Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 4 Nächste Version anzeigen »

GVS-BundeslandBurgenland
letztes Update09.04..2022
Änderungen


Coat of arms of BurgenlandGrundversorgung Burgenland


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Wien

Landes GVS Erwachsene: 

837

Landes GVS < 18 Jahre:

57

Bundes GVS:

75

Summe:

912


Zielgruppe Grundversorgung

info

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. 

TODO: bessere Definition des Satzes benötigt

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren

  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)

  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung

  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind

  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen 



Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und FamilienBetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung

Organisierte Einrichtungen von NGOs

1:37-1:55 pro Person/1h

€ 20,50

€ 6,- Caritas

Diakonie Lares ERW € 6,50-  Kind € 3,50

€ 7,00 priv. QG:innen

Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)

Diakonie Lares orientiert sich an 1:50 

Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)Mobile Sozialberatung, 1:140
  • Im MoBeWo und in Einrichtungen von Caritas & Diakonie Selbstversorgung ermöglicht; Private Quartiergeber:innen (Pensionen) Selbstversorgung &  1 x Vollversorgung & 1 x Teilversorgung
  • Taschengeldauszahlung nur da, wo es Vollversorgung gibt,  Freizeitgeld immer nur pro Quartier über Aktivitäten, daher verfällt es oft, sehr aufwendig für QQ
  • Zimmerbelegung zw. 2-8 pro Zimmer !! (Standards 8m²+4 m2), vereinzelt Einzelzimmer; in Caritas Einrichtungen maximal 5-6 pro Zimmer
  • Tw. Stockbetten, Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, auch Wohneinheiten
  • Pensionen/Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => Plätze von 3-130, gr. Einrichtung Ausnahme
  • Beschwerden entweder direkt an Quartiergeber:in oder über Diakonie MOBEB sowie können diese auch über Parteienverkehr direkt bei zuständiger Abteilung des Landes vorgebracht werden; Diakonie baut gerade interne Ombudsstelle auf, Organisationen haben internes Beschwerdemanagment
  • jede Gemeinde hält sich an Quotenschlüssel, und sagen auch mal Nein, wenn Quote erfüllt ist, v.a. bei Anfrage zu neuen Einrichtungen/Wohnungen; privater Verzug ist von der Quote ausgenommen
  • keine e-card – e-card Ersatzbelege (mit Erklärung warum Gebdatum abweicht)
  • keine Angebote für LGBTIQ oder Nachbetreuung
  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  ca.16 Personen privat, Rest organisiert
  • Wechsel von organisiert auf privat und umgekehrt grundsätzlich möglich, siehe unten; Härtefälle (akute Obdachlosigkeit) erhalten meist sofort ein Quartier; Diakonie MOBEB zuständig

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel


Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Diakonie

 

Private Leistungen werden vom Land direkt ausbezahlt, jeweils am 1ten des Monats

Versorgung

  • Einzelperson € 213,-  
  • Minderjährige € 96,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 128,-
    • Familie € 256,-

Ansuchen auf privates Wohnen möglich:

  • bei Quartierschließung
  • innerhalb der 4-Monatsfrist bei Anerkennung
  • wenn kein neg Bescheid vorhanden ist
  • priv. Wohnen muss erst beim Land angefragt werden, deswegen ist es wichtig vor Mietabschluss unbedingt bei der MOBEB vorzusprechen
  • Umzug sollte mind. 14 Tage Vorlaufzeit haben und zum 1. oder dem 15. des Monats erfolgen.
    • Unterlagen:
      • Grundbuchauszug, Mietvertrag od. Prekariatsvereinb. (ev. auch Heimvertrag zB STEP), Kopie Ausweis (beidseitig), Kopie Kontokarte (beidseitig), Bekanntgabe von Arbeitsverhältnis + Nachweis und/oder Bekanntgabe von sonstigem Einkommen (AMS, Familienbeihilfe etc.), aktueller Meldezettel, Bescheid bei Sub. Schutz
      • Alle Vorlagen liegen bei der Mobeb auf und werden auch von dieser unter post.a6-asyl@bgld.gv.at eingebracht.

Trägerorganisationen

  • Caritas Bgld
  • Caritas Wien
  • Diakonie Flüchtlingsdienst
  • SOS Kinderdorf für Kinderflüchtlinge
  • ÖRK, sowie diverse private Quartiergeber:innen  (Pensionen)


  • Ca. 58 Quartiere  und 14 Wohnungen für Private im Bgld insgesamt
    • in etwa 791 Klient:innen
    • inkl. Ca. 53 Kinderflüchltinge (ohne Erstaufnahmestellen)

Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Diakonie oder/und an die betreffende Person; angeordnete Verlegungen und Leistungseinschränkungen kommen per Bescheid

  • Entlassungen
    • Bei Wechsel in anderes Bundesland
    • v.a. bei familiären & medizinischen Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Rechtskräftig negativ; kein privat Verzug möglich
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet

Zuständige Abteilung in Landesregierung

  • Abteilung 6, Soziales und Gesundheit
    • Referatsleiter Wolfgang Hauptmann
    • Quartiergenehmigungen Patrick Andert
    • Hauptverantwortliche für alle Anfragen rund um jene in der GV Untergebrachte ist Frau Constanze Soni - die zentrale Mail-Adresse wird von Frau Soni betreut
      A-7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
      t. +43 5 7600-2680
      f. +43 5 7600-2533
      post.a6@bgld.gv.at
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit zuständiger Abteilung FSW & NGOs

    • enge Vernetzung mit Grundversorgungsstelle / Integrationsreferat /BH, Kontakt ist in Ordnung

    • NGOs untereinander ja Caritas/Diakonie, Frauenberatungsstellen, etc

    • es gibt geregelte und regelmäßige Treffen mit dem Land, zum Großteil lösungsorientiert und ok

    • früher runder Tisch mit Flüchtlingsakteuer:innen, Caritas wünscht sich Reaktivierung dieser Treffen

    • Qualitätskontrollen werden seitens Land regelmäßig durchgeführt, sowie im umF Bereich durch KJH in etwa 1-2/Jahr (Mehrbettzimmer bis zu 6-8 Personen werden nicht beanstandet)



Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Angebote des Diakonie Forum Oberwart

  • Sozialberatung Caritas Burgenland

  • Notschlafstelle Caritas Burgenland angesiedelt im Haus Franziskus (einzige Einrichtung im ganzen Burgenland!)

  • Verein Neusiedl hilft

  • Kulturpass

  • Frauenberatungsstelle

  • Männerberatung der Caritas

  • Gewaltschutzzentrum

  • Schuldnerberatung, Sozialmärkte, Carla‘s

  • PSD

  • Bildungsberatung, VHS, Lerncafés

  • SOS Mitmensch, Netzwerk Kind

  • MITSchulbetreuug

  • Iduna Jennersdorf

  • engagierte Pfarren

  • ÖIF

Angebote der GVS

  • Mobile Sozialberatung Diakonie, sowie Sozialberatung an den jeweiligen Standorten

  • IK Psychotherapie durch Caritas Burgenland

  • ÖIF nur für Syrer:innen im Verfahren in 1. Instanz

  • Caritas Bgld: eigene Kinderbetreuung für kids die noch keinen KiGa Platz haben (kleiner Musik-Kindergarten, an einem Tag für ALLE kids offen)

Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

  • Sozialhilfe

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Erfüllen Integrationsvereinbarung

  • Startwohnungen eher rar

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS, für privat Wohnende auch möglich

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn arbeitstätig

  • Integrationsberatung grundsätzlich möglich, Diakonie MOBEB informiert über die nächsten Schritte

  • Integrationsvereinbarung erfüllen



Problemlagen

  • schlechte Finanzierung
  • wenig bis keine Deutschkurse, da es wenige AW:inn gibt und diese über das ganze Bgld verstreut wohnen und auch noch unterschiedliche Kurse brauchen würden (zum Teil werden Plätze in D-Kursen mit AW aufgefüllt, wenn sie diese nicht voll bekommen)
  • Abgelegenheit der Quartiere: ländliche Infrastruktur zb. hinsichtlich Fahrtwege schwierig
  • Fahrtkosten nicht für alle übernommen
  • Wenig adäquate Angebot für EBB obwohl hoher Bedarf; keine Strukturen für Gesundheitsangebote,; Psycholog. Betreuung ausbaufähig

  • Angebote für Frauen ausbaufähig (Frauenberatungsstellen, MOBEB)

  • Keine Angebote für volljährig gewordene Kinderflüchtlinge, keine Wahlfreiheit

  • unterschiedliche Vereinbarungen mit den Trägern; intransparent; nur wenige private Quartiere (Pensionen oder andere) die Standards nicht erfüllen; gibt eigtl. Zukunftsplan Doskozil => Betreuung nur mehr durch NGOs; schwierig umzusetzen, dann kam Covid 19. Viel Überzeugungsarbeit durch bspw. Caritas Bgld mit Bürgermeister:innen dass neue Quartiere eröffnet werden dürfen (wenig Unterstützung vom Land zur Suche, gibt Leerstände, die sie eigtl. vermitteln könnten)

  • keine Covid 19 Quarantänequartiere und nur Anlassbezogene Screenings in den Einrichtungen, mobile Testteams kommen, wenn nicht maßlos überfordert


Beratungsstellen

TODO:




  • Keine Stichwörter