Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Niederösterreich
Landes GVS Erwachsene und Familien: | 10.475 | |
Landes GVS < umF: | 145 | |
Bundes GVS: | 854 | |
Summe: | 11.474 |
Stichtag Feb 2024
Zielgruppe Grundversorgung
info
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung, bzw. 2 Monate bei Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind (nur wenn BFA das bestätigt, aktuell nur für afghanische Staatsangehörige; ansonsten innerhalb von 10 Tagen Entlassung)
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen: Personen mit §55, 56, 57 können prinzipiell seit 2022 GVS beantragen
- Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
---|---|---|---|
Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | 1:55 | € 23,- wobei auf € 25,- upgegraded werden kann, sofern Zusatzleistungen* angeboten werden | € 7,- |
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | 1:55 | ||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | Mobile Sozialberatung, 1:140 | ||
*Ad Zusatzleistungen: Zusatzleistungen: a. Transporte zu Behörden und Ärzten | |||
Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel |
| Leistungen Privat | |
Privat Wohnende | 1:140 - Sozialberatung durch Caritas MFB & Diakonie NÖWE
| Private Leistungen werden vom jeweiligen Sozialamt des Bezirks ausbezahlt, jeweils am 1ten des Monats | Versorgung
Mietgeld
|
Mietzahlungen Miethöhe jedoch gedeckelt: Die neue Obergrenze der Miete wird wie folgt festgelegt (Richtwert) - Stand Jän 23:
| |||
Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
|
| ||
Es gelten folgende Kriterien (KOORAT 2008):
Aktualisierung der Befunde in einem 10-Monats-Intervall. Folgende Unterlagen sind bei Verlängerung und bei Ansuchen um Neuaufnahme in die Sonderbetreuung vorzulegen:
Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Trägerorganisationen
Im Bereich organisierte Quartiere/MoWo sind folgende Träger tätig:
Tralalobe (Frauen + Kiflü, MOBe für 18+)
sowie diverse private Quartiergeber:innen wie SLC und einige Pensionen
Mobile Sozialberatung
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in NÖ ist Caritas MOBEB und Diakonie NÖWE
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger
Caritas Wien MFB (NÖ Ost) zuständig für
Industrie- und Weinviertel
Standorte Wr. Neustadt/Korneuburg/Baden
Diakonie Flüchtlingsdienst NÖWE (NÖ West) zuständig für
Most- und Waldviertel
Standort St. Pölten
Quartiere werden alle 1-2 Wochen angefahren, Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung
Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc.
Caritas und Diakonie kontrollieren im Auftrag des Landes, alle Quartiere auf Basis Mindeststandards in der GVS 1x/Quartal
1x/Quartal JF mit zuständiger Abteilung im Land (Mängelbesprechung Quartiere, aktuelle Situation, Einzelfallbesprechungen, etc.)
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
Schulgeld: €200,- pro Schuljahr (1x € 100,- bar/1x € 100,- Gutscheine) und für verpflichtendes Kindergartenjahr (€ 200,- in bar)
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen/Nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land (IVW2) an Quartiergeber:innen oder/und Diakonie/Caritas oder/und an die betreffende Person
Entlassungen aus der GVS
Bei Autoanmeldung
Rkneg. Bescheid in 2. Instanz innerhalb von 10 Tagen, (Problem: Quartier unstet)
AB+ innerhalb von 12 Tagen
Androhungen bei SubSchutz und Verweis auf privat Verzug
Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
Androhung bei Führerschein
Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
Mögliche Freibeträge
Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen oder Stipendien => wird 1:1 angerechnet
keine Anwendung der neuen Freibetragsregelung für Vertriebene aus der Ukraine (65/35 Regelung)
Zuständige Abteilung in Landesregierung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2 Landhausplatz 1,
Haus 7a - 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12994
Fax: 02742/9005-15640
Leitung Mag. Anerinhofhttps://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Grundversorgung.html
Parteienverkehrszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag jeweils von 8:30 – 10:00 Uhr
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
|
---|---|
Angebote der GVS |
|
Angebote für Asylberechtigte |
|
Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
|
0 Comments