelgroßen Quartieren mit Büro vor Ort; 3 Quartiere mit 24h Betreuung; größtes Haus Schulbrüder 160 Personen, dann Haus Gaisbühel 110 Personen

  • Caritas macht Betreuung und Beratung im Rahmen der GVS (Unterbringung, Beratung, Information) und kann Leistungen aktivieren und stoppen; Aviso kommen per mail an Caritas Journaldienst

  • Keine ecard, sondern e-card Ersatzbeleg

  • je nach Örtlichkeit alle Möglichkeiten vorhanden: Kleinstwohnungen, Einfamilienwohnungen, Zimmer haben Bad oder/und WC aber auch mit gemeinschaftlich geteilten Etagenbad, neu jetzt auch vier und fünf Bett Zimmer mit Etagenbetten! (Standards 8m²+4+4, meistens aber besser); laufender Kapazitätenausbau

  • Auszahlung Taschengeld über das Land per Bankanweisung

  • Freizeitgeld:  gibt Möglichkeit sowohl für Einzelne als auch Gemeinschaftsaktivitäten zu finanzieren

  • Beschwerden: Beschwerde bei Ombudsstelle der Caritas möglich

  • keine Angebote für LGBTIQ

  • Nachbetreuung für volljährig gewordene Kinderflüchtlinge: NASA => Nachgehende Sozialarbeit des Institut für Sozialdienste wird von der KJH als Maßnahme eingesetzt; leider wenig interkulturelle Kompetenzen

  • Kinderflüchtlinge: Caritas hat zwei WGs
  • ORS betreibt GVS Quartier für Vertriebene und Erstankunftszentrum für Vertriebene

  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS: 78,7% organisiert, 21,3% privat

  • Wechsel von organisiert auf privat und umgekehrt grundsätzlich möglich, aber eher selten

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

 

Leistungen Privat
Privat Wohnende

-

 

Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt





Versorgung

  • Einzelperson € 260,-  
  • Minderjährige € 155,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 165,-
  • Familie € 330,-

Ansuchen auf privates Wohnen möglich: 

•    nur Jene mit Schutzstatus und Vertriebene

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


Über Endabrechnung

Caritas Vlbg

  • zum Erhebungszeitpunkt keine EBB Plätze bei Caritas Vlbg, 
  • Betreuungsschlüssel unklar
  • trotzdem Betreuung von Menschen die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, in Regelbetreuung dabei, keine eigenen Quartiere; Vorgabe ist alle Klient:innen zu betreuen

Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):
1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die Hausbewohner:innen und das Betreuungspersonal besteht
8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

Trägerorganisationen

Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:


Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen, jedoch Bescheide bei Leistungseinschränkungen durch Zuverdienste. Diese werden von den Bezirkshauptmannschaften ausgestellt und den Personen direkt per Post zugesandt

  • Entlassungen aus der GVS
    • Bei Wechsel in anderes Bundesland, v.a. bei medizinischen & familiären Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt

    • Wohnplatzverlust bei Gewalt
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe

    • Bei Autobesitz solange bis Auto verkauft ist

  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungseld-Bezug, ukr. Pensionen, Stipendien =>wird 1:1 angerechnet
    • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus mit Einkommen: Freibetrag von € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied, danach Anrechnung von 65% des Einkommens auf Leistung der GVS,
      im organisierten Bereich: wenn das Einkommen die Höhe des GVS Anspruches übersteigt, kann die zuständige GVS Stelle in OÖ einen Kostenbeitrag vorschreiben, Verlust des Wohnplatzes kann somit verhindert werden


Zuständige Abteilung in Landesregierung


  • Amt der Vorarlberger Landesregierung
    Landhaus, Römerstraße 15, A-6901 Bregenz
    Tel:  +43(0)5574/511-24164
    Mobil: +43(0)664 6255 460
    Fax: +43(0)5574/511-924195

  • Abteilung Soziales und Integration (IVa)
    Fachbereich Existenzsicherung
    Flüchtlingskoordination
    Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder
    Leitung Sonja Troger
    E-Mail:  sonja.troger@vorarlberg.at

  • https://vorarlberg.at/-/grundversorgung

Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Carla’s

  • Lerncafés

  • Caritas Rechtsberatung, Integrations- und Rückkehrhilfe

  • a'ku - Drehscheibe für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

  • Bildungsberatungsstellen

  • Diverse Freiwilligen-Inititativen

Angebote der GVS

  • Beratung und Betreuung von Asylwerber:innen

  • Auszahlung der Gelder (Lebensunterhalt, Taschengeld) an Asylwerber:innen

  • Beschäftigungsmöglichkeiten (eingeschränkt)

  • Freizeitvermittlung (Vereine, Ehrenamtliche, etc.)

  • Jährlich genehmigte und finanzierte Leistungen: Durchführung von Deutschkursen Alpha bis B1

  • BePsy mit Odem und Mollies

Angebote für Asylberechtigte
  • auch bei Fristenablauf können Asyl- und SubSchutzberechtigte in GVS Einrichtung wohnen bleiben, sofern freie Plätze verfügbar; Asylberechtigte haben SH Bezug; manche sind auch Arbeitstätig und wohnen noch im Quartier; werden aber angehalten privat zu verziehen! Bei Einzelnen wurde SH Bezug den der GVS angeglichen, bei Familien normaler Familiensatz

  • auch GVS privat möglich

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder (SubSchutz wenn arbeitstätig)

  • Integrationsberatung

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • Siehe Asylberechtigte

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