Rechtliche Grundlagen
- Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG
- Grundversorgungsgesetz Bund
- Grundversorgungsgesetz Wien (und andere Landesgesetze)
- Aufnahmerichtlinie (AL 2013/33/EU)
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Das Bundesland, dem der:die Asylwerber_in zugewiesen wurde, ist für die Versorgung zuständig. Für Wien zb. gilt das Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG). Jedes Bundesland hat ein eigenes GV Gesetz erlassen, bzw. in die bestehenden SH-Gesetze inkludiert.
Inhaltliche Grundlagen für die Beratung und Unterbringung
Inhaltliche Vorgaben zu Unterbringung, Betreuung und Beratung finden sich in den:
- Mindeststandards betreffend die Unterbringungin der Grundversorgung in Österreich
- Mindeststandards betreffend die Dienstleistung „Information, Beratung und Betreuung“ im Rahmen der Grundversorgung in Österreich
(wurden 2014 bei 2. Landesflüchtlingsref. beschlossen)