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Stand 07.09.2022

Die Höhe der Familienbeihilfe: 
pro Kind 114 € ab der Geburt, 121,90 € ab 3 Jahren, 141,50 € ab 10 Jahren und 165,10 € ab 19 Jahren.
Pro weiterem Kind gibt es eine Geschwisterstaffelung.

Anspruchsberechtigte:



Antragstellung:

Die Familienbeihilfe (vlg. Kinderbeihilfe) ist über das zuständige Wohnsitzfinanzamt oder bevorzugt über finanz-online zu beantragen.
Ab 7. September ist es möglich, sich mit der Vertriebenenkarte auf https://finanzonline.bmf.gv.at/ zu registrieren und dann dort online die Familienbeihilfe zu beantragen.

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