Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Das Bundesland, dem der:die Asylwerber_in zugewiesen wurde, ist für die Versorgung zuständig. Für Wien zb. gilt das Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG). Jedes Bundesland hat ein eigenes GV Gesetz erlassen, bzw. in die bestehenden SH-Gesetze inkludiert., siehe Verlinkungen hier:

GVS Gesetz Steiermark
GVS Gesetz Burgenland
GVS Gesetz Oberösterreich
GVS Gesetz Niederösterreich
GVS Gesetz Tirol
GVS Gesetz Kärnten
GVS Gesetz Vorarlberg (in Sozialleistungsgesetz integriert)
GVS Gesetz Salzburg
GVS Gesetz Wien


Inhaltliche Grundlagen für die Beratung und Unterbringung

...

Die Betreuung/Unterbringung wird in den allermeisten Fällen über NGOs und in den Bundesländer auch von privaten Quartiergeber:innen (zb. Besitzer:innen ehemaliger Pensionen oder andere) gemacht, die Verträge mit den jeweiligen Stellen der Länder haben, die für den Themenbereich zuständig sind. Ausnahme ist Tirol: die Betreuung wird von den TSD (Tiroler Soziale Dienste) gemacht, die eine Tochterfirma des Land Tirol sind. Im Rahmen einer mobilen Beratung werden die Quartiere in den Bundesländern in regelmäßigen Abständen durch Sozialarbeiter:innen, Sozialberater:innen von NGOs beraten. Diese Beratung erfolgt zusätzlich neben der Unterbringung (siehe auch jeweiliges Bundesland). In Wien gibt es keine mobile Beratung in den Quartieren, stattdessen gibt es Beratungsstellen im Rahmen der Grundversorgung die von unterschiedlichen Trägern betrieben werden (siehe Infos bei Wien).

...