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GVS-Bundesland

Salzburg

letztes Update16.04.2022
Änderungen


Grundversorgung Salzburg


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Salzburg

Landes GVS Erwachsene: 

1.277

Landes GVS < 18 Jahre:

54

Bundes GVS:

212

Summe:

1.543

Stichtag 19.01.2022


Zielgruppe Grundversorgung

info

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. 

TODO: bessere Definition des Satzes benötigt

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens

  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)

  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung

  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind - GVS fragt bei BFA an, ob betroffene Person(en), wirklich tatsächlich nicht ausreisen können. Wenn z.B. keine Mitwirkung im Rückkehrprozess, dann gilt das nicht. Infoschreiben vom Land Salzburg hinsichtlich Mitwirkungspflicht.

  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (AB plus nur, wenn vorher Asylverfahren)


Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen von NGOs

1h/Klient:in an Betreuungszeit pro Woche

€ 21,- 

€ 6,50

Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)

Mobile Sozialberatung 1:140

  • In allen Quartieren (auch Pensionen) wird Selbstversorgung ermöglicht, bis auf eine Pension wo Mittagessen gekocht wird (Teilselbstversorgung)

  • Nur einzelne Einrichtungen mit 24h Betreuung

  • Gemischte Unterbringung, Mindeststandard schreibt Maximalbelegung 4 Personen pro Wohneinheit vor (RK, Caritas) gemeinsame Küche, gemeinsame Sanitäreinheit. Kleinere Quartiere tw. Wohnungen, Familien haben mehr oder weniger eigene Wohneinheiten.

  • Pensionen/Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => das größte hat 250 Plätze, das kleinste 5 Plätze, durchschnittlich 20 Plätze; 1 Quartier hat 6 Plätze für LGBTIQ

  • Vorgabe: 1h/Klient:in an Betreuungszeit pro Woche ohne weitere Anforderungen

  • Nachbetreuung: grundsätzlich nein, eher Sensibilität dafür wo auch Betreuung von Kinderflüchtlingen


  • Auszahlung von Taschengeld über Caritas mobile Betreuung; keine Auszahlung von Freizeitgeld nur im Rahmen wo eine größere Anzahl an Personen teilnimmt, zb. Sommerprogramm für Kinder, Deutschkurse, Feste, Veranstaltungen 

  • Keine e-card, nur e-card Ersatzbeleg, bzw. wird SVNr bei Arztbesuchen mündlich gesagt, funktioniert ganz gut mit diesem Steckkartensystem

  • Beschwerden entweder direkt an Quartiergeber:in oder über mobile Sozialberatung sowie können diese auch über Parteienverkehr direkt bei zuständiger Abteilung des Landes vorgebracht werden


  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:   85% organisiert, 15% privat wohnhaft

  • Wechsel von organisiert auf privat grundsätzlich möglich, siehe unten:

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel


Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Caritas Szbg

 

Private Leistungen werden von Caritas ausbezahlt





Versorgung

  • Einzelperson € 215,-  
  • Minderjährige € 100,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 150,-
  • Familie € 300,-
  • Voraussetzung ist A1 Zertifikat, funktioniert auch, wenn Caritas bestätigt dass ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sind
  • Bürg:innen für MV möglich
  • scheitert aber am leistbaren Wohnraum
  • Privatwohnende kommen zu Standorte von Caritas zur Beratung & Auszahlung VG & MG (1x/Monat)
  • Caritas stellt Anträge für privat Wohnende

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


€ 44,-

Caritas Salzburg

  • Es gibt keine speziellen Quartiere, nur vereinzelte Plätze, EBB Unterbringung in Regelquartiere integriert, bei Möglichkeit Einzelzimmer
  • EBB Bedarf eher in Stunden erhoben, Leistungszukauf möglich (zB Heimhilfe, Heimkrankenpflege)
  • Land wäre bereit, 6 EBB Plätze zu finanzieren über den Kostenhöchstsatz für Unterbringung in Pflegeeinrichtungen , das wären 82,66.
  • Caritas stellt Bedarf fest und leitet an Land weiter, die EBB Status zuerkennen

vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund  


Vorzulegende Unterlagen bei Verlängerungsansuchen: quartalsweise verlängern

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate) ja
  • insgesamt 2 Sozialberichte jeweils im Abstand von 6 Monaten 
  • Behandlungsbestätigung

Es gelten folgende Kriterien (KOORAT 2008):
1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit);
4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

Zuerkennung EBB Status: für ein Quartal bewilligt, nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

Trägerorganisationen

Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:

  • Caritas Szbg
  • Rotes Kreuz Szbg
  • ASBÖ Szbg
  • Jugend am Werk
  • Hilfswerk Szbg
  • sowie gewerbliche Quartiergeber:innen (Pensionen)

 

Ca. 50 Quartiere in Salzburg, bei ca. 1300  Menschen inkl. Kinderflüchtlinge (ohne Erstaufnahmestellen)

Mobile Sozialbetreuung

Zuständig für Sozialberatung (IBB) für alle in Pensionen & Quartieren Wohnhafte

Betreuungsschlüssel: 1:140

Träger: Caritas Salzburg

  • Standorte

    • Salzburg

    • Pinzgau

    • Pongau

    • Lungau

Information:

  • Kontakte zu den Quartieren: mind. 3x/Monat, Großquartieren werden jeden Tag angefahren. Quartiere zwischen 60 und 100 Bewohner:innen ca. 4x pro Monat. Ganz kleine Quartiere nur 1-2- Mal und nach Bedarf (telefonische Erreichbarkeit ist gegeben)

  • erste Woche jeden Monats ist Auszahlung der GVS Leistungen

  • Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc


Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Zuerkennung/Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Caritas oder/und an die betreffende Person; auf Verlangen sollte Bescheid ausgestellt werden. Bei Verlegung kein Bescheid notwendig, auch bei Wiederaufnahme in GVS kein Bescheid, nur Infoschreiben wird ausgestellt, dass auch unterschrieben werden muss. Anhörung aber möglich.

  • Entlassungen aus der GVS
    • Rkneg: Wenn Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wird

    • bei nicht-autorisiertem Bundeslandwechsel => Quartier unstet

    • Für Asylberechtigte Entlassungsschreiben
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Bei Arbeitseinkommen und zuviel bezogenen GVS Leistungen, gibt’s Leistungseinschränkungen (zb. Einbehalt Taschengeld), Land schickt Informationsschreiben an Quartiergeber:in, Schreiben muss von betroffener Person unterschrieben werden, wird dann an Land retourniert. (Verweis auf GVS-G Szbg § 9)

    • wenn Angebot Arbeitsmarkt nicht angenommen werden

  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet

Zuständige Abteilung in Landesregierung

Kommunikation und Zusammenarbeit mit zuständiger Abteilung FSW & NGOs

  • Abteilung GVS kontrolliert 2-3x/Jahr auf Basis Mindeststandards,  unangekündigt, Gespräche mit Betreiber:in und Bewohner:innen, Maßnahmenbericht wird erstellt, getätigte Maßnahmen müssen (foto)dokumentiert u. rückgemeldet werden; ansonsten Berichtspflicht pro Quartier

  • Aufgrund Covid 19 Anrufe seitens Land hinsichtlich positiver Fälle

  • alle zwei Monate Asylsteuerungsteam vom Land einberufen vom Landesrat, Abt. GVS vom Land, alle Sozialamtsleitungen der BHs, BFA, LPD, BBU, Caritas als IBB, NGO Quartiergeber:innen, AMS, einzelne Freiwilligennetzwerkvertretungen

  • Integrationssteuerungsteam - zuständige Landesrätin und Einrichtungen in dem Bereich

  • Austausch unter NGOs grundsätzlich gut, Caritas & Abt. GVS im Land 1x/Monat Jour fix


Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Caritas Lerncafés für Kinder

  • Lebensmittelpakete für GVS Bezieher:innen

  • Erwachsenenbildungseinrichtungen (D-Kurse)

  • Diverse Beratungsstellen

Angebote der GVS

  • (mobile) Sozialberatung Caritas für Privatwohnende (& für Pensionen)

  • Monatstickets für Fahrtwege in nächste größere Stadt

  • Sotiria, WEG- Werte- Empowerment- Geichberechtigung = Workshopreihe, bisher nur für Frauen, jetzt auch für Männer

  • Deutschkurse Alpha bis A2 (Abwicklung über VHS Salzburg)

  • Deutschkurs & Basisbildung für Jugendliche u. junge Erwachsene bis 25, Vorbereitungskurse für PSA Kurs

  • Diakonie kostenlose Rechtsberatung gegen Kürzung oder Einstellung von GVS Leistungen

Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

  • Sozialhilfe, Antrag erst möglich wenn MV da

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Diakonie INTO Salzburg: Startwohnungen, Integrationsberatung

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS auch privat wohnend möglich

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe & KBG für Kinder wenn Arbeitstätig und keine Leistungen aus GVS

  • Integrationsberatung

  • Zum Teil können Angebote die es für Asylberechtigte gibt, genutzt werden


Problemlagen

  • schlechte Finanzierung!!!!!!!! 
    Kostenhöchstsätze Taschengeld, Bekleidungsgeld – wurden seit 2004 nicht angepasst.


  • mehr weiterführende Deutschkursangebote über A2 wichtig, VHS ist für alle GVS-Deutschkurse zuständig. Lange Wartezeiten für Clearing: Clearingtermin kam oft erst nach zwei Monaten, oft waren die Leute schon wieder draußen aus GVS. 95% der alleinstehenden syrischen Männer gehen nach Wien, dann eben ohne auch nur einen Deutschkurs gehabt zu haben. Von 150 Leuten, die pro Monat nach Salzburg kommen, sind vielleicht zwei Familien dabei! Quartiere zum Teil zu weit verstreut, kein flächendeckendes Angebot

  • ÖIF ist schwerfällig: Budgetierung für mehr D- Kurse ist frühestens 2023 möglich. Land versucht, Leute mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit beim ÖIF unterzukriegen. 

  • Erleichterung Arbeitsmarktzugang wäre wichtig, würde Tagesstruktur ermöglichen, immerhin 2021 mehrere Beschäftigungsbewilligungen für Kika, Lutz. 


  • subsidiär Schutzberechtigte in GVS:  jegliches Einkommen wird angerechnet, problematisch z.b. bei Auszug, wird sehr streng gehandhabt, keine Sozialhilfe bei privaten Wohnen


  • BBU Problematik hinsichtlich Bekleidung/Kleidergutscheine: BBU ist Problem bewusst, hat andere Konditionen als ORS. Kleidergeld wird meist schon im Rahmen der Bundesbetreuung ausgegeben. Es soll nun Informationsblätter geben, wie Bekleidungsgeld in der GVS rationiert wird. 

  • BBU: Genauere Zeitangaben, zu Transit wünschenswert, max 24h vorher angekündigt, oft stimmen Angaben zu Zeit und Anzahl der Personen nicht mit Aviso überein; in manchen Fällen erst kurz vor Ankunft Info, Betreuungsperson dann nicht vor Ort, müssen dann extra herbestellt werden


  • viele Objekte mit Stromheizung!

  • Fehlender leistbarer und verfügbarer Wohnraum


Beratungsstellen

TODO:




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