PROTOKOLL  
(Klaus Hofstätter)

TEILNEHMER:INNEN

AP,  St. Andrä/Wördern; CS, Groß-Gerungs; EW, Schwarzenau; NR, Klosterneuburg. 

Klaus Hofstätter, asylkoordination österreich, Kompetenznetzwerk Asyl

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THEMEN

+ Zahlen, zur Orientierung

+ Teuerungsausgleich

+ Fahrtkosten, Kinderbeaufsichtigung:

+ Dolmetschproblematik bei Ärzten, im Krankenhaus etc.

+ Wohnen für Personen mit besonderen Bedürfnissen

+ NeuRegistrierung, Zuweisung, Quartier

+ Urlaub, Grundversorgung,

+ Kinderbetreuungsgeld, Dienstleistungsscheck

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ZAHLEN ZUR ORIENTIERUNG
(Stand 11.4.23)

Neuankünfte im April: 419 männlich | 552 weiblich

Insgesamt in Österreich:

Staatsangehörige Ukraine mit Vertriebenen Status in GVS (22.05.23):

Bund 13 | Länder 50.710

Davon privat wohnhaft 35.090, organisiert untergebracht 15.618 (exkl. Bund) (69% zu 31%)

in Wien: 35.102 (192% Quotenerfüllung), in : 12.464 (77% Quote)

Kinder in Schulen:

13.139 (VS: 5.696, Unterstufe: 5.396, Oberstufe: 2.047)

Für 15.145 Kinder (19.05.23) wird Familienbeihilfe ausbezahlt.

Arbeitend: 14.561

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+ TEUERUNGSAUSGLEICH – wie und was?

ist in Umsetzung, sollte im Sommer ausbezahlt werden. Nicht klar ist, ob der Teuerungsausgleich für die Quartiergeber:innen oder die Mieter:innen gedacht ist. Höhe ist 50 Euro für Einzelpersonen, 100 Euro für Familien in Privatwohnungen pro Monat, von November 2022 bis März 2023.
Geplant ist in allen Bundesländern außer Wien und OÖ die Auszahlung an (private) Quartiergeber, in Wien an Quartiernehmer, in OÖ noch ungeklärt.
Insgesamt alles recht ungeklärt, auch wann dieser ausgezahlt werden soll.

Eben gelesen und deshalb hier geteilt:
Eine aktuelle Meldung aus dem Standard vom 28.06., inkl. zweier Kommentare, die die Lage auf den Punkt bringen:

Die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge basiert noch immer zu einem guten Teil auf privaten Unterkunftgebern. Das geht aus einer Anfrage-Beantwortung von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) an die Neos-Mandatarin Stephanie Krisper hervor. Aktuell sind 35.745 ukrainische Staatsangehörige im Rahmen der Grundversorgung in privaten Quartieren untergebracht, was circa 70 Prozent der Ukrainer in Grundversorgung entspricht.
Hier setzt aber auch schon Krispers Kritik ein. Denn aus ihrer Sicht werden die Quartiergeber auch angesichts der Teuerung alleine gelassen. Es wurde zwar ein Teuerungsausgleich vom Nationalrat verabschiedet, der aber nur befristet. Außerdem wurde er offenbar nicht überall bereits ausbezahlt. Das Innenministerium verweist in der Beantwortung auf die Zuständigkeit der Länder und meint, angesichts der laufenden Umsetzungsmaßnahmen seitens der Bundesländer könnten zu den Auswirkungen des Teuerungsausgleichs auf die Anzahl an privaten Quartieren noch keine Aussagen getroffen werden.

Zwei Kommentare im Standardforum:

Wir beherbergen seit ~1 Jahr Ukrainer. Von der Politik wurde ein Mietzuschuss von 150,- pro Person und Monat zugesagt, und 2022 auch ausbezahlt.
Dieses Jahr gabs kein Geld, auf mühsame Urgenz bekamen wir (nach 1/2 Jahr Verzögerung) die Auskunft, die eigentlich zustehenden 300,- würden gegen die 300,- ukrainische Pension der einen Dame gegengerechnet und wir Quartiergeber bekämen nichts vom Staat, sondern die Dame müsste uns Ihre Pension abtreten.
Ohne Worte...
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Zum Kotzen. Wenn du mit Bietleihe Whg zur Verfügung stellst und die laufenden (echte Betriebs- /Gas, Strom) hineinschreibst, bekommen sie in Wien zumindest angeblich bis zu 500,- (wir haben 400,- reingeschrieben und sie bekommen es). Allerdings müsste man das als Quartiergeber nach wie vor den Ukrainern wegnehmen, also entweder der Quartiergeber hat vü Pech, oder die Familie nichts zum Essen. Sehr verlogen das Alles. :(

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+ FAHRTKOSTEN, KINDERBEAUFSICHTIGUNG

Fahrtkostenübernahme und Kinderbeaufsichtigung ist ein subsidiäres Angebot des ÖIF (im Rahmen des Startparkets Deutsch und Integration).
Teilnehmer/innen einen ÖIF-Deutschkurs im Auftrag des AMS bekommen die Fahrtkosten vom AMS ersetzt; wenn sie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können die Fahrtkosten vom ÖIF gefördert werden, wenn der Kurs sonst nicht besucht werden könnte.

Kinderbeaufsichtigung ist ein subsidiäres Angebot des ÖIF, wenn sonst Kurse im Rahmen des Startpakets nicht besucht werden könnten.

Diese Angebote stehen auch Asylberechtigten und subs. Schutzberechtigten und Asylwerber:innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit zur Verfügung.

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+ DOLMETSCHER:INNEN bei Krankenhäusern, Ärzten, Schule

Die Termine im Krankenhaus etc. werden von der mobilen Flüchtlingsbetreuung der Diakonie organisiert. Allerdings kann diese nicht auf die Verfügbarkeit von Dolmetscher:innen schauen, bzw. müsste man das tun, denn ohne Dolmetschung sind die Termine sehr schwierig und wird eine Behandlung in der Regel verweigert.

(Videodolmetschen im Krankenhaus ist zwar möglich, wird aber (vom Krankenhaus) nicht angenommen.

Man muss mitgehen, und jemand übersetzt, das ist aber nur bedingt möglich. Teilweise gehen sprachkundige Ukrainer:innen mit, aber ohne Netzwerke bleibt man über.

Praktisch gesehen kann man keine Termine ohne Begleitung machen, deshalb macht die Caritas, bzw. die Quartiergeber:innen dann selber die Termine, damit sicher ist, dass jemand mitkommen kann. Termine werden überall wahrgenommen, auch St.Pölten, Krems, … lange Wartezeiten sowieso.

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+ WOHNPLÄTZE FÜR MENSCHEN MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN

Es fehlt an geeigneten Wohnplätzen für Menschen mit Behinderungen, in Klosterneuburg aktuell eine Wohnung für Familie, 3 Personen, mit jungem Mann im Rollstuhl. Ein grundsätzliches Problem, keine öffentlichen Kapazitäten, und wenn privat, dann sehr teuer, und es gibt keine öffentliche Unterstützung/Förderung. (kein Zugang zu Pflegegeld).

Auch wenn Ukrainer:innen neu kommen, ist es schwierig, wenn man geeignete Plätze für Menschen mit Einschränkungen sucht, oder alte Menschen.

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+ REGISTRIERUNG für NEUANGEKOMMENE

Hier findet man alle relevanten Infos, erste Anlaufstelle:
Ankunftszentrum Wien
Schloßberggasse 8, 1130 Wien

NÖ hat Registrierung nur in St.Pölten und Wr. Neustadt, nur nach Voranmeldung,
weitere Infos auf der Website der BBU.

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MELDEPFLICHTEN GRUNDVERSORGUNG u.ä.

Die Regelungen sind sehr eindeutig und eng, gelten gleichermaßen für Personen in organisierten Quartieren und in privaten Wohnungen. Ein spürbarer Unterschied ergibt sich dadurch, dass in Privatquartieren deutlich weniger Kontrolle stattfindet. Insgesamt wird bei Ukrainer:innen weniger streng geprüft, ob für den GVS Bezug grundlegende Bedürftigkeit gegeben ist. (So ist etwa der Besitz eines Autos trotz GVS Bezug möglich)

Grundsätzlich gilt bei Bezügen aus der GVS, dass man sich nach drei Tagen Abwesenheit abmelden muss oder vom Quartiergeber abzumelden ist. Gleiches gilt bei allen Sozialleistungen, etwa Sozialhilfe/bedarfsorientierte Mindestsicherung, DLU und sonstigen Beihilfen bei Kursen.

In der Praxis gibt es wenig Kontrollen.

Insgesamt 6 Tage am Stück kann man über das Monatsende weg sein, drei Tage im zu Ende gehenden Monat, 3 Tage im neuen Monat.


Urlaub in Österreich ist bei Arbeitslosenbezügen möglich, bei Auslandsreisen bekommt man keine Bezüge.

Wie überall gilt auch hier Wahrheitspflicht. Man ist dazu verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Bezieht man unrechtmäßig eine Leistung der GVS oder Sozialleistungen, s.o., und hat sich nicht abgemeldet, begeht man ‚Sozialleistungsbetrug‘.

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+ INTERESSANTE DETAILS:

Achtung: KINDERBETREUUNGSGELD:
KBG wird auf die Grundversorgung angerechnet und sollte besser nicht beantragt werden.
Die Erfahrung zeigt, man steigt ohne KBG besser aus als mit KBG:

DIENSTLEISTUNGSSCHECK
ist jetzt auch für Ukrainer:innen möglich, sie werden jetzt als Zielgruppe/ Berechtigte genannt, war vorher nicht möglich. Damit vermeidet man Schwarzarbeit bei Arbeiten im Haushalt oder rund ums Haus, die nur in geringem Ausmaß benötigt werden.

SAISONNIERS
es gab ja schon vor dem Ukrainekrieg und dem Vertriebenenstatus Ukrainer, die als Saisonniers in Österreich gearbeitet haben, die haben eine RWR-Card, parallel zum Vertriebenenstatus. (war Thema, als wir über Aufenthaltsperspektiven geredet haben.)

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