Die GVS geht von einem umfassenden Einkommensbegriff aus, weswegen auch das Pflegegeld in den meisten Bundesländern angerechnet wird. Das steht unserer Erachtens nach in einem Widerspruch zur pauschalen Zahlung und der Zweckgebundenheit. siehe hier.
- Bei Einzelpersonen ist es ratsam,
alle Rechnungen aufzuheben und Nachweise, wofür das PG aufgewendet wurde.
Es kommt sehr aufs Bundesland an, in Wien etwa wird bei Einzelpersonen das Pflegegeld nicht angerechnet.
Bei einer Einzelperson (PG Bezug ohne direkte pflegende Angehörige), ohne zugekaufte Pflegeleistungen, ist es angebracht, entsprechende Rechnungen aufheben. - Wenn die Person mit PG von einer Person gepflegt wird, die auch GVS bezieht, (meist ist das ein Familienangehöriger)
dann wird das PG als Einkommen dieser Pflegenden Person angerechnet.
Auch hier gilt, Rechnungen aufheben: Es sollte nur das zählen, was abzüglich der Rechnungen übrig bleibt, und der Freibetrag (Freibetrag wurde auch vom LVG-NÖ bestätigt).
Wenn Pflegegeld auf GVS angerechnet wird, insbesondere bei einer Einzelperson (siehe 1.), kann man sich bei der mobilen Flüchtlingsbetreuung NÖ (je nach Zuständigkeit Caritas oder Diakonie) beraten lassen bzw. sich an deren sozialrechtliche Beratung wenden. Diese Behandlung des Pflegegelds als Einkommen kann jedenfalls beeinsprucht werden.
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