Leistungen der Grundversorgung allgemein
- Unterkunft & Verpflegung (Selbst-, Teil- oder Vollversorgung) im organisierten Bereich
- Bei organisierter Unterbringung: € 40,- Taschengeld pro Monat (gibt jedoch Unterschiede in den Bundesländern zur Auszahlung, siehe Info beim jeweiligen Bundesland)
- Auszahlung Barleistungen im privaten Wohnen (gibt jedoch Unterschiede in den Bundesländern zur Höhe der Auszahlung, siehe Info beim jeweiligen Bundesland)
- Krankenversicherung
- Bekleidungshilfe (€ 150/Jahr)
- Schulbedarf für Schüler:innen (€ 200/Jahr) bis zur Schulfpflicht und verpflichtendes Kindergartenjahr
- Information, Beratung & Betreuung (in Wien: Beratungsstellen; Bundesländer: mobile Betreuung)
- Übernahme Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen & Überstellungen
- Übernahme Kosten für Bildungsleistungen
- Übernahme Kosten medizinische Heilbehelfe (Brillen, Zahnersatz, ..)
- Überstellungen Leichnam/Begräbniskosten
- Übernahme Kosten im Rahmen eines Pflegeplatzes (maximal € 2.480)
Erklärung Selbstversorgung, Teil- oder Vollversorgung
| Selbstversorgung | Personen erhalten pro Tag eine bestimmte Summe für den Einkauf von Lebensmittel, es gibt von der Quartiergeber:in keine Lebensmittel zur Verfügung gestellt oder warme Mahlzeiten |
| Vollversorgung | Personen erhalten kein Geld für den Einkauf von Lebensmittel; es werden alle Mahlzeiten (Frühstück, Jause für Schulkinder, Mittagessen, Abendessen, Jause) von der Quartiergeber:in zur Verfügung gestellt |
| Teilselbstversorgung | Personen erhalten nicht die volle Höhe des Verpflegungsgeldes ausbezahlt, sondern nur einen Teil, zb. anstatt € 7,- erhalten sie nur € 4,- und zusätzlich das Frühstück zur Verfügung gestellt |
Finanzielle Leistungen – organisierte Unterbringung am Beispiel Wien (Jän 25)
Taschengeld | € 40,-/Monat |
Verpflegungsgeld | € 6,50/Tag |
Freizeitgeld | € 10,-/Monat |
Individuelle Leistungen |
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Darüber hinaus:
- Hygienepaket beim Einzug (Zahnbürste, -pasta, Shampoo, Duschgel, Seife, Rasierer etc, Handtücher, Bettwäsche) und während der Unterbringung monatliche Ausgabe (in manchen Einrichtungen werden für Hygieneartikel auch Gutscheine ausgegeben)
- Startpaket beim Einzug (Geschirr, Topfset, Besteck etc.)
- Bezugsbetreuungssystem durch Betreuungspersonal
Für Details im organisierten Wohnen siehe Gegenüberstellung der Bundesländer hier.
Auszahlungen der Barleistungen
Taschengeld, Verpflegungsgeld, Bekleidungsgeld, etc. erfolgen meist bar in der Einrichtung (1x/Monat oder 2x/Monat oder wöchentlich im Nachhinein). In Tirol, Vorarlberg und Wien (für privat Wohnende) erfolgt die Auszahlung seit geraumer Zeit bereits auf ein Bankkonto. Siehe Gegenüberstellung hier.
Sachleistungskarte OÖ
Für Aufregung hat die Einführung der Sachleistungskarte (umgangssprachlich oftmals unter Bezahlkarte bekannt) gesorgt. Bund und OÖ haben sich auf ein gemeinsames Pilotprojekt geeinigt. Somit wurde in einer BBU EInrichtung in OÖ den Bewohner:innen eine Sachleistungskarte ausgegeben. Auf diese wird das Taschengeld aufgebucht. Bei der Zuweisung in die Landesgrundversorgung OÖ wird die Sachleistungskarte mitgenommen und die Personen erhalten ihre weiteren Barleistungen ebenso auf diese Karte ausbezahlt. Berichterstattung siehe hier
Bezahlkarte NÖ
Finanzielle Leistungen - Privates Wohnen am Beispiel Wien
Verpflegungsgeld | € 260,-/Person |
Mietzuschuss | € 165,-/Person |
Individuelle Leistungen |
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Für Details im privaten Wohnen siehe Gegenüberstellung der Bundesländer hier