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Seiteneigenschaften
idgvs01


GVS-BundeslandWien
letztes Update25.09.2022
Änderungen




LogoGrundversorgung Stadt Wien


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Wien

Landes GVS Erwachsene: 

32.356

Landes GVS < 18 Jahre:

329

Bundes GVS:

754

Summe:

33.439

Stichtag 13.09.2022


Zahlen/Daten auch auf der FSW website


Zielgruppe Grundversorgung

Info
titleinfo

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22

Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen von NGOs

1:55 (bei manchen aber besser zb. 1:40)

€ 25,- 

€ 6,50

Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)
MoBeWo: NGOs haben Büros für Auszahlung, wo Bewohner:innen hinkommen1:40 (auch 1:30)
  • In allen Quartieren Selbstversorgung ermöglicht (ausgenommen Notquartiere ; ausgenommen (Not)quartiere für Ukrainer:innen, hier gibt es Teil- oder Vollversorgung (zb. ASB Hotel de France, ASB Haidehof, tralalobe Haus Meidling - Stand Jän 23)
  • Fast alle Einrichtungen mit 24h Betreuung; ausgenommen MoBewo

  • Zimmerbelegung zw. 2-5 pro Zimmer (Standards 8m²+4+4), in NGO Quartieren wird versucht, Standards zu übererfüllen & da wo geht, zumindest nur 2-Bettzimmer zu ermöglichen
  • Unterschiedliche Infrastruktur der Einrichtungen: Bad/WC tw. gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, aber auch eigene Wohneinheiten; Einzelzimmer (nur) im EBB Bereich
  • Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => variiert von 50 – 300 Plätze (durchschnittlich 120/150 Plätze); im Rahmen des MoBeWo wohnen Schutzsuchende in Wohnungen und werden mobil betreut
  • Auszahlung von Taschengeld pro Person € 40,- & Auszahlung von Freizeitgeld € 10,- an Klient:innen (nach  Vorlage Kinokarte, Jahreskarte, od. gemeinschaftliche Aktivitäten usw.)
  • Alle erhalten eine e-card

  • Beschwerden entweder direkt in Einrichtungen (gibt eigenes Beschwerdemanagement) oder über Beschwerdestelle Fond Soziales Wien insbesondere bei Leistungseinschränkungen, Diakonie baut gerade interne Ombudsstelle auf
  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  ca. 2/3  privat, 1/3 organisiert (Stand Feb 2022, Verhältnis hat sich aufgrund Ukraine-Krise bissi verschoben!)

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel


Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Caritas Asylzentrum Servicestelle

 

Private Leistungen werden von Caritas Asylzentrum – Servicestelle ausbezahlt

Versorgung

  • Einzelperson € 260,-  
  • Minderjährige € 145,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 165,-
  • Familie € 330,-

Mietzahlungen

  • Keine Deckelung bei Miethöhe, Privatverzug trotzdem möglich, es wird aber nicht mehr als das im Rahmen der GVS zur Verfügung stehende Mietgeld ausbezahlt

  • aber hoher bürokratischer Aufwand!!

    • Vorzuweisen sind:

      • Mietvertrag

      • Untermietvertrag wo Hauptmieter zustimmt

      • Kopien aller Mitziehenden

      • Meldezettel

      • Einkommensnachweise

      • etc.

  • lange Wartezeiten auf erste Auszahlung

  • insbesondere viel Aufwand bei Asylberechtigten (nur kurz in GVS)

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


  • € 48,- (25,- + Differenz € 23,- EBB)
  • € 100,- Stabilisierungsplatz (Differenz zw. € 44,-€100,- zahlt Stadt Wien)

Diakonie Flüchtlingsdienst, Integrationshaus, Samariterbund Wien, Caritas Wien, Volkshilfe Wien 

  • EBB Unterbringung in Regelquartiere integriert: je nach Beschaffenheit der Einrichtung Spezialisierung auf Mobilitätseingeschränkte oder/und Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen
  • Betreuungsschlüssel: 1,25:10
  • Berufsgruppen: (klinische) Psycholog:innen, DGKP mit psychiatrischer Vertiefung, Sozialarbeiter:innen etc. 

Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:

  • achärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • unterzeichnete Einverständniserklärung
  • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund                                                                                                                                                                                                    

Vorzulegende Unterlagen bei Verlängerungsansuchen:

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • insgesamt 2 Sozialberichte jeweils im Abstand von 6 Monaten
    Behandlungsbestätigung                                                                                                                                                                                                                                                        

Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008)festgelegt:                                                                                                                                                                                                                                       

  • ärztlich festgestellte schwere psychiatrische Erkrankungen,
  • mindestens mittelschwere körperliche (physiologische) Gebrechen, geistige Behinderungen
  • (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten) sowie Sinnesbeeinträchtigungen (z.B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit),
  • chronische Krankheiten (bspw. Dialyse, Krebs, TBC, etc.),
  • epidemiologische, insb. unheilbare Erkrankungen (HIV, Hepatitis C), aber auch kurzfristig gefährliche Erkrankungen wie bspw. multiresistente TBC oder Epidemien,
  • pathologische (unkontrollierte) Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen Alkohol und Nikotin) – Substitutionsprogramm. 

Suchterkrankte Personen können dabei nur einem EBB-Platz zugewiesen werden, wenn die Folgeerkrankung die Zuweisung rechtfertigt. Auch nur die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung wird seitens BM.I nicht als EBB-Voraussetzung akzeptiert. 

Zuerkennung EBB Status: 1 Jahr befristet


Kooperation mit Apotheken (zb Löwenapotheke) zu geblisterten Medikamenten (Rezepte werden geschickt, Medis für ein Monat geblistert angeliefert, kostenlos)

  1. Zielgruppe Stabilisierungsplatz:
    1.    Anspruchsberechtigte Personen in der Grundversorgung, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeit und disziplinärer Vorfälle mehrfach von Einrichtungen abgemeldet werden mussten und bei denen ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht. Es besteht darüber hinaus keine Krankheitseinsicht und wenig bis keine Mitarbeit hinsichtlich der Verbesserung der eigenen Situation, sowie gibt es bei diesem Personenkreis kaum bis keine medizinischen Befunde oder Sozialberichte. Eine Aufnahme im Rahmen des Krisenplatzes ist hier für jedenfalls mindestens 6 Monate angedacht.
    2.    Personen, die bereits im Rahmen von ‚EBB‘ betreut werden und sich in einer akuten psychischen Krisensituation befinden (z.B. Suizidversuch; Entlassung aus der Akutpsychiatrie ohne nachhaltige medikamentöse Einstellung oder Stabilisierung bzw. ohne Abklärung der weiteren medizinischen Behandlung). Eine Aufnahme im Rahmen des Krisenplatzes ist bei dieser Personengruppe für mindestens 6 Monate angedacht, mit Verlängerung auf mindestens 12 Monate.
  • Stabilisierungsplätze in EBB Einrichtungen untergebracht (zumeist alle im Einzelzimmer, außer wenn Familienverband)
  • Zuerkennung vorerst für 6 Monate, mit Option auf Verlängerung
  • Intensiv- EBB, 11 Plätze; Intensivbetreuung für Männer mit schweren psychiatrischen Erkrankungen, Diakonie: WG Mina

Trägerorganisationen

Trägerorganisationen

Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:


Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Zuerkennung, Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per Mail seitens FSW an NGOs oder/und an die betreffende Person

  • Entlassungen aus der GVS
    • Bei Arbeitstätigkeit über längeren Zeitraum über GVS Grenze
    • Haft, schwere disziplinäre Vorfälle (Drohungen, Gewalt)
    • Für Asylberechtigte Entlassungsschreiben
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Bei Einkommen/DLU und zuviel bezogenen GVS Leistungen mit Reduzierungsbrief durch Einbehaltung von GVS Leistungen
    • Bei Heirat, Führerschein, Autobesitz usw.
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinnütziger Tätigkeit vom Land, gilt € 200,-/Pers.
    • bei Arbeitseinkünfte €110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet

Zuständige Abteilung Stadt Wien


Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Lerncafés/Lesepat:innenprojekte unterschiedlicher Träger
  • Erwachsenenbildungseinrichtungen (D-Kurse)
  • Engagierte Pfarren die hinsichtlich Spenden unterstützen
  • Freiwillige Mitarbeiter:innen im Rahmen von Begleitungen, tagesstrukturierenden Angeboten etc.
  • Kulturpass, Mobilpass, Tuwas Pass!
  • Sozialmärkte, Carla’s
  • Diakonie Wohnprojekt ZIARA (Nachfolgeanbot für Menschen mit EBB Status und Schutzzuerkennung – teilbetreutes Wohnen)
  • Beratungsstellen im Gewaltschutzbereich, Interventionsstelle bei Gewalt in der Familie, Frauenhäuser
  • kostenlose Psychotherapie über Verein Hemayat, BOJE (Kinder & Jugendliche), Caritas SINTEM
  • Unterschiedliche Gesundheitsprojekte mit Multiplikator:innenwirkung & Peeransätzen wie Verein AFYA, Diakonie Soziamedizin. Beratung
  • Diakonie Beratungsstelle Aufschwung: Arbeitsmarktberatung und Unterstützung bei Arbeitsvermittlung in ersten Arbeitsmarkt (insbesondere für § 55-57 & Subsidiär Schutzberechtigte)

Angebote der GVS

  • GVS Beratungsstellen in Wien
  • Psychiatrischer Konsiliardienst im EBB/Stbb Bereich
  • im EBB Bereich (neu seit 2022) Übernahme von Dolmetschkosten im Rahmen des Konsiliardienstes durch Extraförderung
  • Mobile Projekte die in Einrichtungen kommen und psychosoziale Unterstützung/Entlastungsgespräche bieten (zb. MIT-Caritas, NEDA-FEM)
  • Volkshilfe Bildungsberatung für alle außer Asyl- und SubSchutzberechtigte:
    • Deutschkurse Alpha bis B1 und Fahrtkosten
    • Deutschkurse mit Kinderbetreuung
    • Brückenkurse und PSA Kurse
  • Nachbetreuung für ehemalige Kinderflüchtlinge in kleineren Wohneinheiten/MoBeWo
  • Beschäftigungsprojekte (zb. Hilfswerk BAHARAT)
Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung 
  • Sozialhilfe, Antrag erst möglich wenn nicht mehr in GVS Quartier wohnhaft (Ausnahmen möglich)
  • Deutschkurse über AMS
  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld
  • Startwohnungen/Überganswohnen über unterschiedliche Träger (Diakonie, Caritas, Volkshilfe, Neunerhaus, Hilfswerk etc.)
  • Interface: insbesondere für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte (Sozial-, Wohn-, und Bildungsberatung etc.)
  • ÖIF
Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS auch privat wohnend möglich, über Sozialhilfe Ausgleichszulage
  • Deutschkurse über AMS
  • Familienbeihilfe & Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn Arbeitstätig und keine Leistungen aus GVS
  • Interface: insbesondere für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte (Sozial-, Wohn-, und Bildungsberatung etc.)
  • ÖIF



Beratungsstellen im Rahmen der Grundversorgung Wien

In Wien gibt es 7 NGOs, die im Rahmen der Grundversorgung für alle in Wien wohnhafte, psychosoziale Beratung mit unterschiedlichen Schwerpunkten anbieten

Queerbase

Sozial-, Wohn-, und Rechtsberatung für LGBTIQhttps://queerbase.at
Verein Ute BockSozial- und Wohnberatung (D-Kursangebote, Meldezettel für Wohnungslose)Verein Ute Bock
Verein Projekt IntegrationshausSozial-, Rechts-, Bildungs-, Wohn-, und JugendberatungIntegrationshaus
Volkshilfe Wien AKOMPANOSozial-, Wohn-, und Männerberatung; UND: Bildungsberatung und Vermittlung von Deutschkursen (eigenes Budget für Deutschkurse in GVS, abgewickelt über VH)Volkshilfe Akompano
Caritas Wien
Sozial-, Wohn-, und RechtsberatungCaritas Wien
Diakonie FlüchtlingsdienstSozial- und Jugendberatungsstelle, Frauenberatung, Sozialmedizinische Beratung, WohnberatungDiakonie
Interface Wien
Wohn-, und Sozialberatung für Asyl- und Subsidiär SchutzberechtigteInterface Wien


Anmerkung: im Rahmen der Unterbringung von Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus in der Grundversorgung in Wien, sind eigene Beratungsstellen nur für Vertriebene entstanden:

siehe hier: https://www.fluechtlinge.wien/beratungsstellen => Beratungsstellen für Ukrainer:innen