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Bei der Einführung der Grundversorgung vor 18 bald 20 Jahren gab es das Bestreben, die Betreuung von Schutzsuchenden zu vereinheitlichen, die Kostenteilung zwischen Bund und Länder zu fixieren und auch gewisse Mindeststandards bei der Versorgung zu definieren. Die Grundversorgung von Schutzsuchenden, sprich die Betreuung, Versorgung, Beratung und Unterbringung ist aber leider alles andere als einheitlich: es gibt in allen Bundesländern unterschiedliche Betreuungsstrukturen, unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten, unterschiedliche Bildungsangebote und unterschiedliche finanzielle Leistungen z.B. hinsichtlich Auszahlung von Verpflegungsgeld oder Freizeitgeld. Je nach Bundesland sind diese Dinge unterschiedlich geregelt. 

Die Infos auf dem Kompetenznetzwerk Asyl zur Grundversorgung konzentrieren sich in erster Linie auf die Unterbringung und Versorgung von Erwachsenen Geflüchteten und Familien, nicht auf die Unterbringung von Kinderflüchtlingen oder Fluchtwaisen - also Minderjährige Geflüchtete ohne Eltern. Infos zu Fluchtwaisen und zu allem was hier wichtig ist, findet ihr hier.

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