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Seiteneigenschaften
idgvs01


GVS-BundeslandVorarlberg 
letztes Update16.04.2022März 2024
Änderungen




LandeswappenImage ModifiedGrundversorgung Vorarlberg 


Image Modified Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Vorarlberg 

Landes GVS Erwachsene/Familien:

23.427229

Landes GVS < 18 JahreumF:

2749

Bundes GVS:

0

Summe:

23.454278

Stichtag 27.04.2022Feb 2024


Image ModifiedZielgruppe Grundversorgung

Info
titleinfo

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren

  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)

  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung

  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind

  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22

Image ModifiedUnterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung

Organisierte Einrichtungen, 

Mobil Betreutes Wohnen (NGOs mieten Whg an)

1:55

Über => Endabrechnung

215260,-/Monat

€ 155,-/Monat für U18

  • Caritas betreut ausschließlich organisierte Unterkünfte in Form von Selbstversorger-Quartiere, kleine mobil betreute bis hin zu mittelgroßen Quartieren mit Büro vor Ort, 1 Sonderprojekt ; 3 Quartiere mit 24h Anwesenheitsdiensten; das größte ist Gaisbühel mit 100 Betreuung; größtes Haus Schulbrüder 160 Personen, dann Haus Gaisbühel 110 Personen

  • Caritas macht Betreuung und Beratung im Rahmen der GVS (Unterbringung, Beratung, Information) und kann Leistungen aktivieren und stoppen; Aviso kommen per mail an Caritas Journaldienst

  • Keine ecard, sondern e-card Ersatzbeleg

  • je nach Örtlichkeit alle Möglichkeiten vorhanden: Kleinstwohnungen, Einfamilienwohnungen, Zimmer haben Bad oder/und WC aber auch mit gemeinschaftlich geteilten Etagenbad, neu jetzt auch vier und fünf Bett Zimmer mit Etagenbetten! (Standards 8m²+4+4, meistens aber besser); 500 Plätze bis Ende Februar gesuchtlaufender Kapazitätenausbau

  • Auszahlung Taschengeld über das Land per Bankanweisung

  • Freizeitgeld:  gibt Möglichkeit sowohl für Einzelne als auch Gemeinschaftsaktivitäten zu finanzieren

  • Beschwerden: Beschwerde bei Ombudsstelle der Caritas möglich

  • keine Angebote für LGBTIQ

  • Nachbetreuung für volljährig gewordene Kinderflüchtlinge: NASA => Nachgehende Sozialarbeit des Institut für Sozialdienste wird von der KJH als Maßnahme eingesetzt; leider keine interkulturellen Kompetenzen
    wenig interkulturelle Kompetenzen

  • Kinderflüchtlinge: Caritas hat zwei WGs
  • ORS betreibtGVS Quartier für Vertriebene und Erstankunftszentrum für Vertriebene

  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS: fast alle wohnen 78,7% organisiert, kaum privat (Stand Feb 2022, Verhältnis hat sich aufgrund Ukraine-Krise wschl. verschoben)21,3% privat

  • Wechsel von organisiert auf privat und umgekehrt grundsätzlich möglich, aber eher selten

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

 

Leistungen Privat
Privat Wohnende

-

 

Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt





Versorgung

  • Einzelperson € 215260,-  
  • Minderjährige € 100155,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 150165,-
  • Familie € 300330,-

Ansuchen auf privates Wohnen möglich: 

•    nur Jene mit Schutzstatus und Vertriebene

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


Über Endabrechnung

Caritas Vlbg

  • zum Erhebungszeitpunkt keine EBB Plätze bei Caritas Vlbg, 
  • Betreuungsschlüssel unklar
  • trotzdem Betreuung von Menschen die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, in Regelbetreuung dabei, keine eigenen Quartiere; Vorgabe ist alle Klient:innen zu betreuen

Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):
1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die Hausbewohner:innen und das Betreuungspersonal besteht
8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

Image ModifiedTrägerorganisationen

Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:


Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

Image ModifiedGVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail durch Caritas Vorarlberg; Land wird lediglich informiert, jedoch Bescheide bei Leistungseinschränkungen durch Zuverdienste. Diese werden von den Bezirkshauptmannschaften ausgestellt und den Personen direkt per Post zugesandt

  • Entlassungen aus der GVS
    • Bei Wechsel in anderes Bundesland, v.a. bei medizinischen & familiären Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt

    • Wohnplatzverlust bei Gewalt
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe

    • Bei Autobesitz solange bis Auto verkauft ist

  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungseld-Bezug, wird ukr. Pensionen, Stipendien =>wird 1:1 angerechnet
    • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus mit Einkommen: Freibetrag von € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied, danach Anrechnung von 65% des Einkommens auf Leistung der GVS,
      im organisierten Bereich: wenn das Einkommen die Höhe des GVS Anspruches übersteigt, kann die zuständige GVS Stelle in OÖ einen Kostenbeitrag vorschreiben, Verlust des Wohnplatzes kann somit verhindert werden


Image ModifiedZuständige Abteilung in Landesregierung


  • Amt der Vorarlberger Landesregierung
    Landhaus, Römerstraße 15, A-6901 Bregenz
    Tel:  +43(0)5574/511-24164
    Mobil: +43(0)664 6255 460
    Fax: +43(0)5574/511-924195

  • Abteilung Soziales und Integration (IVa)
    Fachbereich Existenzsicherung
    Flüchtlingskoordination
    Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder
    Leitung Sonja Troger
    E-Mail:  sonja.troger@vorarlberg.at

  • https://vorarlberg.at/-/grundversorgung

Image Modified Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Carla’s

  • Lerncafés

  • Caritas Rechtsberatung, Integrations- und Rückkehrhilfe

  • a'ku - Drehscheibe für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

  • Bildungsberatungsstellen

  • Diverse Freiwilligen-Inititativen

Angebote der GVS

  • Beratung und Betreuung von Asylwerber:innen

  • Auszahlung der Gelder (Lebensunterhalt, Taschengeld) an Asylwerber:innen

  • Beschäftigungsmöglichkeiten (eingeschränkt)

  • Freizeitvermittlung (Vereine, Ehrenamtliche, etc.)

  • Jährlich genehmigte und finanzierte Leistungen: Durchführung von Deutschkursen Alpha bis B1

  • BePsy mit Odem und Mollies

Angebote der GVS

  • Carla’s

  • Lerncafés

  • Caritas Rechtsberatung, Integrations- und Rückkehrhilfe

  • a'ku - Drehscheibe für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

  • Bildungsberatungsstellen

  • Diverse Freiwilligen-Inititativen

Angebote für Asylberechtigte
  • auch bei Fristenablauf können Asyl- und SubSchutzberechtigte in GVS Einrichtung wohnen bleiben, sofern freie Plätze verfügbar; Asylberechtigte haben SH Bezug; manche sind auch Arbeitstätig und wohnen noch im Quartier; werden aber angehalten privat zu verziehen! Bei Einzelnen wurde SH Bezug den der GVS angeglichen, bei Familien normaler Familiensatz

  • auch GVS privat möglich

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder (SubSchutz wenn arbeitstätig)

  • Integrationsberatung

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • Siehe Asylberechtigte