Grundversorgung Vorarlberg
Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Vorarlberg
Landes GVS Erwachsene: | 2.427 | |
Landes GVS < 18 Jahre: | 27 | |
Bundes GVS: | 0 | |
Summe: | 2.454 |
Stichtag 27.04.2022
Zielgruppe Grundversorgung
info
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen, Mobil Betreutes Wohnen (NGOs mieten Whg an) | 1:55 | Über Endabrechnung | € 215,-/Monat |
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel | Leistungen Privat | ||
Privat Wohnende | -
| Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt | Versorgung
Mietgeld
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Ansuchen auf privates Wohnen möglich: • nur Jene mit Schutzstatus | |||
Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
Über Endabrechnung | |||
Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008): |
Trägerorganisationen
Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:
- Caritas Vorarlberg für ERW & FAM
- SOS Kinderdorf & IfS für Kinderflüchtlinge
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail durch Caritas Vorarlberg; Land wird lediglich informiert
- Entlassungen aus der GVS
Bei Wechsel in anderes Bundesland, v.a. bei medizinischen & familiären Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
- Wohnplatzverlust bei Gewalt
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
Bei Autobesitz solange bis Auto verkauft ist
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet
Zuständige Abteilung in Landesregierung
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus, Römerstraße 15, A-6901 Bregenz
Tel: +43(0)5574/511-24164
Mobil: +43(0)664 6255 460
Fax: +43(0)5574/511-924195Abteilung Soziales und Integration (IVa)
Fachbereich Existenzsicherung
Flüchtlingskoordination
Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder
Sonja Troger
E-Mail: sonja.troger@vorarlberg.at
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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