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(SV=Selbstversorgung, VV=Vollversorgung, TSV=Teilselbstversorgung)

*Ad NÖ

Ad Zusatzleistungen:
Sofern der Quartiergeber bereit ist, einzelne dieser Zusatzleistungen zu erbringen, hat er gegenüber dem Auftraggeber für drei Punkte jeweils einen zusätzlichen Anspruch auf einen Tagessatz-Aufschlag in Höhe von EUR 1,-- brutto; diese Tagessatz-Aufschläge sind jedoch mit EUR 2,-- brutto begrenzt. Der Quartiergeber kann also für sechs oder mehr Punkte maximal EUR 2,-- zusätzlich zum jeweiligen Tagessatz gemäß litera a verrechnen. (vgl Mustervertrag Land NÖ)

Zusatzleistungen:

  1. Transporte zu Behörden und Ärzten
    b. Lernkurse (Computer, Nähen etc)
    c. Freizeitgestaltung: organisierter Sport
    d. Lernhilfe für Schulkinder
    e. Gesonderter Gebetsraum
    f. Bauliche Eignung und Ausstattung für Gehbehinderte
    g. 1 übertragbare innerstädtische Monatskarte für Bus und/oder Bahn pro maximal 20 Bew.
    h. 1 übertragbare Monatskarte für Bus und/oder Bahn zur nächsten Stadt pro maximal 20 Bew. 
    i. Organisation der Fahrten zu den Vorladungen 
    j. Quartiergeber stellt persönliche Hygieneartikel zur Verfügung 
    k. 1 Betreuungsperson für Bewohner vorhanden


**Ad Stmk
in Einrichtungen von Caritas Teilselbstversorgung ermöglicht, Auszahlung € 110,- VG vor Ort
Private Quartiergeber:innen (Pensionen) zumeist Selbstversorgung erhalten als Tagsatz nur € 12,-; Auszahlung VG über mobile Betreuung

*** Ad Kärnten

€ 21,- für Quartiere mit Vollversorgung
€ 10,- für Quartiere (zumeist ehemalige Pensionen) Selbstversorgung

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