Eine gültige GIS Gebührenbefreiung läuft weiter, und bewirkt automatisch die Befreiung vom ORF-Beitrag, der per 1.1.2024 die GIS Gebühr ersetzt. 

Für Neuanträge zur Befreiung vom ORF-Beitrag ('Haushaltabgabe'):
Der ORF-Beitrag wird für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister (ZMR) hat. Der Beitrag ist unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten.
Die Höhe des ORF Beitrags ist bundesländerabhängig unterschiedlich, in Wien und NÖ beträgt er  monatlich €15,30.  

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von dieser Gebühr befreit werden. Dazu muss man einen Antrag stellen

Gleichzeitig mit der GIS Befreiung kann man, auf demselben Formular, auch noch um
- Befreiung von der Erneuerbaren Förderpauschale ansuchen.
(das sind bei durchschnittlichen Heizkosten um die  50 Euro im Jahr - dazu muss man die Daten des Energiebetreibers haben, ziemlich kompliziert zum Ausfüllen), und auch um den 
- Zuschuss zum Fernsprechentgelt (da bekommt man den Sozialtarif diverser Handybetreiber kostenlos, bspw. bei  Drei 1500 min telefonieren und 4 GB, ... oder bis zu 12 Euro Gutschrift auf den Tarif. Das geht einfach. Mit der Bestätigung der GIS Befreiung geht man dann zum Handybetreiber und bekommt den Sozialtarif)
 

Hier findet man die Auflistung aller Gruppen, die eine Befreiung beantragen können. 

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Im Folgenden die zwei Fälle von Anspruchsberechtigung, die bei Ukrainer:innen am häufigsten auftreten:

Fall 1.
Vertriebene aus der Ukraine, die Grundversorgung beziehen: 

Die nötigen Unterlagen, die man mit dem Antrag in Kopie abgeben bzw. mitschicken muss:

  • Nachweis der Bescheinigung über den Bezug der Grundversorgung
  • Nachweis der Rezeptgebührenbefreiung

Das heißt, falls man noch nicht um die Rezeptgebührenbefreiung angesucht hat, muss man
zuerst um die Rezeptgebührenbefreiung ansuchen. Bei der ÖGK hier die Info und das Formular zum Ausfüllen.

Hat man diese Unterlagen, dann geht's daran, das Formular für die Befreiung vom ORF-Beitrag auszufüllen. 
Hier finden Sie das Infoblatt zum Formular in einer ukrainischen Version.

Im Formular (Punkt 10) muss man alle Haushaltsmitglieder anführen, aber nur eine Person, der sogen. Haushaltsvorstand (im Normalfall der/die, die Geld verdient oder die Obsorge für die Kinder hat) kann/muss für den Haushalt die Befreiung beantragen. 

Falls man neben der Grundversorgung Einkommen hat, aber immer noch die Grundversorgung bezieht, muss man das auch angeben.  Wobei man vom Einkommen noch die Miete abziehen kann.

Fall 2.
Wenn jemand nicht mehr in der Grundversorgung ist, dann gilt:

Man kann vom ORF-Beitrag befreit werden, wenn das Netto- Einkommen unter Euro 1.243,49 für eine Person, 1.961.75 für zwei Personen in einem Haushalt.  Wobei man vom Einkommen noch die Miete abziehen kann.

Das heißt, alle Ukrainer:innen, die in der Grundversorgung sind, bekommen die Befreiung vom ORF-Beitrag, sie müssen aber darum ansuchen.  

Manchmal sind die Sachbearbeiter:innen des ORF-Beitrags Service (ehemals GIS) super kompliziert, meist geht es aber einfach und schnell.

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Nicht abschrecken lassen, Bürokratie halt, aber es zahlt sich aus!


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