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Der sogenannte 'Tagsatz' - Finanzierung der Unterbringung

Die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden erfolgt in den allermeisten Fällen über NGOs und in den Bundesländern auch über private Quartiergeber:innen (zb. Besitzer:innen ehemaliger Pensionen oder Andere). Ausnahme ist hier Tirol: in Tirol ist die TSD (Tiroler Soziale Dienste) für die Betreuung und Beratung von Schutzsuchenden zuständig; die TSD ist eine Tochterfirma vom Land Tirol.
Seit Bestehen der GVS Vereinbarung wurden die Tagsätze für die Betreuung von Schutzsuchenden (oder auch oft genannt Kostensätze/Kostenhöchstsätze) nur 3x erhöht, siehe Tabelle weiter unten. Dies betraf vor allem den Tagsatz für die Betreuung die eine Organisation/Quartiergeber:in für die Unterbringung von Erwachsenen oder/und Minderjährigen pro Person erhält als auch die privaten Leistungen, die eine Person erhält, wenn er:sie privat wohnt. Alle anderen Leistungen wie Taschengeld, Freizeitgeld, Schulgeld, Bekleidungsgeld als auch die Kosten für einen Pflegeplatz sind seit 2004 nicht erhöht worden!

Die Tagsätze sind Kostenhöchstsätze, dies bedeutet dass dies der maximale Betrag ist, der pro Person zur Verfügung steht. Einzelne Bundesländer schöpfen den Kostenhöchstsatz nicht zur Gänze aus, siehe Tabelle. Dies liegt vor allem daran dass der 'Flüchtlingsbereich' ein hochpolitischer und unliebsamer Bereich ist und die zuständigen Ressorts der Länder diesen Bereich als unangenehmes Anhängsel erleben. Die Ressourcen dafür waren und sind beschränkt und die Versorgung von Schutzsuchenden ist auf der politischen Agenda nicht Priorität Nummer 1. Daher fordern engagierte NGOs schon lange, das die Tagsätze für die Betreuung keine Kostenhöchsätze sind, sondern Mindestsätze sein sollen. Darüber hinaus ist eine Echtkostenabrechung über die Unterbringung & Versorgung anstatt Vergütung über Tagsätze der wohl bessere Weg, da die NGOs zumeist nur deswegen gute Arbeit leisten können, weil für die Betreuung auch Spenden und freiwilliges Engagement einfließen um notwendige Leistungen anbieten zu können, die Tagesstruktur ermöglichen wie zb. Deutschkurse oder aber auch um gesundheitliche/medizinische/psychosoziale Betreuungs- und Beratungsangebote setzen zu können. Es gibt wohl keinen anderen Dienstleistungsbereich der so schlecht finanziert ist, wie die Versorgung von Schutzsuchenden. Es erfolgt bis dato in diesem Dienstleistungsbereich keine jährliche Valorisierung der Tagsätze obwohl Kosten für Löhne, Miete, Betriebskosten, Sachkosten jährlich steigen.

Stichwort Asylindustrie: NGOs, insbesondere der Caritas wurde vorgeworfen mit der Unterbringung und Betreuung bereits Teil eines finanziellen Kuchens zu sein, den sie nicht wieder hergeben wollen. Das hatte jenen Beigeschmack, als ob sich NGOs durch die Gelder für die Betreuung bereichern und Gewinne ausschütten. Dies entspricht natürlich nicht der Wahrheit sondern eher das Gegenteil ist der Fall. Die im Rahmen der Bundesbetreuung früher tätige NGO ORS hatte tatsächlich Gewinne erzielt, siehe Artikel hier.
Folgende Klarstellung:  Organisationen die in der Betreuung tätig sind, erhalten pro Person € 21,- (in manchen Bundesländern auch weniger, der Einfachheit halber, bleiben wir bei € 21,-). Eine Organisation muss also mit € 21,- brutto pro Person auskommen. je nach Organisationsstruktur sind diese Umsatzsteuerbefreit oder nicht. Es muss für das Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung noch € 6,- (Der Einfachheit halber, bleiben wir bei € 6,-, es wird auch über € 6,- ausbezahlt) abgezogen werden. Falls es keine Selbstversorgung gibt, muss ebenso Geld für die Lebensmittel ausgegeben werden, will heißen, die vollen € 21,- stehen nicht alleinig für Betreuung zur Verfügung. Sprich, der Organisation bleibt pro Person/pro Tag in etwa € 15,- über, mit der sämtliche Kosten die im Rahmen der Betreuung entstehen, bestritten werden müssen: Löhne, Miete, Betriebskosten, Strom/Gas, Versicherungen, Sachkosten wie Reinigungsmaterial und Hygienemittel usw. Aktuell Steigende Strompreise und Inflation erschweren diese Situation noch einmal. Soviel also zu Asylindustrie.

Aufgrund der schlechten Finanzierung fordern NGOs eine Echtkostenabrechnung, in der ALLE Kosten, die im Rahmen der Betreuung anfallen, auch bezahlt werden. Diese Kosten sind je nach Standort/Bundesland usw. unterschiedlich und müssen auch Organisations-individuell betrachtet werden. Eine Sockelfinanzierung als Basisfinanzierung plus Tagsatz pro Tag/pro Person für die betreuende Organisation wäre auch ein Modell das möglich wäre. Grundsätzlich braucht es aber bei einem Tagsatzmodell  jedenfalls die Einbettung einer jährliche Valorisierung. Für derartige Veränderungen braucht es aber den politischen Willen und die Überzeugung qualitätsvolle Betreuung für jene vulnerable Gruppe der Schutzsuchenden gewährleisten zu wollen.

Im Juni 22 wurde im Ministerrat beschlossen, dass der Tagsatz für die Regel-Unterbringung (nicht Kinderflüchtlinge oder im Rahmen des erhöhten Betreuungsbedarfes) auf € 25,- erhöht werden soll. Aktuell hapert es aber in den Bundesländern noch an der Umsetzung der rückwirkenden Auszahlung mit 1.3.22. In Wien wurden bereits Informationen zur rückwirkenden Geltendmachung von € 25,- an die jeweiligen Trägerorganisationen ausgesandt. Spannend bleibt also ob alle Bundesländer die vollen € 25,- ausschöpfen werden oder ob es wie bisher (siehe Tabelle) da und dort andere Tagsätze geben wird.

Bundesland

Tagsatz (Stand 04/2022)

Wien

€ 21,-

Burgenland

€ 20,50

NÖ*

€ 19,-

€ 21,-

Steiermark**

€ 21,- (oder € 12,-)

Kärnten***

€ 21,- (oder € 10,-)

Tirol

€ 21,-

Salzburg

€ 21,-

Vorarlberg

Richtung Echtkostenabr.


*Ad NÖ
Ad Zusatzleistungen:
Sofern der Quartiergeber bereit ist, einzelne dieser Zusatzleistungen zu erbringen, hat er gegenüber dem Auftraggeber für drei Punkte jeweils einen zusätzlichen Anspruch auf einen Tagessatz-Aufschlag in Höhe von EUR 1,-- brutto; diese Tagessatz-Aufschläge sind jedoch mit EUR 2,-- brutto begrenzt. Der Quartiergeber kann also für sechs oder mehr Punkte maximal EUR 2,-- zusätzlich zum jeweiligen Tagessatz gemäß litera a verrechnen. (vgl Mustervertrag Land NÖ)
Zusatzleistungen:

  1. Transporte zu Behörden und Ärzten
    b. Lernkurse (Computer, Nähen etc)
    c. Freizeitgestaltung: organisierter Sport
    d. Lernhilfe für Schulkinder
    e. Gesonderter Gebetsraum
    f. Bauliche Eignung und Ausstattung für Gehbehinderte
    g. 1 übertragbare innerstädtische Monatskarte für Bus und/oder Bahn pro maximal 20 Bew.
    h. 1 übertragbare Monatskarte für Bus und/oder Bahn zur nächsten Stadt pro maximal 20 Bew. 
    i. Organisation der Fahrten zu den Vorladungen 
    j. Quartiergeber stellt persönliche Hygieneartikel zur Verfügung 
    k. 1 Betreuungsperson für Bewohner vorhanden

**Ad Stmk
in Einrichtungen von Caritas Teilselbstversorgung ermöglicht, Auszahlung € 110,- VG vor Ort
Private Quartiergeber:innen (Pensionen) zumeist Selbstversorgung erhalten als Tagsatz nur € 12,-; Auszahlung Verpflegungsgeld über mobile Betreuung


*** Ad Kärnten
€ 21,- für Quartiere mit Vollversorgung
€ 10,- für Quartiere (zumeist ehemalige Pensionen) Selbstversorgung


Erhöhung Tagsätze

Wie weiter oben schon gesagt, fanden in den letzten 18 Jahren 3x Erhöhungen die Tagsätze für Unterbringung betreffend, statt.

Anbei Tabelle vom Stadtrechnungshofbericht zur Grundversorgung Wien für die Jahre 2012-2015 & 1.HJ 2016:


Artikel

Erhöhung 2016 hier und hier

geplante Erhöhung 2022 hier und hier

Beschluss Erhöhung 2022 hier und hier


Finanzierung der Beratung/mobilen Betreuung (IBB- Information, Betreuung, Beratung) (Artikel noch in Arbeit)

Für die mobile Betreuung bzw. Beratung erhalten die tätigen NGOs je nach Bundesland unterschiedliche finanzielle Vergütungen.



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