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GVS-BundeslandNiederösterreich
letztes Update16.04.2022
Änderungen


LandeswappenGrundversorgung Niederösterreich

Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Niederösterreich

Landes GVS Erwachsene: 

2.530

Landes GVS < 18 Jahre:

113

Bundes GVS:

1.227

Summe:

3.870

Stichtag 19.01.2022


Zielgruppe Grundversorgung

info

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. 

TODO: bessere Definition des Satzes benötigt

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren

  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)

  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung

  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind (nur wenn BFA das bestätigt, aktuell nur für afghanische Staatsangehörige; ansonsten innerhalb von 10 Tagen Entlassung)

  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Duldung ja, § 55 nein (bei AB/AB+ Entlassung nach 12 Tagen), §57 Opfer von Menschenhandel nein)



Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen von NGOs

1:55

€ 19,- wobei auf € 21,- upgegraded werden kann, sofern Zusatzleistungen* angeboten werden 

€ 6,-

Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)

1:55

Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)Mobile Sozialberatung, 1:140
  • In Quartieren die von NGOs betrieben werden, wird Selbstversorgung ermöglicht; Private Quartiergeber:innen (Pensionen) zumeist Vollversorgung

  • Keine e-card, nur e-card Ersatzbeleg über mobile Betreuung

  • Taschengeldauszahlung nur da, wo es Vollversorgung gibt, Freizeitgeld nur bei gemeinsch. Aktivitäten, Materialaufwand für Freiwillige im Rahmen von Deutschkursen, läuft über Diakonie
     
  • Zimmerbelegung zw. 2-4 pro Zimmer (Standards 8m²+4+4 (jetzt Notverordnung) zuvor 9m²+6+5)
  • Tw. Stockbetten, Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, keine Einzelzimmer
  • Pensionen/Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => Plätze von 5-80
  • Beschwerden entweder direkt an Quartiergeber:in oder über mobile Sozialberatung sowie können diese auch über Parteienverkehr direkt bei zuständiger Abteilung des Landes vorgebracht werden
  • Nachbetreuung: tralalobe hat Angebote für 18+ (Lehre & Ausbildung) egal welcher Aufenthaltstitel & kleine WG für LGBTIQ

  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  ca. ½ privat, ½ organisiert
  • Wechsel von organisiert auf privat grundsätzlich möglich (Vorgabe zur Deckelung Miete siehe unten), sowie umgekehrt – Härtefälle (akute Obdachlosigkeit) erhalten sofort ein Quartier, Gründe zum Wechsel müssen angegeben werden, persönliche Vorsprache vor Privatverzug beim Land notwendig, Caritas & Diakonie können auch beim Land anfragen (aufgrund Covid 19 zuerst Zuweisung  für 10 Tage in Quarantänequartier, dann Regelquartier)

*Ad Zusatzleistungen:
Sofern der Quartiergeber bereit ist, einzelne dieser Zusatzleistungen zu erbringen, hat er gegenüber dem Auftraggeber für drei Punkte jeweils einen zusätzlichen Anspruch auf einen Tagessatz-Aufschlag in Höhe von EUR 1,-- brutto; diese Tagessatz-Aufschläge sind jedoch mit EUR 2,-- brutto begrenzt. Der Quartiergeber kann also für sechs oder mehr Punkte maximal EUR 2,-- zusätzlich zum jeweiligen Tagessatz gemäß litera a verrechnen. (vgl Mustervertrag Land NÖ)

Zusatzleistungen:

a. Transporte zu Behörden und Ärzten
b. Lernkurse (Computer, Nähen etc)
c. Freizeitgestaltung: organisierter Sport
d. Lernhilfe für Schulkinder
e. Gesonderter Gebetsraum
f. Bauliche Eignung und Ausstattung für Gehbehinderte
g. 1 übertragbare innerstädtische Monatskarte für Bus und/oder Bahn pro maximal 20 Bew.
h. 1 übertragbare Monatskarte für Bus und/oder Bahn zur nächsten Stadt pro maximal 20 Bew. 
i. Organisation der Fahrten zu den Vorladungen 
j. Quartiergeber stellt persönliche Hygieneartikel zur Verfügung 
k. 1 Betreuungsperson für Bewohner vorhanden

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel


Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Caritas MOBEB & Diakonie NÖWE

 

Private Leistungen werden vom jeweiligen Sozialamt des Bezirks ausbezahlt, jeweils am 1ten des Monats

Versorgung

  • Einzelperson € 215,-  
  • Minderjährige € 100,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 150,-
  • Familie € 300,-

Mietzahlungen

Miethöhe jedoch gedeckelt:

  • Familie bis max. 4 Pers. € 500,- /monatlich

  • Familie ab 5 Personen € 50,- / pro weitere Person monatlich

  • Einzelperson € 250,00 / monatlich

  • Begründung seitens Land: Leistbarkeit muss gegeben sein, Umzuge in gesperrte Gebiete nicht möglich (Quote)

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger



  • € 40,50 bis € 44,-
  • SLC (Baden): bis zu 40-60 Plätze
  • Tralalobe Haus der Frauen: 30 Plätze
  • Zur Betreuung im EBB Quartier SLC konnten keine näheren Infos eingeholt werden
  • Tralalobe Haus der Frauen: erwachsene Frauen (am selben Standort 15 Plätze für weibliche Kinderflüchtlinge) 24h/7, Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen; Gewaltbetroffene Frauen, Frauen mit psychiatrischen Erkrankungen

Es gelten folgende Kriterien (KOORAT 2008):

  1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
  2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
  3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit);
  4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
  5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
  6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
  7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien), sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die Hausbewohner:innen und das Betreuungspersonal besteht
  8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommenAlkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.


Verlängerung des EBB Status:

Aktualisierung der Befunde in einem 10-Monats-Intervall. Folgende Unterlagen sind bei Verlängerung und bei Ansuchen um Neuaufnahme in die Sonderbetreuung vorzulegen:

  • Befund/Gutachten eines Facharztes (nicht Psychologen) der aktuellen Erkrankung (kann sich im Laufe der Zeit ändern);
  • Genaue Definition der Diagnose (gut erkennbar);
  • Beschreibung der besonderen Betreuung im Alltagsleben (ev. medizinisch abgeklärt);
  • Begründung, weshalb diese Betreuung nicht von Familienmitgliedern erfolgen kann.
  • Zudem sollte bei Neuanträgen 
    • die Befundart (Gutachten, KH-Bericht, etc.) angegeben werden; 
    • Beschreibung, wie die derzeitige Betreuung erfolgte.
  • Beilagen wie Blutbefunde, MRT-Berichte sind nicht erforderlich, bei Bedarf werden diese nachgefordert. 

Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

Trägerorganisationen

Im Bereich organisierte Quartiere/MoWo sind folgende Träger tätig:

  • ASBÖ NÖ (ERW + KiFlü)
  • Tralalobe (Frauen + Kiflü, MOBe für 18+)
  • Caritas St. Pölten
  • Verein Wohnen
  • Volkshilfe
  • sowie diverse private Quartiergeber:innen wie SLC und einige Pensionen

Ca. 130 Quartiere in NÖ insgesamt – in etwa 2643 Klient:innen (ohne Erstaufnahmestellen)


Mobile Sozialbetreuung

Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in NÖ

Betreuungsschlüssel: 1:140

Träger

  • Caritas Wien MOBEB (NÖ Ost) zuständig für

    • Industrie- und Weinviertel

    • Standorte Wr. Neustadt/Korneuburg

  • Diakonie Flüchtlingsdienst NÖWE (NÖ West) zuständig für

    • Most- und Waldviertel

    • Standort St. Pölten

  • Quartiere werden alle 1-2 Wochen angefahren, Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung
  • Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc.
  • Caritas und Diakonie kontrollieren im Auftrag des Landes, alle Quartiere auf Basis Mindeststandards in der GVS 1x/Quartal
  • 1x/Quartal JF mit zuständiger Abteilung im Land (Mängelbesprechung Quartiere, aktuelle Situation, Einzelfallbesprechungen, etc.)

Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen/Nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land (IVW2) an Quartiergeber:innen oder/und Diakonie/Caritas oder/und an die betreffende Person

  • Entlassungen aus der GVS
    • Bei Autoanmeldung
    • Rkneg. Bescheid in 2. Instanz innerhalb von 10 Tagen, (Problem: Quartier unstet)
    • AB+ innerhalb von 12 Tagen
    • Androhungen bei SubSchutz
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Androhung bei Führerschein
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet

Zuständige Abteilung in Landesregierung

  • Amt der NÖ Landesregierung
    Abteilung IVW2 Landhausplatz 1,
    Haus 7a - 3109 St. Pölten
    E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at
    Tel: 02742/9005-12994
    Fax: 02742/9005-15640   

    Parteienverkehrszeiten:  Montag, Mittwoch, Donnerstag jeweils von 8:30 – 10:00 Uhr

    Leiter: Mag. Anerinhof

Kommunikation und Zusammenarbeit mit zuständiger Abteilung FSW & NGOs

  • Kommunikation mit Land bzw. jeweiligen BH’s (hier mit jeder BH unterschiedlich) und zuständigen Beamt:innen ist grundsätzlich in Ordnung und besser geworden
  • Standarddinge funktionieren, alles darüber hinaus ist Diskussion
  • NGOs haben jedoch klare Bittsteller-Rolle (Wiederaufnahme, Anfragen, Mängelbehebungen etc.)
  • Alle 6 Wochen Strategiesitzung mit Land und NGOs
  • NÖ braucht Plätze in der GVS, relativer Druck seitens Land
  • im Kinderflüchltingsbereich Bereich: 1x/Quart. Clearinggespräche mit KJH, Träger, Polizei etc.
  • Kontrollen KJH 2x/Monat

Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Caritas Lerncafés für Kinder aus Flüchtlingsfamilien (St. Pölten,Wr. Neustadt, Wolkersdorf, Korneuburg)

  • Caritas Projekte 'Stark' (für junge Frauen/Mädchen (auch für Geflüchtete),Peerausbildungsprojekt im Sinne der Gewaltprävention) und 'Zusammenreden', workshops, Sensibilisierung); 

  • Caritas St. Pölten: Sozial- und Rechtsberatung

  • Tralalobe: Sozial- und Bildungsberatungsstelle in Mödling

  • Diakonie Bach Mödling – Bildungsberatung, PSA Kursprogramme

  • connect Mödling (privates Flüchtlingshilfswerk)

  • super Pfarre in Schwechat, die u.a. bei Sachspenden und finanziell bei Wohnungsanmietung unterstützt

  • Perchtoldsdorf hilft‘ organisiert Sprachkurse

  • Diakonie Rechtsberatung

  • Carla’s, Sozialmärkte

  • Familienhilfeplus für Alleinerziehende, jedoch abhängig von Bereitschaft KJH des jeweiligen Bezirks

Angebote der GVS

  • Mobile Sozialberatung Diakonie & Caritas, sowie Sozialberatung an den jeweiligen Standorten

  • Diakonie JEFIRA Psychotherapie im Rahmen der GVS

  • ÖIF Deutschkurse nur für Syrer:innen im Verfahren in 1. Instanz

  • Nur geringes Deutschkursangebot, gibt Möglichkeit, über Ehrenamtliche die vor Ort Deutschkurse anbieten, Material o.ä. kann über Freizeitgeld abgerechnet werden

Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

  • Sozialhilfe

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Startwohnungen, Integrationsberatung; FAIR Volkshilfe und Diakonie INTO St. Pölten (Startwohnungen), Diakonie IBZ  St. Pölten & Amstetten

  • Überbetriebliche Lehre über AMS

  • PSA Kurse über WIFI

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS, für privat Wohnende auch möglich

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe für Kinder wenn arbeitstätig

  • Integrationsberatung grundsätzlich möglich

  • keine Übernahmen von Kaution od. erste Miete (nur Asylberechtigte)

  • Problem: SH Grundsatzgesetz; siehe auch weiter unten!


Problemlagen

  • schlechte Finanzierung, fehlende Planung, Grundfinanzierung wäre wichtig

  • § 55 Aufenthaltstitel die aus allen Systemen rausfallen (keine KV, keine Mindestsicherung), auch Härtefälle nicht, Situation ausweglos, pingpong zw. Land/Bund

  • Abgelegenheit der Quartiere (Syrer:innen die Anspruch hätten, aber keine bis kaum Angebote)

  • Schieflage hinsichtlich Asylanerkennung: Syrer:innen erhalten recht schnell Asyl, Menschen aus anderen Herkunftländern lange Asylverfahren, Syrer:innen haben Anspruch auf ÖIF Kurse, andere nicht, führt zu Unverständnis und Ärger bei allen Anderen; Afghan:innen erhalten wohl auch (wieder) Asyl, Großteil bei Kinderflüchtlingen aber § 8, Asyl mitunter erst nach Beschwerde


  • Fahrtkosten nicht für alle übernommen (Je nach Zusatzleistung der Quartiergeber:innen)

  • Auszahlungen Kleiderhilfe hängt vom Laufzettel der BBU ab > oft schon viel ausbezahlt; dann noch wenig Auszahlungen möglich

  • BBU: Schwierigkeiten bei Zuweisungen: Zuweisung ohne Aviso, keine weißen Karten, Menschen mit EBB ohne viel Infos werden in Regelquartiere zugewiesen (oft viele Interventionen beim Land um Verlegung zu erwirken, sowie bürokratisch, da aktuelle Befunde vorgelegt werden müssen)


  • Wiederaufnahme bei Folgeantrag erschwert!


  • SubSchutz Berechtigte erhöhter Druck => Androhung Verlust GVS, sofern sie nicht privat verziehen (manchmal Verlängerung um 1 oder 3 Monate möglich; Bericht mit Gründen warum Verbleib im Quartier sinnvoll ist muss geschickt werden; Begründung seitens Land > Arbeitsmarktzugang ist gegeben, sollen selbstständig und aktiviert werden; in etwa 70% verziehen nach Statuszuerkennung nach Wien, (Entlassungsbrief kommt auch an Diakonie & Caritas) 
    wenn Organisationen Anfragen ans Land stellen, bekommen sie aber nicht immer die Antwort dazu
     

  • Problem allgemein: Sozialhilfe Grundsatzgesetz! Keine Hilfen für SubSchutz Berechtigte bei privat Verzug


  • längere Übergangsfristen sowie bessere finanzielle Unterstützung (Kaution, Miete etc.) für Schutzberechtigte, auch für AB+ (werden innerhalb von 12 Tagen entlassen)


  • sehr geringe Nachfolgeangebote für volljährig gewordene Kinderflüchtlinge (z.b Nachbetreuung), nur Tralalobe bietet ein paar Plätze an


Beratungsstellen

TODO: Dani check




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