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GVS-BundeslandBurgenland
letztes Update09.04..2022
Änderungen


Coat of arms of BurgenlandGrundversorgung Burgenland


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Wien

Landes GVS Erwachsene: 

837

Landes GVS < 18 Jahre:

57

Bundes GVS:

75

Summe:

912

Stichtag 19.01.2022


Zielgruppe Grundversorgung

info

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. 

TODO: bessere Definition des Satzes benötigt

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren

  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)

  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung

  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind

  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen 



Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen von NGOs

1:37-1:55 pro Person/1h

€ 20,50

€ 6,- Caritas

Diakonie Lares ERW € 6,50-  Kind € 3,50

€ 7,00 priv. QG:innen

Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)

Diakonie Lares orientiert sich an 1:50 

Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)Mobile Sozialberatung, 1:140
  • Im MoBeWo und in Einrichtungen von Caritas & Diakonie Selbstversorgung ermöglicht; Private Quartiergeber:innen (Pensionen) Selbstversorgung &  1 x Vollversorgung & 1 x Teilversorgung
  • Taschengeldauszahlung nur da, wo es Vollversorgung gibt,  Freizeitgeld immer nur pro Quartier über Aktivitäten, daher verfällt es oft, sehr aufwendig für QQ
  • Zimmerbelegung zw. 2-8 pro Zimmer !! (Standards 8m²+4 m2), vereinzelt Einzelzimmer; in Caritas Einrichtungen maximal 5-6 pro Zimmer
  • Tw. Stockbetten, Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, auch Wohneinheiten
  • Pensionen/Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => Plätze von 3-130, gr. Einrichtung Ausnahme
  • Beschwerden entweder direkt an Quartiergeber:in oder über Diakonie MOBEB sowie können diese auch über Parteienverkehr direkt bei zuständiger Abteilung des Landes vorgebracht werden; Diakonie baut gerade interne Ombudsstelle auf, Organisationen haben internes Beschwerdemanagment
  • jede Gemeinde hält sich an Quotenschlüssel, und sagen auch mal Nein, wenn Quote erfüllt ist, v.a. bei Anfrage zu neuen Einrichtungen/Wohnungen; privater Verzug ist von der Quote ausgenommen
  • keine e-card – e-card Ersatzbelege (mit Erklärung warum Gebdatum abweicht)
  • keine Angebote für LGBTIQ oder Nachbetreuung
  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  ca.16 Personen privat, Rest organisiert
  • Wechsel von organisiert auf privat und umgekehrt grundsätzlich möglich, siehe unten; Härtefälle (akute Obdachlosigkeit) erhalten meist sofort ein Quartier; Diakonie MOBEB zuständig

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel


Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Diakonie

 

Private Leistungen werden vom Land direkt ausbezahlt, jeweils am 1ten des Monats

Versorgung

  • Einzelperson € 213,-  
  • Minderjährige € 96,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 128,-
    • Familie € 256,-

Ansuchen auf privates Wohnen möglich:

  • bei Quartierschließung
  • innerhalb der 4-Monatsfrist bei Anerkennung
  • wenn kein neg Bescheid vorhanden ist
  • priv. Wohnen muss erst beim Land angefragt werden, deswegen ist es wichtig vor Mietabschluss unbedingt bei der MOBEB vorzusprechen
  • Umzug sollte mind. 14 Tage Vorlaufzeit haben und zum 1. oder dem 15. des Monats erfolgen.
    • Unterlagen:
      • Grundbuchauszug, Mietvertrag od. Prekariatsvereinb. (ev. auch Heimvertrag zB STEP), Kopie Ausweis (beidseitig), Kopie Kontokarte (beidseitig), Bekanntgabe von Arbeitsverhältnis + Nachweis und/oder Bekanntgabe von sonstigem Einkommen (AMS, Familienbeihilfe etc.), aktueller Meldezettel, Bescheid bei Sub. Schutz
      • Alle Vorlagen liegen bei der Mobeb auf und werden auch von dieser unter post.a6-asyl@bgld.gv.at eingebracht

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


€ 20,50 Aufschlag möglich, zw. +€10,- bis € 20,-, max. € 40,-

Caritas Bgld – Haus Franziskus

Ca. 5 Plätze

  • Für  die  Zielgruppe  der  Sonderbetreuungsbedürftigen  wurden  bundesweit  (inkl.  Betreuungsstellen des  Bundes)  maximal  700  Unterbringungsplätze  zu  einem  Tagsatz  von  max.  40,-€  bzw.  ein monatlicher  Vergütungsbeitrag  von  max.  €  700,-zum Zukauf  externer  Betreuungsleistungen geschafften. Die Verteilung dieser Sonderbetreuungsplätze erfolgt nach dem Bevölkerungsschlüssel.
  • erhöhter Tagsatz kann im Rahmen einer Sonderbetreuung beantragt werden, wenn die betroffenen Personen in geeigneten Qurtieren ihre Unterkunft finden (lt. Infoschreiben vom Land von 2008)

Es gelten (wahrscheinlich) folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):

  1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
  2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
  3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
  4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
  5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
  6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
  7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
    sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
  8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
    Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.


Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, bei Besserung/Rehabilitation müssen Neuerungen geschickt werden
Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über MOBEB oder QG:innen

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund

Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

Trägerorganisationen

  • Caritas Bgld
  • Caritas Wien
  • Diakonie Flüchtlingsdienst
  • SOS Kinderdorf für Kinderflüchtlinge
  • ÖRK, sowie diverse private Quartiergeber:innen  (Pensionen)


  • Ca. 58 Quartiere  und 14 Wohnungen für Private im Bgld insgesamt
    • in etwa 791 Klient:innen
    • inkl. Ca. 53 Kinderflüchltinge (ohne Erstaufnahmestellen)

Mobile Sozialbetreuung

Zuständig für Sozialbetreuung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in Kärnten

Betreuungsschlüssel: 1:140

Trager: Diakonie Flüchtlingsdienst MOBEB; Standorte Oberwart und Eisenstadt

  • Pensionen werden mindestens alle 1-2 Wochen angefahren

  • Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung

  • Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc.


Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr



GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Diakonie oder/und an die betreffende Person; angeordnete Verlegungen und Leistungseinschränkungen kommen per Bescheid

  • Entlassungen
    • Bei Wechsel in anderes Bundesland
    • v.a. bei familiären & medizinischen Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Rechtskräftig negativ; kein privat Verzug möglich
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet

Zuständige Abteilung in Landesregierung

  • Abteilung 6, Soziales und Gesundheit
    • Referatsleiter Wolfgang Hauptmann
    • Quartiergenehmigungen Patrick Andert
    • Hauptverantwortliche für alle Anfragen rund um jene in der GV Untergebrachte ist Frau Constanze Soni - die zentrale Mail-Adresse wird von Frau Soni betreut
      A-7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
      t. +43 5 7600-2680
      f. +43 5 7600-2533
      post.a6@bgld.gv.at
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit zuständiger Abteilung FSW & NGOs

    • enge Vernetzung mit Grundversorgungsstelle / Integrationsreferat /BH, Kontakt ist in Ordnung

    • NGOs untereinander ja Caritas/Diakonie, Frauenberatungsstellen, etc

    • es gibt geregelte und regelmäßige Treffen mit dem Land, zum Großteil lösungsorientiert und ok

    • früher runder Tisch mit Flüchtlingsakteuer:innen, Caritas wünscht sich Reaktivierung dieser Treffen

    • Qualitätskontrollen werden seitens Land regelmäßig durchgeführt, sowie im umF Bereich durch KJH in etwa 1-2/Jahr (Mehrbettzimmer bis zu 6-8 Personen werden nicht beanstandet)



Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Angebote des Diakonie Forum Oberwart

  • Sozialberatung Caritas Burgenland

  • Notschlafstelle Caritas Burgenland angesiedelt im Haus Franziskus (einzige Einrichtung im ganzen Burgenland!)

  • Verein Neusiedl hilft

  • Kulturpass

  • Frauenberatungsstelle

  • Männerberatung der Caritas

  • Gewaltschutzzentrum

  • Schuldnerberatung, Sozialmärkte, Carla‘s

  • PSD

  • Bildungsberatung, VHS, Lerncafés

  • SOS Mitmensch, Netzwerk Kind

  • MITSchulbetreuug

  • Iduna Jennersdorf

  • engagierte Pfarren

  • ÖIF

Angebote der GVS

  • Mobile Sozialberatung Diakonie, sowie Sozialberatung an den jeweiligen Standorten

  • IK Psychotherapie durch Caritas Burgenland

  • ÖIF nur für Syrer:innen im Verfahren in 1. Instanz

  • Caritas Bgld: eigene Kinderbetreuung für kids die noch keinen KiGa Platz haben (kleiner Musik-Kindergarten, an einem Tag für ALLE kids offen)

Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

  • Sozialhilfe

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Erfüllen Integrationsvereinbarung

  • Startwohnungen eher rar

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS, für privat Wohnende auch möglich

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn arbeitstätig

  • Integrationsberatung grundsätzlich möglich, Diakonie MOBEB informiert über die nächsten Schritte

  • Integrationsvereinbarung erfüllen



Problemlagen

  • schlechte Finanzierung
  • wenig bis keine Deutschkurse, da es wenige AW:inn gibt und diese über das ganze Bgld verstreut wohnen und auch noch unterschiedliche Kurse brauchen würden (zum Teil werden Plätze in D-Kursen mit AW aufgefüllt, wenn sie diese nicht voll bekommen)
  • Abgelegenheit der Quartiere: ländliche Infrastruktur zb. hinsichtlich Fahrtwege schwierig
  • Fahrtkosten nicht für alle übernommen
  • Wenig adäquate Angebot für EBB obwohl hoher Bedarf; keine Strukturen für Gesundheitsangebote,; Psycholog. Betreuung ausbaufähig

  • Angebote für Frauen ausbaufähig (Frauenberatungsstellen, MOBEB)

  • Keine Angebote für volljährig gewordene Kinderflüchtlinge, keine Wahlfreiheit

  • unterschiedliche Vereinbarungen mit den Trägern; intransparent; nur wenige private Quartiere (Pensionen oder andere) die Standards nicht erfüllen; gibt eigtl. Zukunftsplan Doskozil => Betreuung nur mehr durch NGOs; schwierig umzusetzen, dann kam Covid 19. Viel Überzeugungsarbeit durch bspw. Caritas Bgld mit Bürgermeister:innen dass neue Quartiere eröffnet werden dürfen (wenig Unterstützung vom Land zur Suche, gibt Leerstände, die sie eigtl. vermitteln könnten)

  • keine Covid 19 Quarantänequartiere und nur Anlassbezogene Screenings in den Einrichtungen, mobile Testteams kommen, wenn nicht maßlos überfordert


Beratungsstellen

TODO:




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