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idgvs01


GVS-BundeslandWien
letztes Update
29.03.2022
März 2024
Änderungen




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Grundversorgung Stadt Wien


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Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Wien

10.929

Landes GVS Erwachsene/Familien

1031.614157

Landes GVS < 18 JahreumF:

217475

Bundes GVS:

98135

Summe:

31.767

Stichtag Feb 2024

Zahlen/Daten auch auf der FSW website


Image ModifiedZielgruppe Grundversorgung

Info
titleinfo

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. 

TODO: bessere Definition des Satzes benötigt

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
  • Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsberechtigung plus (AB, AB+) (§55, 56 AsylG)
  • Rot-weiß-Rot Karte, Rot-weiß-Rot Karte plus (RWR, RWR+) (§41, §41a NAG) unter der Voraussetzung, dass dem Aufenthaltstitel ein Asylverfahren oder humanitäres Bleiberecht (AB, AB+) vorangegangen ist und die RWR+ Karte in Wien ausgestellt wurde
  • Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz (§57 AsylG)
  • Niederlassungsbewilligung (NB) (§43 NAG)
  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind

Image ModifiedUnterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte
UnterbringungOrganisierte
Einrichtungen von NGOs

1:55 (bei manchen aber besser zb. 1:40)

€ 21,- 
Echtkostenverrechnung mit 1.1.24 

5

6,50

bis € 6,-

Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)
MoBeWo: NGOs haben Büros für Auszahlung, wo Bewohner:innen hinkommen1:40 (auch 1:30)
  • In allen Quartieren Selbstversorgung ermöglicht; ausgenommen (Not)quartiere für Ukrainer:innen, hier gibt es Teil- oder Vollversorgung (zb. ASB Hotel de France, tralalobe Haus Meidling - Stand Jän 24)
  • Fast alle Einrichtungen mit 24h Betreuung; ausgenommen MoBewo

  • Zimmerbelegung zw. 2-5 pro Zimmer (Standards 8m²+4+4), in NGO Quartieren wird versucht, Standards zu übererfüllen & da wo geht, zumindest nur 2-Bettzimmer zu ermöglichen
  • Unterschiedliche Infrastruktur der Einrichtungen: Bad/WC tw. gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, aber auch eigene Wohneinheiten; Einzelzimmer
v.a.
  • (nur) im EBB Bereich
  • Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => variiert von 50 –
240
  • 300 Plätze (durchschnittlich 120/150 Plätze); im Rahmen des
MoBeWo
  • MoBewo wohnen Schutzsuchende in Wohnungen und werden mobil betreut
  • Auszahlung von Taschengeld pro Person € 40,- & Auszahlung von Freizeitgeld € 10,- an Klient:innen (nach  Vorlage Kinokarte, Jahreskarte, od. gemeinschaftliche Aktivitäten usw.)
  • Alle erhalten eine e-card (Ausnahme Vertriebene aus der Ukraine)

  • Beschwerden entweder direkt in Einrichtungen (
gibt
  • die Träger haben alle ein eigenes Beschwerdemanagement) oder über Beschwerdestelle Fond Soziales Wien insbesondere bei Leistungseinschränkungen, Diakonie
baut gerade interne Ombudsstelle auf

Privatunterbringung

Betreuungsschlüssel

  • mit 1.1.24 eigene interne Beschwerdestelle
  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:
 ca. 2/3  privat, 1/3 organisiert

Trägerorganisationen

31 Einrichtungen (inkl.MoBeWo) für ca. 2200 Bewohner:innen im organisierten Bereich, inkl. Kinderflüchtlinge.  (ohne Erstaufnahmestellen)

Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:

  • Caritas Wien
  • Diakonie
  • Volkshilfe Wien
  • Samariterbund Wien
  • Integrationshaus
  • Verein Ute Bock
  • Hilfswerk Wien
  • Verein Tralalobe
  • Don Bosco Sozialwerk
  • Vita Nova
  • Kolping Wien
  • Kuratorium Wr. Pensionistenhäuser
  • Obdach Wien
  • SOS Kinderdorf
  •   18,3% organisiert/ 81,7% privat wohnhaft (Feb 24)

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

 

Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Caritas Asylzentrum Servicestelle

 

Private Leistungen werden von Caritas Asylzentrum – Servicestelle ausbezahlt

Versorgung

  • Einzelperson €
215
  • 260,-  
  • Minderjährige €
100
  • 145,-

Mietgeld 

  • Einzelperson €
150
  • 165,-
  • Familie €
300
  • 330,-

Mietzahlungen

  • Keine Deckelung bei Miethöhe, Privatverzug trotzdem möglich, es wird aber nicht mehr als das im Rahmen der GVS zur Verfügung stehende Mietgeld ausbezahlt

  • aber hoher bürokratischer Aufwand!!

    • Vorzuweisen sind:

        • Mietvertrag
        • , Untermietvertrag
wo HauptmieterKopien aller Mitziehenden
        • , Nutzungsvereinbarung
        • Ab 5 Personen im Haushalt, Vorlage des Hauptmietvertrages
        • Meldezettel
        • Einkommensnachweise
  • etc.

  • lange Wartezeiten auf erste Auszahlung

          • insbesondere viel Aufwand bei Asylberechtigten (nur kurz in GVS). Bei erster Aufnahme in GVS Wien nach Asylberechtigung besteht kein Anspruch auf Mietgeld

    Unterbringung EBB Bereich


    Tagsatz

    Träger


    Echtkostenabrechnung mit 1.1.23

    Diakonie Flüchtlingsdienst, Integrationshaus, Samariterbund Wien, Caritas Wien, Volkshilfe Wien 

    • EBB Unterbringung in Regelquartiere integriert: je nach Beschaffenheit der Einrichtung Spezialisierung auf mobilitätseingeschränkte oder/und Menschen mit psychiatrischen oder/und chronischen Erkrankungen
    • Betreuungsschlüssel: 1,25:10
    • Berufsgruppen: (klinische) Psycholog:innen, DGKP mit psychiatrischer Vertiefung, Sozialarbeiter:innen etc. 

    Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:

    • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
    • unterzeichnete Einverständniserklärung
    • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund                                                                                                                                                                                                    

    Vorzulegende Unterlagen bei Verlängerungsansuchen:

    • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
    • insgesamt 2 Sozialberichte jeweils im Abstand von 6 Monaten
      Behandlungsbestätigung                                                                                                                                                                                                                                                        

    Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008)festgelegt:                                                                                                                                                                                                                                       

    • ärztlich festgestellte schwere psychiatrische Erkrankungen,
    • mindestens mittelschwere körperliche (physiologische) Gebrechen, geistige Behinderungen
    • (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten) sowie Sinnesbeeinträchtigungen (z.B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit),
    • chronische Krankheiten (bspw. Dialyse, Krebs, TBC, etc.),
    • epidemiologische, insb. unheilbare Erkrankungen (HIV, Hepatitis C), aber auch kurzfristig gefährliche Erkrankungen wie bspw. multiresistente TBC oder Epidemien,
    • pathologische (unkontrollierte) Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen Alkohol und Nikotin) – Substitutionsprogramm. 

    Suchterkrankte Personen können dabei nur einem EBB-Platz zugewiesen werden, wenn die Folgeerkrankung die Zuweisung rechtfertigt. Auch nur die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung wird seitens BM.I nicht als EBB-Voraussetzung akzeptiert. 

    Zuerkennung EBB Status: 1 Jahr befristet


    Kooperation mit Apotheken (zb Löwenapotheke) zu geblisterten Medikamenten (Rezepte werden geschickt, Medis für ein Monat geblistert angeliefert, kostenlos)

    1. Zielgruppe Stabilisierungsplatz:
      1.    Anspruchsberechtigte Personen in der Grundversorgung, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeit und disziplinärer Vorfälle mehrfach von Einrichtungen abgemeldet werden mussten und bei denen ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht. Es besteht darüber hinaus keine Krankheitseinsicht und wenig bis keine Mitarbeit hinsichtlich der Verbesserung der eigenen Situation, sowie gibt es bei diesem Personenkreis kaum bis keine medizinischen Befunde oder Sozialberichte. Eine Aufnahme im Rahmen des Krisenplatzes ist hier für jedenfalls mindestens 6 Monate angedacht.
      2.    Personen, die bereits im Rahmen von ‚EBB‘ betreut werden und sich in einer akuten psychischen Krisensituation befinden (z.B. Suizidversuch; Entlassung aus der Akutpsychiatrie ohne nachhaltige medikamentöse Einstellung oder Stabilisierung bzw. ohne Abklärung der weiteren medizinischen Behandlung). Eine Aufnahme im Rahmen des Krisenplatzes ist bei dieser Personengruppe für mindestens 6 Monate angedacht, mit Verlängerung auf mindestens 12 Monate.
    • Stabilisierungsplätze in EBB Einrichtungen untergebracht (zumeist alle im Einzelzimmer, außer wenn Familienverband)
    • Zuerkennung vorerst für 6 Monate, mit Option auf Verlängerung
    • Intensiv- EBB, 11 Plätze; Intensivbetreuung für Männer mit schweren psychiatrischen Erkrankungen, Diakonie: WG Mina

    Image AddedTrägerorganisationen

    Trägerorganisationen

    Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:


    Image ModifiedIndividuelle Leistungen

    Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

    • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
    • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
    Entlassungen

    Image ModifiedGVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

    Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

    Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Zuerkennung, Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per Mail seitens FSW an NGOs oder/und an die betreffende Person. Bei Asylwerber:innen besteht grundsätzlich Rechtsanspruch auf Abspruch per Bescheid. (Es werden seitens bzGVS Wien Förderbewilligungen oder Ablehnungen ausgestellt. Bei Entlassung aus der GVS aufgrund fehlender Hilfsbedürftigkeit wird kein Schreiben/Bescheid seitens BzGVS ausgestellt. Hier gibt es die GVS Bestätigungen der Servicestelle)

    • Entlassungen aus der GVS
      • Bei Arbeitstätigkeit über längeren Zeitraum 1 vollen Monat über GVS Grenze (privat wohnende Wien)
      • Haft, schwere disziplinäre Vorfälle (Drohungen, Gewalt)
      • Für Asylberechtigte Entlassungsschreiben
      • Vertriebene aus der Ukraine: Bei Auslandsaufenthalten von mehr als einem Monat – bzw. wenn Ukrainer:innen an keinem einzige Tag im Monat in Wien sind. Beispiel: Auslandsaufenthalt von 30.11. 2023 – 1.1.2024 nicht in Österreich – kein Tag im 12/23 anwesend – Klient:in wird deaktiviert und muss einen neuen Antrag auf GVS stellen.

        Zitat aus Merkblatt: „Besteht an keinem einzigen Tag eines vollen Kalendermonats kein Anspruch auf Leistungen, muss die Person zwingend deaktiviert werden. Es ist zwingend ein neuer Antrag zu stellen!“

    • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
      • Bei Einkommen/DLU und zuviel bezogenen GVS Leistungen mit Reduzierungsbrief durch Einbehaltung von GVS Leistungen
      • Bei Heirat, Führerschein, Autobesitz usw.
    • Mögliche Freibeträge
      • Bei Remu od. gemeinnütziger Tätigkeit vom Land, gilt € 200,-/Pers.
      • sowie bei Arbeitseinkünfte €110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
      • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus mit Einkommen: Freibetrag von € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied, danach Anrechnung von 65% des Einkommens auf Leistung der GVS,
        im organisierten Bereich: wenn das Einkommen die Höhe des GVS Anspruches übersteigt, kann die zuständige GVS Stelle einen Kostenbeitrag vorschreiben, Verlust des Wohnplatzes kann somit verhindert werden

      • Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen, Stipendien => wird 1:1 angerechnet

    Image ModifiedZuständige Abteilung

    in Landesregierung

    Stadt Wien

    • FSW- Fonds Soziales Wien
      • Guglgasse 7-9, 1030 Wien
    • Fachbereich Wr. Flüchtlingshilfe(Förderungen, Verträge etc.)
    • Beratungszentrum Grundversorgung (Leistungszuerkennung, Zuweisungen etc.)

    Kommunikation und Zusammenarbeit mit zuständiger Abteilung FSW & NGOs

    • Quartals-JF mit FSW auf GF Ebene und auf operativer Ebene allgemein (organisiert über Dachverband Wr. Sozialeinrichtungen)
    • Beratungsstellen JF mit FSW und jeweiligen Träger: 2-3/Jahr
    • EBB JF mit FSW und jeweiligen Träger: 2x/Jahr
    • NGOs auf GF Ebene haben regelm. Treffen 
    • Unterschiedliche Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themenbereiche über unterschiedliche Gremien (Frauen-Flucht-Gesundheit; Expert:innenrunde psychosoziale Gesundheit für Menschen mit Migrationsbiografie GÖG, AG’s über Dachverband, Vernetzungsgremien mit asylkoordination etc.)
    • Gewalt_JF mit Gewaltschutzeinrichtungen, NGO, etc.
    • Unregelmäßige Quartierskontrollen vom Land auf Basis Mindeststandards, sowie im umF-Bereich durch Revisionen der Kinder- und Jugendhilfe; ab und an auch durch Volksanwaltschaft
    • Unregelmäßige SOKO GVS Kontrollen mit FrePO, FSW

    Image Added Angebote

    Angebote außerhalb der GVS
    • Lerncafés/Lesepat:innenprojekte unterschiedlicher Träger
    • Erwachsenenbildungseinrichtungen (D-Kurse)
    • Engagierte Pfarren die hinsichtlich Spenden unterstützen
    • Freiwillige Mitarbeiter:innen im Rahmen von Begleitungen, tagesstrukturierenden Angeboten etc.
    • Kulturpass, Mobilpass, Tuwas Pass!
    • Sozialmärkte, Carla’s
    • Diakonie Wohnprojekt ZIARA (Nachfolgeanbot für Menschen mit EBB Status und Schutzzuerkennung – teilbetreutes Wohnen)
    • Beratungsstellen im Gewaltschutzbereich, Interventionsstelle bei Gewalt in der Familie, Frauenhäuser
    • Diakonie Projekt Bandari –Beratung, Begegnung und Workshops für Burschen* und junge Männer* zu den Themen Männlichkeit, Beziehungen, Liebe, Krisen, Religion und Gewalt
    • kostenlose Psychotherapie über Verein Hemayat, BOJE (Kinder & Jugendliche), Caritas SINTEM
    • Unterschiedliche Gesundheitsprojekte mit Multiplikator:innenwirkung & Peeransätzen wie Verein AFYA, Diakonie Soziamedizin. Beratung für Frauen

    Angebote der GVS

    • GVS Beratungsstellen in Wien (siehe unten)
    • Psychiatrischer Konsiliardienst im EBB/Stbb Bereich
    • im EBB Bereich (neu seit 2022) Übernahme von Dolmetschkosten im Rahmen des Konsiliardienstes durch Extraförderung
    • Mobile Projekte die in Einrichtungen kommen und psychosoziale Unterstützung/Entlastungsgespräche bieten (zb. MIT-Caritas, NEDA-FEM)
    • Volkshilfe Bildungsberatung für alle außer Asyl- und SubSchutzberechtigte:
      • Deutschkurse Alpha bis B1 und Fahrtkosten
      • Deutschkurse mit Kinderbetreuung
      • Brückenkurse und PSA Kurse
    • Nachbetreuung für ehemalige Kinderflüchtlinge in kleineren Wohneinheiten/MoBeWo
    • Beschäftigungsprojekte (zb. Hilfswerk BAHARAT)
    • Plätze für LGBTIQA- Personen (Diakonie Flüchtlingsdienst, tralalobe, Caritas Wien, Samariterbund Wien)
    Angebote für Asylberechtigte
    • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung 
    • Sozialhilfe, Antrag erst möglich wenn nicht mehr in GVS Quartier wohnhaft (Ausnahmen möglich)
    • Deutschkurse über AMS
    • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld
    • Startwohnungen/Überganswohnen über unterschiedliche Träger (Diakonie, Caritas, Volkshilfe, Neunerhaus, Hilfswerk etc.)
    • Interface: insbesondere für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte (Sozial-, Wohn-, und Bildungsberatung etc.)
    • ÖIF
    Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
    • GVS auch privat wohnend möglich, über Mindestsicherung Ausgleichszulage
    • Deutschkurse über AMS
    • Familienbeihilfe & Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn Arbeitstätig und keine Leistungen aus GVS
    • Interface: insbesondere für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte (Sozial-, Wohn-, und Bildungsberatung etc.)
    • ÖIF



    Image AddedBeratungsstellen im Rahmen der Grundversorgung Wien

    Image RemovedBeratungsstellen

    In Wien gibt es 7 NGOs, die im Rahmen der Grundversorgung für alle in Wien , insbesondere in organisierten Quartieren wohnhafte, psychosoziale Beratung mit unterschiedlichen Schwerpunkten anbietenTODO: Dani check ob wir auch URLs haben und Formulierung "psychosoziale Beratung"

    Queerbase

    Sozial-, Wohn-, und Rechtsberatung für LGBTIQhttps://queerbase.at
    Verein Ute BockSozial- und Wohnberatung (D-Kursangebote, Meldezettel für Wohnungslose)Verein Ute Bock
    Verein Projekt IntegrationshausSozial-, Rechts-, Bildungs-, Wohn-, und JugendberatungIntegrationshaus
    Volkshilfe Wien AKOMPANOSozial-, Wohn-, und Männerberatung; UND: Bildungsberatung und Vermittlung von Deutschkursen (eigenes Budget für Deutschkurse in GVS, abgewickelt über VH)Volkshilfe Akompano
    Caritas Wien
    Sozial-, Wohn-, und RechtsberatungCaritas Wien
    Diakonie FlüchtlingsdienstSozial-, Jugend- und JugendberatungsstelleWohnberatung, Frauenberatung , Sozialmedizinische Beratung, Wohnberatung(Sozial-, sozialmedizinische, Erziehungs-, familienrechtliche und Gewaltberatung) , ArbeitsmarktberatungDiakonie
    Interface Wien
    Wohn-, und Sozialberatung für Asyl- und Subsidiär SchutzberechtigteInterface Wien


    Anmerkung: im Rahmen der Unterbringung von Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus in der Grundversorgung in Wien, sind eigene Beratungsstellen nur für Vertriebene entstanden:

    siehe hier: https://www.fluechtlinge.wien/beratungsstellen => Beratungsstellen für Ukrainer:innen