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Das Interesse der Republik fiel ganz selten mit dem Interesse der beantragenden Person zusammen, insofern war die Ausstellung eines Fremdenpasses für Fremde ohne subsidiären Schutz sehr selten.

Grundvoraussetzungen für die Ausstellung eines Fremdenpasses sind jedenfalls:

  • legaler Aufenthalt in Österreich und
  • der Nachweis, dass kein Reisedokument des Herkunftsstaates besorgt werden kann.

Wer kann einen Fremdenpass bekommen?

  • Subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit Daueraufenthalt EU, die zuvor subsidiären Schutz hatten, haben jedenfalls das Recht auf Ausstellung eines Fremdenpasses.
  • Bei anderen Gruppen, insbesondere
    - einerseits Personen mit Daueraufenthalt EU,
    - andererseits Personen mit Aufenthaltsberechtigung/ AB plus bzw. Rot-Weiß-Rot-Card/ RWR Card plus,
    kann nur dann ein Fremdenpass beantragt werden, wenn die Ausstellung im Interesse der Republik Österreich liegt. 

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